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Podiumsdiskussion Fliegen ohne Flugleiter
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24. April 2023: Von Guido Frey an F. S.

Ich hoffe, dass ich hier etwas Entwarnung geben kann:

Sofern ich die Juristen richtig verstanden habe, gibt es zwei Teile von Flugplatzgenehmigungen:

a) den materiellen Bestand und

b) die Nebenbestimmungen

Die Öffnungszeiten gehören zum materiellen Bestand, die Organisation des Flugbetriebes (also auch die Nowendigkeit einer Flugleiterstellung oder von RFF) zu den Nebenbestimmungen.

Wenn ein Platz nun den Wegfall des Flugleiters beantragt, so genießt er weiterhin Bestandschutz. Die Behörde kann also den Antrag auf FoF mit Auflagen in den Nebenbestimmungen (z. B. kein gewerblicher Verkehr ohne RFF) genehmigen, damit aber nicht ohne Zustimmung des Genehmigungsinhabers in den Bestand der Genehmigung eingreifen. Eine Einschränkung oder Erweiterung der Öffnungszeiten wäre in diesem Rahmen also nicht möglich.

Anders sieht es aus, wenn der Genehmigungsinhaber auch eine Änderung der zulässigen Öffnungszeiten beantragt. Dies sollte gut abgewogen werden, denn daraus können geänderte Anforderungen (Lärmgutachten, Betriebseinschränkungen, öffentliche Anhörungen etc.) resultieren.

24. April 2023: Von Holgi _______ an Timm H. Bewertung: -4.00 [6]
So so, Du bist der Jenige, der Festlegt worum es in dieser Diskussion geht?
Du weißt wahrscheinlich auch schon wie die Diskussion endet?
Komm mal aus Deiner Meinungsblase.

Wenn an Landeplätzen die Öffnungszeiten grundlegend geändert werden, dann müssen die Anwohner beteiligt werden.
Tut man das nicht, dann klagen die dagegen.

Hier im Forum tun viele so, als wenn es ein Gottgegebenes Recht gibt rund um die Uhr die Bevölkerung mit Lärm zu belästigen.
Selbst im Fliegerwunderland USA, ist das an vielen Orten vorbei.

Wenn die Leute erst mal am Klagen sind, dann ist der nächste Schritt, zu hinterfragen ob solche Flugzeuge wie eine Cirrus, die gefühlt doppelt so laut ist wie etwas Modernes, noch Zeitgemäß sind.

Ihr regt euch hier über „Privatjets“ auf, obwohl 99% der Foristen so etwas gar nicht fliegen. .
Erst mal sind das keine Privatjets. Genau so wenig wie eine Cirrus ein Sportflugzeug ist.
Es handelt sich zu 99^ um geschäftlich oder gewerblich genutzte Flugzeuge und es handelt sich daher um Geschäftsreise Flugzeuge, oder auch Businessjets.
Wer diese als Privatjets bezeichnet hat entweder keine Ahnung, oder er benutzt absichtlich diese Bezeichnung, um die Art des Reisens zu diskreditieren.

Und diese Businessjets wird es auch in 30 Jahren noch geben, im Gegensatz zu Lycoming Dinosauriern, den in den Jets sitzen die wirklichen Entscheider und Lobbyisten.
24. April 2023: Von Hubert Eckl an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Spannend wäre auch die Frage, was passiert, wenn ich w/Gewitter oder plötzlicher Luftraumsperrung etc. ( vulgo höherer Gewalt) nach der Betriebszeit lande? Was für ein Delikt habe ich begangen? Ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit, welche vllt. 100km weiter, ausserhalb D, keine ist .

