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4. Februar 2007: Von  an RotorHead
"Bleibt man ohne Freigabe dann wohl stehen?"

wohl nur als Drehfluegler, obwolh man den Vollkreis auch als Flaeche, fslls unsicher) vortsetzen kann.

Ohne Freigabe in den IFR Approach zu fliegen ist nicht wirklich eine Alternative oder?


"Was ist mit den Ausweichregeln gem. § 13 LuftVO? IFR hat keinen besonderen Vorrang, egal in welchem Luftraum! D.h., ggf. muss auch eine B747 einer C152 ausweichen."

Toller Vorschlag, direkt umsetzbar in der Praxis, nebst Steigerung der Akzeptanz vn VFR Verkehr an grossen Flugplaetzen!

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