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Reise | VFR-Anflug Lübeck EDHL  
9. November 2022: Von Martin Rieke 

Hallo liebe Flieger!

Nachdem ich vor ein paar Tagen endlich meinen PPL(A) in der Post gefunden habe geht für mich die Fliegerei jetzt los! Daher plane ich demnächst nach Lübeck EDHL zu fliegen. Aus Berlin kommend bietet sich der Einflug über Sierra an, aber bei dem Blick auf die Anflugkarte stellen sich mir direkt ein paar Fragen.

Vermutlich gibt es hier einige die regelmäßig in Lübeck unterwegs sind und mir etwas zu den üblichen Verfahren dort sagen können.

Auf dem Anflugblatt steht folgendes:
1) Überflüge Naturschutzgebiet Schaalsee nicht unter 2000ft AGL
2) Anflüge nicht über 2000ft MSL
3) Sierra 1 und Sierra 2 liegen beide in dem besagten Naturschutzgebiet

Wie funktioniert das jetzt? Ich weiß, dass ich im Prinzip trotzdem durch das Naturschutzgebiet fliegen dürfte, aber man soll es eben möglichst vermeiden. Insbesondere, da es extra auf dem Anflugblatt erwähnt wird. In Schönhagen EDAZ existiert z.B. auch ein nahes Vogelschutzgebiet und dort wird großer Wert darauf gelegt, dass niemand einfliegt.

Ist die Lösung des Rätsels, dass ein "Anflug" eben etwas anderes ist, als ein "Überflug"?

9. November 2022: Von Malte Höltken an Martin Rieke Bewertung: +1.00 [1]

Ist die Lösung des Rätsels, dass ein "Anflug" eben etwas anderes ist, als ein "Überflug"?

Ja, so simpel ist das.

9. November 2022: Von Martin Rieke an Malte Höltken

Klasse, vielen Dank!

9. November 2022: Von Sebastian G____ an Malte Höltken

Ist die Lösung des Rätsels, dass ein "Anflug" eben etwas anderes ist, als ein "Überflug"?

Ja, so simpel ist das.

Naja eigentlich darf ein Anflugblatt doch keine Regeln für den Überflug festlegen. Schönhagen oder Egelsbach sind die besten Beispiele. Da gibt es in Schönhagen das verbotene Vogelschutzgebiet oder in Egelsbach die vorgegebene Steckenführung. Beides ist bei An und Abflug zwingen durch die Landesbehörde festgelegt und es gab viel Ärger. Aber im Streckenflug darf man da jeweils kurven wie man will. Für eine Beschränkung im Streckenflug müsste wohl die Bundesbehörde tätig werden. Damit ist dieser Satz im Anflugbaltt EDHL vermutlich mehr eine Art nicht bindende Empfehlung?

9. November 2022: Von Markus W. S. an Sebastian G____

in Egelsbach die vorgegebene Steckenführung

Egelsbach befindet sich in einer ATZ, Schönhagen nicht.

9. November 2022: Von Johannes König an Sebastian G____

Naturschutzgebiete müssen immer mindestens 2000ft agl überflogen werden, somit hat der Hinweis im Anflugblatt eher Erinnerungscharakter.

Nur Empfehlung, kein Muss.

9. November 2022: Von Martin Rieke an Sebastian G____
Habe nochmal auf das Anflugblatt von Schönhagen geschaut. Da steht tatsächlich „Überflüge des Vogelschutzgebietes unter 2000 ft AGL sind dem an- und abfliegenden Verkehr untersagt“

Zumindest deutet die Wortwahl hier an, dass nicht zwischen „Überflügen“ und „Anflügen“ unterschieden wird.
9. November 2022: Von Hubert Eckl an Martin Rieke

Das mit Schönhagen ist eine sehr strenge Besonderheit, eine spezielle Vereinbarung mit dem Naturschutz. Das wird sehr streng beobachtet, auch aufgezeichnet! In dem Schutzgebiet gibt es wohl besonders wichtiges unersetzliches Viehzeugs. ( Trappen?).

NW davon im Linumer Bruch ist es im Herbst "nur" SEHR ratsam schön hoch zu bleiben, denn steigt Dir ein Schwarm von mehreren Dutzen aufgeschuchter Kraniche in den Propeller machst Du Grzimek junior.

11. November 2022: Von Kurt Wenderoth an Martin Rieke

Moin Martin,

erst einmal Glückwunsch zum PPL!

Wenn Du aus dem Südosten nach EDHL fliegst, empfiehlt es sich kurz vor S1 von Deiner Reisflughöhe auf 2000 ft oder etwas darunter zu sinken und dann auf dem Weg zum Platz langsam auf 1000 ft weiterzusinken. Die nicht veröffentlichte Platzrunde liegt in 1000 ft AMSL. Je nach Verkehrslage wirst Du ggf. direkt in den Queranflug geschickt oder Du bekommst einen three-sixty um etwas Platz für den anfliegenden Linienflieger zu schaffen.

Gruß, einen guten Flug & schönes Wochenende!

Kurt

12. November 2022: Von Dominic L_________ an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

In Schönhagen ist die Platzrunde auch daran angepasst, dass man nicht drüber fliegt und da ich selber gerade da her komme, muss ich sagen, dass das auch überhaupt kein Problem ist. Sollte man im Hinterkopf haben, aber Zielkonflikte sehe ich da nicht.

12. November 2022: Von Hubert Eckl an Dominic L_________

sagt/schreibt auch niemand. Aufpassen, teuer. Punkt.

12. November 2022: Von Sebastian G____ an Johannes König

Naturschutzgebiete müssen immer mindestens 2000ft agl überflogen werden, somit hat der Hinweis im Anflugblatt eher Erinnerungscharakter.

Ist das wirklich so? ENR 5.6 in der AIP empfiehlt 2000ft GND und als guter Mensch macht man das aber von "müssen" im Sinn von wenn nicht gibt es böse Post steht da nichts. Oder gibt es dazu noch andere Vorschriften?

In EDAZ ist das wohl genau der Unterschied. Beim Überflug greift nur die Empfehlung von 2000ft, bei An und Abflug wird daraus ein echtes Verbot. Vor Ort hat man mir mal erzählt, dass immer wieder mal Beschwerden von Anwohnern kommen und man denen dann sagen muss, man könnte nichts machen, da in dem Fall gar kein An- bzw. Abflug vorlag.

13. November 2022: Von Dominic L_________ an Hubert Eckl

;-) Nicht jede Antwort ist halt eine Gegenposition. Ich habe in der Tat das, was Du sagtest, nur unterstrichen. Aber es stimmt. dass die Erwartungshaltung in einem Forum irgendwie immer "ein Gegenargument" ist .

13. November 2022: Von Johannes König an Sebastian G____

Danke für den Hinweis, tatsächlich ist es nur eine Empfehlung. Habs oben korrigiert.


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