24. April 2023: Von Holgi _______ an Hubert Eckl
Zumindest eine mangelhafte Flugvorbereitung, denn dazu gehören auch Ausweichplätze für den Fall der Fälle.
Ist nicht nur vorgeschrieben, sondern fällt such unter good Airmenship.
24. April 2023: Von Johannes König an Holgi _______ Bewertung: +3.67 [4]
VFR sind keine Ausweichplätze vorgeschrieben und ein Wetterumschwung ist eine ausreichende Begründung für eine Sicherheitslandung, bei der ein geschlossener Flugplatz grundsätzlich ein sinnvolles Landefeld darstellt.
24. April 2023: Von Timm H. an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Lieber Holger, du bist offensichtlich kein Flieger. Muss ja auch nicht. Ist mir auch egal was du machst. Nur deine Sprüche sind halt (für einen Flieger) sagen wir mal interessant. Du weißt schon, dass das hier ein Forum für Flieger ist?

Niemand verlangt 24/7. Hatte ich ja bereits geschrieben. Und nein, es ist bestimmt kein Menschenrecht, 24/7 auf jedem Flugplatz zu fliegen. Aber zwischen 17 Uhr Flugplatz zu und 24/7 ist ja eine Menge Luft.

Und ja, Flugzeuge sind leider laut und wir müssen schon darauf achten nicht unnötig Lärm zu veranstalten, um die Anwohner und überhaupt die nicht-Flieger gegen uns aufzubringen. Gesunder Menschenverstand ist hier (mal wieder) gefragt. Am besten für die Umwelt inkl. Flugplatzanwohner wäre es sicherlich mit dem Fliegen aufzuhören.

24. April 2023: Von F. S. an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Spannend wäre auch die Frage, was passiert, wenn ich w/Gewitter oder plötzlicher Luftraumsperrung etc. ( vulgo höherer Gewalt) nach der Betriebszeit lande?

Ob das spannend ist? Eine Sicherheitslandung auf einem nicht in betrieb befindlichen Flugplatz ist wie einer Sicherheitslandung irgendwo anders. Bei plötzlichen Wetteränderungen passiert wegen der Landung an sich genau gar nix. Allerdings wird gerade auf einem Flugplatz wahrscheinlich sehr genau bzgl. Flugvorbereitung nachgeschaut, ob der Wetterumschwung tatsächlich so unerwartet war.
Insbesondere dann, wenn die Geschichte, die man erzählt ist "Der Plan war eigentlich, an meinem schon geschlossenen Heimatplatz vorbei nach EDDF zu fliegen - dann musste ich aber wegen des Wetters doch eine Landung an meinem Heimatplatz machen und hab den Flieger dann natürlich in die Halle geräumt" ;-)

Wie eine plötzliche Luftraumsperrung zur notwendigkeit einer Sicherheitslandung führen soll, ist mir unklar.

Was für ein Delikt habe ich begangen? Ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit,

Das hängt davon ab: Irgendwas zwischen gar keinem Delikt (wenn z.B. der Wetterumschwung wirklich unvorhersehbar war) über die Ordnungswidrigkeit einer unzureichenden Flugvorbereitung (wenn man den Wetterumschwung durchaus hätte erwarten müssen) bis zu der Straftat einer unerlaubten Aussenlandung (wenn das Gericht zu der überzeugung kommt, es war gar keine Sicherheitslandung, sondern Du bist absichtlich auf dem Gesperrten Platz gelandet.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Landung auf einem geschlossenen Flugplatz wegen Elektrikausfall auf einem IFR Flug mit Landung auf dem nächsten in VMC erreichbaren Platz hatte genau 0 Konsequenzen!

welche vllt. 100km weiter, ausserhalb D, keine ist .

Ja, ist so! Diskutier das doch mit dem Schweizer Polizisten aus, der einen hohen 5-stelligen Betrag von Dir möchte, nur weil Du zwischen Basel und Zürich 180km/h gefahren bist - obwohl das 100km weiter auf deutscher Seite gar kein Verkehrsverstoss wäre...

