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2. August 2005: Von Holger Klemt an Norbert V.H. Lange
Der NTSB Bericht ( https://www.ntsb.gov/ntsb/brief2.asp?ev_id=20020110X00053&ntsbno=ATL02FA032&akey=1 )erwähnt die Spritmenge nicht explizit, aber da der Flugschüler scheinbar ein ordnungsgemäß vorbereitetet Flugzeug in Betrieb nehmen sollte und der Tankfahrzeugfahrer als Zeuge das beobachtet hat, jedoch selbst wohl keinerlei Auftrag zum Auftanken hatte, kann man wohl davon ausgehen, das die Maschine mindestens zu 50 Prozent gefüllt war, sonst wird wohl kein Flightinstructor damit losfliegen wollen.

Aber ob nun 65 Liter, 130 Liter oder 190 Liter im Longrange Tank, das ist sicherlich für die Struktur des Gebäudes unwichtig, weil ein großer Teil dieser Menge beim Aufchlag aus den ggf. zerstörten Tanks herausgeschleudert wird und sich wahrscheinlich auch entzündet und relativ schnell verbrennt, also Stahlträger oder Beton normalerweise kaum angreifen kann. Und wenn man die Bilder von Tampa sieht, scheint der Tank dort ganz geblieben zu sein.

Der Schaden, der im Pirelli Hochhaus durch den Einschlag und den Brand angerichtet wurde, war schon vergleichsweise heftig, aber auch dazu gibt es zur Ursache ja diverse Theorien ( https://mitglied.lycos.de/LotharKrist6/tod/terror/04_pirelli.htm ), u.a. ebenfalls Selbstmord. In Mailand hat der Tankinhalt sein volle Wirkung entfacht, aber ebenfalls wohl ohne strukturelle Schäden, das Haus wurde renoviert und steht ja noch. An dem Fall kann man sicher den Worst Case ablesen, dabei kam der maximale Schaden (Sach- und Personenschaden, ca. 4 Millionen Euro Renovierung, Pilot +2 Tote, 60 Verletzte) zustande, den man mit einer Einmot anrichten kann.

Sicher würde ein provozierter Absturz in einem vollbesetzten Fussballstadion wesentlich mehr Tote und Verletzte verursachen, aber eine einfache Rücksackbombe nach dem Spiel bei dem üblichen Gedrängel in einer stadionnahen U-Bahnstation würde das noch mal deutlich überschreiten.

Ich habe ja immer noch die Hoffnung, das die Selbstmordattentäter, egal ob aus einfachen Suizidgründen oder aus fanatischen oder terroritischen Gründen, irgendwann mal ausgestorben sind. Solange wird man sich vor denen mit keinem Mittel der Welt schützen können. Und so lange das so ist, helfen weder Gesetze noch Verordnungen dagegen, das zu verhindern.

Jedes der immer wieder beschrieben Beispiele (Berlin, Tampa, Mailand, ....) hat schon gegen ausreichend Gesetze verstossen.

Weitere oder verschärfte Gesetze hätten keinen einzigen von seiner Tat abgehalten.

Das müssen die Polititker erkennen!

Fakten, ob nun eher der Fall in Tampa exemplarisch ist oder der Fall in Mailand, helfen überhaupt nicht weiter. Beide sind nicht exemplarisch, sondern Ausnahmesituationen, die sich durch das unkontrollierbare Fehlverhalten der jeweiligen Piloten ergeben haben.

Im Fall Tampa hätte der Deutsche Politiker wahrscheinlich eine Verordnung hinterlassen, das ein Flugschüler in das Flugzeug erst dann einsteigen darf, wenn der Fluglehrer schon drin ist (würde in einer Piper PA 28 zu lustigen Verrenkungen führen). Wenn der aber trotz dieser Verordnung sich mit dem ihm anvertrauten (oder geklauten) Schlüssel schon vorab in die Maschine setzt, hätte er zwar vielleicht Ärger, aber in Anbetracht der späteren Tat damit sicher keine wirkliche Hemmschwelle zu überwinden.

