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13. Juli 2006: Von  an Jan Brill
Schon klar, das mit den anatomischen Details war unnötig.

Aber hier geht es um mehr als den Einzelfall. Hier geht es grundsätzlich um das Selbstverständnis einer Flugsicherung. Wollen wir eine Flugsicherung, die sich als professioneller Dienstleister und Luftraummanager sieht, mit der Aufgabe, allen Luftraumnutzern vom Ballon, über Fallschirmspringer und Bergfalke bis A380 optimal gerecht zu werden? Oder wollen wir eine Luftpolizei in obrigkeitsstaatlicher Tradition, die immer Recht hat?

In dem von Ihnen erlebten Einzelfall ist alles gut gegangen. Sie sind steil nach Marl hineingepurzelt. Vor ein paar Monaten sind Sie auf Veranlassung von Approach mit größer als max. Querwindkomponente auf der für ATC bequemen Runway gelandet. War das jeweils good airmanship?

Originalton ATCler:

"Ob sie diese Ansicht als feudal betrachten oder nicht steht nicht zur Debatte, es entscheidet allein der "in Position" sitzende Lotse ...

... Dies ist die Entscheidung des Lotsen!
Das genannte "Interesse" ergibt sich aus der Gesamtverkehrssituation, die der Lotse sieht und beurteilen muss! Das subjektive Empfinden aus Sicht des Cockpits spielt dabei keine Rolle!

Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob Sie die Voraussetzungen für gegeben halten, sondern wie es der Lotse sieht und entscheidet!

Eine FVK-Freigabe ist eine "Genehmigung" gemäß Begriffsbestimmung und als solche kann sie auch verwehrt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht!"
Zitat Ende


Ich stelle mir das gerade als (in jeder Hinsicht zu-)treffende Inschrift auf den Grabsteinen all jener Piloten vor, die IVFR oder einen Flugregelwechsel nicht überlebt haben.

Grüße
LFC

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