24. April 2023: Von Dominic L_________ an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Eigentlich wäre es nett, wenn es außerhalb einer Kernzeit mit Flugleiter - wenn an dem Platz denn so viel Verkehr ist, es danach zum Anwohnerschutz eine Art Self-PPR-Zeit gäbe, in der man nach Voranmeldung über eine App/Website selber eine art Slot reservieren könnte. Das wäre doch eine sehr passable Lösung, damit auch später mal jemand landen könnte, aber halt nicht dauernd und ständig jemand. Wie genau die Zeiten und Zahlen aussehen, könnte man ja verhandeln. Und man könnte es auch an erhöhten Lärmschutz binden oder was weiß ich.

Wohlgemerkt soll das eine zusätzliche Lösungsmöglichkeit sein. Ich wollte nicht sagen, dass nun alle FoF-Zeiten plötzlich PPR sein sollen.

24. April 2023: Von Sven Walter an Dominic L_________ Bewertung: +2.00 [2]
Warum nicht SR - 30 und SS+30? Platzrundenzeiten begrenzen für Lärmschutz ginge immer noch.

Weil einfach einfach einfach ist.
24. April 2023: Von Holgi _______ an Dominic L_________
Der Kassierer eines benachbarten Vereins plädierte dafür FoF nur für Piloten zuzulassen, die mindestens CVFR haben.
Nun darf geraten werden, was dieser „Kamerad“ gerade für eine Berechtigung erworben hatte.
24. April 2023: Von Holgi _______ an Timm H.
Es mag ja den einen Flugplatz geben, der schon um 17 Uhr zu macht.
Mir ist in 36 Jahren Fliegerei noch kein solcher unter gekommen.
Viel mehr gehe ich davon aus, das auch der 17 Uhr Flughafen nur vorgeschoben wird um Stimmung zu machen.
24. April 2023: Von Holgi _______ an F. S.
Mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Pilot auf dem Nachhauseweg von einer Nordseeinsel am Sonntag auf dem geschlossenen Flugplatz Hopsten gelandet ist. Das Wetter war „plötzlich „ schlecht geworden.
Hopsten hat den Vorfall and die Bez-Reg Weser Ems gemeldet, die sind aber nicht tätig geworden.
Die Lizenzführende Stelle des Piloten hat ihn dann vor Gericht gezerrt, nachdem man die Wetterberichte und die Erfahrung des Pilotukritisch beleuchtet hatte.
Er ist verknackt worden, weil auch der Richter der Meinung war, dass er mit den vorhandenen Informationen gar nicht hätte losfliegen dürfen. .

Die NCC Ops schreibt im Übrigen auch für VFR vor, dass:


„Before commencing a flight, the pilot-in-command shall be familiar with all available meteorological information appropriate to the intended flight. Preparation for a flight away from the vicinity of the place of departure, and for every flight under IFR, shall include: 800/2013
1 a study of available current weather reports and forecasts; and
2 the planning of an alternative course of action to provide for the eventuality that the flight cannot be completed as planned, because of weather conditions.“

Kleiner als NCC habe ich seit Jahren nicht mehr geflogen, halte dieses Vorgehen, sich zumindest einen Kopf zu machen wo man landet wenn alle Stricke reißen, immer noch für good airmenship.
Auch VFR.

Segelflugzeuge sind bei der Landung von der Flugplatzpflicht befreit.
Was einen Segelflugpiloten dazu animierte, mit Vorsatz nach der offiziellen Platzschließung dort zu landen. —-> OWI

Viele der schlauen Theorien, die man hier im Forum lesen kann, sind die Tinte nicht wert, wenn es darum geht, diese gerichtsfest abklopfen zu lassen.
24. April 2023: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [5]
Stimmung pro Vernunft? Was macht uns anders als Frankreich, Dänemark, die USA?

Entscheidend ist Tageslicht und so unkompliziert wie möglich. PCL ist dann die nächste Stufe. Und AWOS wenn nötig (im Regelfall nicht). Und RNAV-Approaches.

Niemand braucht eine Gesetzespflicht für ein Hauptbuch, wir haben bei Kreisstraßen auch keins.
24. April 2023: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: -5.67 [6]
Genau,
whatabout Frankreich,
Whatabout Dänemark,
whatabout USA.

