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An- und Verkauf | N-Reg Maschine die EU versteuert wurde, jetzt aus UK Kauf  
10. Oktober 2021: Von Sebastian S. 

Hallo Zusammen,

wer kann helfen oder mir ggf eine email Adresse von der zuständigen Zollabteilung schicken für folg. Situation:

Maschine wurde 2011 regulär in die EU importiert und versteuert, Dokument liegt vor. Befand sich dann in Deutschland, wurde verkauft und befindet sich seit 2020 in einer UK-Firma. Wenn man diese Maschine(N-REG) jetzt als Deutscher kauft, kommt dann erneut eine Versteuerung zum Tragen?

Vielen Dank für kompetente Antworten!

Sebastian

10. Oktober 2021: Von Achim H. an Sebastian S.
Wenn sie am 1. Januar 2021 in UK war, hat sie den Zollstatus verloren.
10. Oktober 2021: Von Sebastian S. an Achim H.
Ist das wirklich so fix? Auch wenn sie nur 1 Jahr in UK war? Also Deiner Meinung nach kommt definitiv nochmal 19% drauf?
10. Oktober 2021: Von Achim H. an Sebastian S. Bewertung: +2.00 [2]
Sie war Gemeinschaftsgut am 31.12. und um Mitternacht fand die Trennung statt, wäre sie nach D etc. geflogen, wäre sie Gemeinschaftsgut geblieben. Das wurde so kommuniziert.

Da es N-reg ist, muss man nichts anmelden, daher könnte man einfach mal eine andere Auffassung vertreten und bei einer Kontrolle das Dokument von 2011 zeigen . Das sollte klappen und wenn nicht, liegt das Risiko beim USt-Satz des Landes, das kontrolliert und der Argumentation nicht folgt.
10. Oktober 2021: Von Michael Söchtig an Achim H.
Und das ist dann gemäß 370 AO unproblematisch? Ich habs nicht geprüft, wäre aber vorsichtig.
10. Oktober 2021: Von Achim H. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Man könnte doch vorbringen, dass die Maschine in D war und temporär in UK analog zu den 3 Jahren, die ein Gemeinschaftsgut auswärts sein darf, ohne den Status zu verlieren. So ganz eindeutig ist der Fall nicht, Steuerfragen sind aber vermutlich besser außerhalb eines öffentlichen Forums zu diskutieren.

10. Oktober 2021: Von Sebastian S. an Achim H.
Die Maschine hat die EU nie verlassen, nur der Besitzer ist jetzt eine englische Firma
11. Oktober 2021: Von Achim H. an Sebastian S. Bewertung: +1.00 [1]

Achso, bei Waren gilt der physische Ort, d.h. das Flugzeug müsste jetzt in England versteuert werden, wenn es dort hin kommt. Was vor dem Jahreswechsel im freien Verkehr in der EU war und um Mitternacht in Deutschland, ist weiterhin im freien Verkehr der EU. Dafür nicht mehr in UK.

11. Oktober 2021: Von Sebastian G____ an Sebastian S.

Der Zoll interessiert sich wohl nur für den Import. Was danch mit der MwSt. passiert scheint Sache der Finanzämter? zu sein.

Aber das klingt als sei der deal so gelaufen. Eine D Firma importiert das Flugzeug nach D bezahlt Einfuhrumsatzsteuer und holt sich die dann zurück. Der Zoll ist mit dem Flugzeug glücklich, faktisch bekommen hat der Staat aber damit keine MwSt. Nun verkauft die D Firma das Flugzeug an eine GB Firma in der EU als innergemeinschaftlichem Erwerb MwSt. frei. Vermutlich war das illegal wenn das LFZ faktisch gar nicht nach GB "geliefert" wurde, hätte die GB Firma Deutsche MwSt. bezahlen müssen und sich diese dann zurück holen können? Nun steht das LFZ in D es kommt der Bexit und nun verkauft die GB Firma das in D stehende Flugzeug an eine Deutsche Privatperson. Eigentlich müsste die GB Firma dafür vermutlich in D MwSt. abführen, wird sie aber vermutlich nicht machen und für das D Finanzamt, wenn das davon Wind bekommt, in GB schwer zu greifen sein. Soweit meine Sicht als Amateur aber vielleicht gibt es hier noch Experten?

11. Oktober 2021: Von Sebastian S. an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe heute vom deutschen Vorbesitzer verkauft, dass er die Maschine netto an den jetzigen Käufer mit intern. Steuernummer verkauft hat, das bedeutet für mich, dass bei einem Privatkauf eigentlich die Mwst zu bezahlen ist. Dann ist das ganze Ding viel zu teuer. Schlimm, dass die Verkäufer mit falschen Angaben in den Anzeigen Verwirrung stiften und nicht über die Sache Bescheid wissen.


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