Auch Berlin hat gezeigt, das die aktuelle Gesetzeslage und Luftraumvorschriften ausreichen. Der Pilot hat gegen diverse Punkte verstoßen. Ob die EDR Verletzung jetzt noch dazu kommt oder nicht, ist völlig unwichtig, weil es die betroffene Person nicht interessiert hat, ob er gegen 4 oder 5 Verordnungen einen Verstoss begeht.

Bei Bankräubern, die im Halteverbot parken, wird man ja auch nicht anfangen, das Parken im Halteverbot als Straftat zu erklären.

Wenn in Selbstmordabsicht gehandelt wird, helfen keine Gesetze. Das hat der Deutsche Politiker aber noch nicht verstanden. Und das muss man ihm klar machen.

Holger
3. August 2005: Von Norbert V.H. Lange an Holger Klemt
Vielen Dank.
Bei aller Vorsicht, bei aller Voruassicht, ein Restrisiko bleibt immer. Da stimme ich vollständig zu.

Die Mentalität der meisten unserer Landsleute ist ja leider, sich gegen alles versichern zu wollen. Die Politk will dem entsprechen, nach dem Motto:
Wer für viel Sicherheit sorgt, ist ein guter Politker.

Das führt dann zu Maßnahmen, die eher eine Scheinsicherheit vorgaukeln.

Eine solche Gaukelei ist auch der sogenannte "rüfauftrag" Stolpes bezgl. der Parkkrallen u.ä.

Es gibt Risikien, gegen die kann man sich nicht schützen. Die Luftsportvereine und die Betreiber der Plätze sollten jedoch die Ängste der Bevölkerung aufgreifen und aktiv damit umgehen.


Das Statement unter IFR & ATC "Freiwillig oder Zwang" habe ich wieder herausgenommen um es zu überarbeiten.

Vorab jedoch soll Stefan noch wissen, daß seine Totschlagargumente nicht weiterhelfen.
Den Kopf resigniert in den Sand stecken hilft nicht.

Wenn Gesetze oder Veordnungen erstmal erlassen sind, hilft kein Protest und keine Petition mehr.

Piloten sind auf Sicherheit bedachte, vorausschauende Persönlichkeiten. Sie sollten inder Lage sein Vorschläge zu machen, die zunächst mal die Bevölkerung beruhigen, dan beruhigt sich die Politk von alleine.

Vorschläge mit denen Luftsportvereine und Platzbetreiber leben können sind gefragt.
Totalverweigerung führt unweigerlich zu weiteren schärferen Maßnahmen seitens der Politik.

Henry
3. August 2005: Von Andreas Mikesliunger an Norbert V.H. Lange
Hallo,
wir die Segelfluggemeinschaft Ostheim, haben ( wollen ) auf den Fluggelände Büchig einen Wohnwagen stationieren. Leider haben wir keine Unterstützung durch das Luftamt Nürnberg erfahren und das Landratsamt Rhön/Grabfeld in Bad Neustadt lehnt jeden Wohnwagen ab, da die Wohnmöglichkeit im Aussenbereich grundsätzlich nicht gestattet ist. Desshalb bleiben unsere Plätze weitehin, die meiste Zeit tot und somit für jedes dunkle Geschäft offen!
miesi
3. August 2005: Von Bernd Juhrig an Andreas Mikesliunger
Wieso fragt Ihr denn die "Obrigkeit" überhaupt erst an?
3. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Andreas Mikesliunger
Der Flugplatz ist doch sicherlich Privatgelände, oder?

Falls ja, kann Euch niemand verwehren, dort einen Wohnwagen hinzustellen - eine Baugenehmigung benötigt Ihr dafür ganz sicher auch nicht.
3. August 2005: Von Andreas Mikesliunger an Andreas Heinzgen
Danke für Deinen Beitrag, aber der Flugplatz liegt im Aussenbereich und im Naturschutzgebiet Rhön! Gibt es eine Lösung?
MfG
miesi
3. August 2005: Von Andreas Mikesliunger an Bernd Juhrig
Die Obrigkeit haben wir nicht gefragt, aber sie hat es entdeckt, dass da der Wohnwagen im Gelände mit Vorbau steht!
MfG
miesi

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