Whataboutism in Reinkultur.
Es geht hier um Deutschland und eben nicht um die ganze Welt.
25. April 2023: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]
Es geht um Vernunft, und diese de lege ferenda in nationales Recht umzusetzen.

Whataboutism ist etwa komplett anderes. Ich empfehle eine Suchmaschine deiner Wahl.
25. April 2023: Von Johannes König an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
Leutkirch macht im Winterhalbjahr um 17 Uhr zu.
25. April 2023: Von Alexander Callidus an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Alles UTC:

Allendorf/Eder im Sommer 15:30
Bad Frankenhausen im Winter 15:00
Barth im Winter 15:00
Bautzen im Winter 15:00
Coburg i. Winter 15:00
Fritzlar Sommer 15:00, Winter 16:00
Hassfurt
Helgoland
Ingolstadt im Sommer 15:00
Magdeburg im Sommer 15:00
Neustadt-Glewe im Sommer 15:00
Nordholz ETMN Sommer 15:00
Roitzschjorda im Sommer 15:00

Viele sind es nicht, davon einige mitgenutzte Militärplätze

25. April 2023: Von F. S. an Dominic L_________
Ideen gibt es viele - und Wünsche auch.

Aber am Ende muss das jeder Flugplatz einzeln einschätzen, wie die Genehmigungsbehörde reagiert. Bei einigen geht so was vielleicht. Andere werden Antworten: “Beschränkung der Anzahl Flugbewegungen in den Randzeiten? Super Idee! Die finden wir so gut, dass wir das doch für den ganzen Tag/Monat/Jahr machen können - funktioniert in EDNX doch super…”
25. April 2023: Von F. S. an Holgi _______
Genau, was ich geschrieben habe: Die eigentliche Sicherheitslandung ist kein Delikt. Deswegen hat die dafür zuständige Bezirksregierung nichts unternommen.
Die Flugvorbereitung ist Sache der Lizenzbehörde - und die sah es (wie das Gericht) offensichtlich als erwiesen an, dass der Pilot seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Um das zu beurteilen müsste man die Wetterprognose beim Start kennen.
25. April 2023: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube hier geht gerade etwas durcheinander:

Es gibt genehmigte Betriebszeiten und (bei Verkehrslandeplätzen) veröffentlichte Öffnungszeiten.

Innerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten muss ein Verkehrslandeplatz jeglichen zugelassenen Verkehr auch ohne Anmeldung akzeptieren und hat demnach in dieser Zeit auch eine Betriebspflicht.

Eine Einschränkung der Betriebspflicht ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

Außerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten, aber innerhalb der genehmigten Betriebszeiten, ist der Halter frei in seiner Entscheidung, wen er an zulässigem Verkehr akzeptiert oder nicht (PPR).

Fliegen ohne RFF ändert an diesen Bedingungen überhaupt nichts. Einzig und allein gewerblicher Verkehr darf in der Zeit ohne RFF nach derzeitigem Stand nicht stattfinden.

Wie eben schon mal dargelegt, gehören das Fliegen ohne RFF und die genehmigten Betriebszeiten in zwei verschiedene Teile der Flugplatzgenehmigung. Das bedeutet, dass ein reiner Antrag des Platzhalters auf Fliegen ohne RFF keinerlei Änderungen oder Einschränkungen der Betriebszeiten durch die Behörde ermöglicht. Die Behörde kann die Genehmigung zwar mit Auflagen versehen (z. B. kein gewerblicher Verkehr), aber nicht in die Betriebszeiten eingreifen, da dies ein Eingriff in den materiellen Bestand der Genehmigung darstellen würde.

25. April 2023: Von F. S. an Guido Frey

Das bedeutet, dass ein reiner Antrag des Platzhalters auf Fliegen ohne RFF keinerlei Änderungen oder Einschränkungen der Betriebszeiten durch die Behörde ermöglicht.

