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1. Dezember 2004: Von Wolfgang Schlegel an 
da möchte ich auch zustimmen und zu zwei Punkten kurz etwas ergänzen: Der Begriff Luftaufsicht kommt tatsächlich aus der NS-Zeit. Es diente jedoch, entgegen mancher Darstellung in PuF, nicht der Verhinderung der Reichsflucht sondern einfach nur der totalen Kontrolle. Niemand sollte an einer Flucht per Privatflugzeug gehindert werden.
Den Begriff Reichsflucht kannte man damals und das schon in der Weimarer Republik als Begriff für Kapitalflucht und er hat überhaupt nichts mit der Republikflucht zu DDR-Zeiten zu tun. Das entsprechende Gesetz (Reichsfluchtgesetz) entstand 1930. Der Zweite Punkt betrifft BBI: Schönefeld ist leider als BBI völlig ungeeignet. Sperenberg, wofür jeder vernünftige Gutachter sich aussprechen muss, kommt aus unerfindlichen Gründen nicht in Frage. Wer hat da wo gedreht?
Schade!
Henning

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