Der eine oder andere hat vermutlich schon den Artikel zum Hauptflugbuch in Pilot und Flugzeug gelesen. Für alle anderen hier (stark verkürzt) der Hintergrund der aktuellen Aktion:
Das Hauptflugbuch hat dieses Jahr 90-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass hat mich interessiert, wie das Hauptflugbuch bei Behörden derzeit genutzt wird. Dazu habe ich mittels Informationsfreiheitsanfragen eine kleine Studie erstellt, die hier abgerufen werden kann.
Das Ergebnis: Das Hauptflugbuch wird entweder gar nicht genutzt bzw. wo es genutzt wird, sind die Ergebnisse "eher überschaubar"...
Nun gab es auf Grund dieser Untersuchung eine Initiative der Verbände, das Hauptflugbuch abzuschaffen. Diese ist leider am Widerstand der Bundesländer gescheitert.
Statt die Flinte ins Korn zu werfen, hilft uns jetzt nur noch Graswurzeldruck. M. E. ist das Hauptflugbuch nach dieser Untersuchung auch im Hinblick auf die DSGVO rechtlich nur noch schwer haltbar. Um das rechtssicher festzustellen, gibt es die Möglichkeit einer Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbeauftragten (Das ist kostenfrei und weniger risikobehaftet als eine direkte Klage.). Da die Hauptflugbuchpflicht mit der Anordnung in der Flugplatzgenehmigung entsteht, sind hier die Landesluftfahrtbehörden zuständig für die Beachtung der DSGVO in diesem Bereich.
Beschwerden können aber nur Leute einreichen, die persönlich von dieser Regelung betroffen sind. Dazu suche ich jetzt Pilotinnen und Piloten, die ein Luftfahrzeug bewegen, das nur von einer oder wenigen Personen geflogen wird. Idealerweise haben diese in der letzten Zeit Landungen oder Starts außerhalb von Verkehrsflughäfen in mindestens einem der folgenden Bundesländer absolviert:
- Berlin oder Brandenburg
- Hessen Nord (Reg.-Bezirk Kassel)
- Mecklenburg-Vorpommern
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Dabei sind alle Arten von Luftfahrzeugen willkommen (Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler, Hubschrauber, Ultraleicht, Drachen etc.)!
Ich versuche derzeit, die Beschwerden über möglichst viele Bundesländer zu verteilen und pro Landesluftfahrtbehörde maximal zwei Beschwerden einzureichen.
Wer in dieses Raster passt, möge sich bitte bei mir melden unter newsletter@fliegenohneflugleiter.org oder +49-178-4044332.
Ich benötige für die Beschwerde jeweils den Namen und die Postadresse der Pilotin oder des Piloten, sowie Kennzeichen und Typ des benutzten Luftfahrzeuges. Ich formuliere damit die Beschwerde so, dass sie nur noch per E-mail versandt werden muss. Bei Rückfragen seitens der Behörden übernehme ich auch die Formulierung der entsprechenden Antworten.
Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen! Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne hier als auch unter den o. a. Kontaktdaten zur Verfügung!
Bei der Gelegenheit kann ich noch auf eine weitere "Mitmachaktion" für alle verweisen:
Die Bundesregierung möchte, mal wieder, die Rechte aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einschränken. Gerade diese Rechte waren essentiell für die Erstellung meiner Studie! Die Plattform fragdenstaat.de war ein extrem hilfreiches Mittel!
Insofern kann ich nur dazu aufrufen, die zugehörige Petition zum Erhalt des IFG, zumindestens in der jetzigen Form, zu unterstützen! Wer mithelfen möchte, kann die Petition hier digital unterzeichnen.
Ich danke schon mal allen, die hier in der ein oder anderen Form mithelfen oder unterstützen!
Edit: Ich bin gerade sehr glücklich! Es kommen reihenweise e-mails, so dass die ersten Bundesländern schon "versorgt" sind. Danke schon mal an alle Beteiligten! Wer in den noch offenen Bundesländern noch Landungen hatte und sich beteiligen möchte, bitte weiter gerne melden!
P. S.: Jetzt fehlt, wenn alle, die sich bisher bereit erklärt haben, ihre Beschwerde abschicken, nur noch das Saarland.