Das klingt zu schön, um wahr zu sein - und ist es ehrlich gesagt auch nicht. Es gibt einige gut dokumentierte Fälle, in denen eine Genehmigungsbehörde die Betriebszeiten eines Flugplatzes nachträglich eingeschränkt hat - und das sogar ganz ohne, dass der Platzbetreiber irgendeine Änderung selbst beantragt hatte.
Offensichtlich sind solche Änderungen und Einschränkungen daher jederzeit "ermöglicht".

Ich spreche ja nicht von einem juristischen Automatismus, sondern davon, dass der Antrag einer irgendwie gearteten Änderung "böswillige" Beamte dazu bringen könnte, sich alle Teile mal anzuschauen.
Und man muss sich als Platzbetreiber schon überlegen, ob man die Diskussion aufmachen will oder nicht.

25. April 2023: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Hier muss ich deutlich widersprechen:

Nach meiner Kenntnislage ist eine Änderung der Betriebszeiten ein Eingriff in den Bestand, den die Behörde nicht von sich aus vornehmen kann. Dazu bedarf es entweder eines Antrages des Genehmigungsinhabers, der den Bestand betrifft, oder einer in der Genehmigung bereits enthaltenen Anpassungsklausel.

Die erwähnten Genehmigungsänderungen ohne Anlass würde ich gerne einmal sehen.

25. April 2023: Von Timm H. an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Es geht um Vernunft, und diese de lege ferenda in nationales Recht umzusetzen.

Whataboutism ist etwa komplett anderes. Ich empfehle eine Suchmaschine deiner Wahl.

Er checkt es einfach nicht. Er checkt nicht, dass es Leute gibt, die fliegen wollen und gerade die Freiheit das besondere an der Fliegerei ist. Und dann diese Haarspalterei... 17Uhr war nur ein Beispiel. Oh Mann! Die vielen roten Zahlen sprechen eine klare Sprache. EIN Geisterfahrer? Hunderte!

25. April 2023: Von F. S. an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Die erwähnten Genehmigungsänderungen ohne Anlass würde ich gerne einmal sehen.

Nehmen wir mal das prominenteste Beispiel: Das Nachflugverbot in Frankfurt wurde 2011 sicher nicht auf Antrag von Fraport verabschiedet.

Und wenn aus Deinem bisherigen "auf Antrag des Platzhalters" im letzten Post bewusst ein "ohne Anlass" geworden ist: Ich glaube nicht, dass es einen einzigen Flugplatz in Deutschland gibt, bei dem sich kein einziger Anwohner über Lärm beschwert und damit einen formalen "Anlass" liefert, die Betriebszeiten zu überprüfen.

Aber vielleicht bin ich ja der einzige Pessimist, der glaubt, dass an verschiedenen Orten Flugplatzgegner nur drauf warten, mit Geschichten "Heutiger Fluglärm reicht ihnen nicht - Privatjet-Bonzen wollen jetzt jede Sommer-Grillparty mit ihrem Lärm stören" - und da sind dann die Feinheiten der Unterscheidung zwischen Betriebs- und Öffnungszeiten in der öffentlichen Diskussion egal. Und ich kenne zumindest einen Flugplatz, wo der Bürgermeister selber mit seiner knatternden Harley, die lauter war als jede landende SEP, zur Fluglärm-Demo gefahren ist...

Ich hoffe, dass ich der einzige Pessimist bin - und wir tatsächlich unproblematisch alle Flugplätze auf FoF Day-VFR auch an Neujahr ohne Einschränkungen bekommen.

25. April 2023: Von Hubert Eckl an Timm H. Bewertung: +2.00 [2]

LAss es gut sein Timm.. Jeder darf sich durchaus lächerlicher machen als er ohnehin ist.. Irgend einer, dem es nur um sein "seht her ich bin es" geht, kutzt sich hier immer aus. Lernen wir voneinander, auch von den Absonderungen der Absonderlichen.


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