Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. November 2005: Von Axel Höpner an Michael Hermann
Hallo, habe gerade meine ZÜP vom RP DUS erhalten. Ohne derzeit festgelegte Gebühren, mit dem Hinweis, diese werden nachgefordert (weil derzeit keine Durchführungsverordnung existiert!)Aus einem Artikel war mir bekannt, diese könne von 10-250€ sein! Ein Anruf beim RP am Donnerstag klärte mich auf, dass, in Anlehnung der schon bisher üblichen ZÜP von Flughafenpersonal eine Gebühr von ca 20€ bis max 50€ zu erwarten wären. Erstaunt hat mich, dass neben dem Einreichen einer PA Kopie einzig der Wohnsitz der letzten 10 Jahre anzugeben sind. Wozu dann die ganze Aufregung??
Allerdings verstehe ich die ganze ZÜP nicht, denn der RP hat meine Daten ja schon? Eine evtl. Nachfrage beim Einwohnermeldeamt würde das ganze klären können.
Gruss an alle bertoffenen.
21. November 2005: Von Stefan Jaudas an Axel Höpner
Sehr geehrter Herr Höpner,

dann lesen Sie mal das Kleindgedruckte auf dem ZÜP-Antrag. Mit diesem Antrag geben Sie der "Luftsicherheitsbehörde" die Erlaubnis, bei sämtlichen Geheim- und Polizeidiensten über Ihre Person Erkundigungen einzuziehen und dort Akten über Sie anlegen zu lassen. Ohne Einschänkung. Ohne Anfangsverdacht. Ohne zeitliche Befristung.

Das ist etwas, das dürfen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft normalerweise nicht mal ohne weiteres bei Leuten machen, die im Verdacht schwerster Straftaten stehen. Schon gar nicht in diesem Umfang.

Deshalb muß es der gemeine Pilot ja "freiwillig" "beantragen".

Genau darum geht die ganze Aufregung.

Gruß
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Kosten von 5-250 EUR stehen im Raum. Unter welchen Umständen welcher Betrag fällig wird, ist völlig offen.
24. November 2005: Von Oliver Döring an Stefan Jaudas
Mein Verein hat von der Luftfahrtbehörde (NIE) eine Rechnung über die für die Mitglieder durchgeführten ZÜPs bekommen, pro Mitglied 20 Euro. Die ZÜPs hatten wir im April beantragt.

Mich würde interessieren, auf welcher Basis diese Gebühren verlangt werden, warum eine Rechnung über die Gesamtsumme an den Verein geht, und wie es zu werten ist, daß auf der Rechnung auch Personen aufgeführt sind, die weder Mitglied in unserem Verein noch uns sonst bekannt sind.

Wenn ich mich bisher noch nicht wie in einer Bananenrepublik gefühlt habe...
24. November 2005: Von Klaus-Peter Hoffmann an Oliver Döring
Hallo Oliver,

meine Erfahrung mit Behörden allgemein:
Das sind keine Kaufleute, sondern Herrgötter!
Kaufmännisches Denken, logisches Denken und Briefe mit mehr als 5 Zeilen bis zu Ende lesen, darf man nicht ohne weiteres erwarten.

Ich würde als Verein genau die geposteten Fragen zusammen mit der Rechnung zurückschicken. Wer die Musik bestellt, muss bezahlen. Insbesondere würde ich noch nachfragen, woher wohl die behördliche Information stammt, in welchem Verein jemand ist (natürlich ohne darauf eine Antwort zu erwarten)
Merke: du lebst nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Glashaus!

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang