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28. Juli 2006: Von Alexander Bubenik an Jan Brill
Die Verwaltung des "Allgemeinen Gutes" Luftraum muss aus Gründen der Gleichbehandlung, Unabhängigkeit, Einheitlichkeit des Vollzugs einschließlich der Verantwortung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit - eine rein staatliche Aufgabe bleiben.

Zwei Hauptkritikpunkte gegen eine Privatisierung sind aus meiner Sicht anzuführen:

I. Fragliche Neutralität
Ich halte es quasi für ausgeschlossen, dass Kriterien geschaffen werden können, die die Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenkonflikten sicherstellen.

Neutralität, absolute Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenkonflikten ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung hoheitlicher Überwachungs- und Lenkungsaufgaben. Nach meiner Ansicht sind erhebliche Zweifel anzumelden, ob eine entsprechende Unabhängigkeit privater ATC-Dienstleister in der Praxis zu gewährleisten ist. Man denke nur an Stichworte wie Luftraumgestaltung, Kapazitätsallokation etc. und die Nutzung oder Benutzung von Ermessensspielräumen in Zweifelsfragen.

II. Schein-Privatisierung
Aufgrund der Tatsache, dass mit einer Privatisierung in erster Linie Verwaltungsabbau und Kosteneinsparung angestrebt werden, muss befürchtet werden, dass im Zuge dieser auch eine Überwälzung von Kosten für Überwachungstätigkeiten stattfindet, welche eigentlich aus dem Steueraufkommen zu bestreiten wären.

Welche Blüten eine (schein) privatisierte Flugsicherung hervorbringt, kann man zur Zeit in Kanada beobachten (ich empfehle hier u. a. die Lektüre der homepage der US-AOPA). Ein echter Wettbewerb findet nicht statt. Damit unterbleibt der Zwang zur Kostendisziplin und im Zweifel werden die Luftraumnutzer quasi gesetzlich dazu verpflichtet zur Gewinnsteigerung des Flugsicherungsunternehmens beizutragen.

Erhält darüber hinaus noch eine Partei einen erheblichen Einfluss auf die Institution "Flugsicherung", gegenüber der die Flugsicherung Neutralität (wie gegenüber jedermann) zu wahren hat, so wird aus einem Intressenkonflikt vermutlich eine Intressenvertretung zu Gunsten ...... vermutlich eine Frage, die dann hoffentlich das Kartellamt auf den Plan rufen wird.

Profaxel

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