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Sicherheitslandung nur bei Luftnotlage?
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17. August 2021: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Naja, das ist wohl eher ein Hinweis, dass in EDNY außerhalb der durch PPR vereinbarten Betriebszeiten weder ATC noch Befeuerung noch Feuerwehr etc. verfügbar sind. Ein „Verbot“ von Notlandungen (im Notfall gibt es eh’ keine Verbote) soll das eher nicht vermitteln.
17. August 2021: Von Rene Laumann an Andreas Trainer Bewertung: +4.00 [4]

Das Wetter kann sich immer unvorhergesehen verändern. Diese Erfahrung musste ich leider schon bei meinem zweiten Solo-Cross-Country Flug machen. Allerdings nicht in Deutschland, sondern im noch viel unbeständigeren Florida.

Gestartet bin ich zu meinem Dreiecksflug am frühen Vormittag. Gewitter und Bewölkung waren erst für den späten Nachmittag gemeldet. Zwei Fluglehrer überprüften meine Flug- und Wetterplanuzng. Alle waren sich darüber einig, dass das Wetter für den Flug optimal ist.

Gekommen ist es dann aber ganz anders: Auf meinem letzten Leg türmten sich innerhalb von 5 Minuten links und rechts von mir die Wolken nach oben in den Himmel. Als Anfänger ohne Erfahrung mit dem Wetter kann einem da Angst und Bange werden. Der Approach Controller von Jacksonville hat mich ohne großes Thater oder Aufsehen Richtung Kpüste gelotzt, wo ich dann noch ein Loch um abtauchen gefunden habe. Es folgte eine völlig unspekakuläre, sichere Landung. Eine halbe Stunde später allerdings, hätte ich eine ganze Ecke weiter nach Norden ausweichen müssen.

Manchmal passiert es eben vollkommen ungeplant, ohne, dass man wirklich was dafür kann. Insbesondere Erfahrung spielt meiner Ansicht nach eine große Rolle.

FIS und Radar nehmen sich meiner Meinung nach oft viel zu wichtig. Sie sitzen nicht am Steuer des Flugzeuges, dass da gerade ein Peoblem mit dem Wetter bekommt. Vieles sollte man pragmatischer Lösen und nicht erst zu einem richtigen Problem anwachsen lassen.

17. August 2021: Von Andreas Trainer an Rene Laumann Bewertung: +5.00 [5]
Wenn „der Lotse“ nicht „mitspielt“, dann sagst ihm folgendes: you fly your Tower, I fly my Airplane.

Wohlgemerkt: auch Lotsen dürfen Fehler machen, es sind Menschen. Und aller aller meistens machen sie sehr gute Arbeit ��
17. August 2021: Von Wolff E. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Ein „Verbot“ von Notlandungen (im Notfall gibt es eh’ keine Verbote) soll das eher nicht vermitteln.

Warum steht es dann im NOAM?

17. August 2021: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
… na aus genau den Gründen, die ich oben genannt hatte. Das ist nun auch nicht spezifisch für Friedrichshafen. In Memmingen sind Not- und Sicherheitslandungen lt. AIP nur bis 23 Uhr LT zulässig, und auch nur wenn sie bis spätestens 22 Uhr angemeldet worden sind :-)

Denke das ist einfach Behördendeutsch für „außerhalb dieser Zeiten gibt es eine unbeleuchtete Landebahn und sonst nix“.

b) Flights are permitted between 2200 (2100) – 0500 (0400), provided they have been registered by 2100 (2000):
–Landings of aircraft approaching Memmingen Airport as alternate aerodrome for meteoological, technical or other verifiable safety reasons.
– Other flight operations on a mission in disasters or rendering medical assistance, or in other emergency cases.
17. August 2021: Von Rene Laumann an Andreas Trainer Bewertung: +1.00 [1]

Ja, da hast du natürlich recht. Meistens leisten sie wirklich gute Arbeit. Aber man erlebt auch immer wieder die, die auf einem sehr hohen Ross sitzen. Gerade hier in Deutschland.

17. August 2021: Von Michael Söchtig an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

Ich halte so ein NOTAM für evident rechtswidrig. Wenn ich 3h vorher weiß dass ich einen Emergency habe dann hätte ich im Flieger nichts verloren.

17. August 2021: Von Andreas Trainer an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Wenn man in Friedrichshafen vor dem Start für einen Notfall PPR verlangt … dann macht man sich doch verdächtig, wenn man tatsächlich losfliegt …
Es gibt schon selten dämliche Regeln !!
17. August 2021: Von Markus S. an Andreas Trainer Bewertung: +1.00 [1]

Einfach nichts drauf geben und im Notfall trotzdem dort landen. Wer soll sich denn ein Notam durchlesen bevor er eine Sicherheitslandung macht?

Die FIS Lotsen schicken vermutlich weiter, - solange der Pilot flugwillig ist, da sie nicht in Rechtfertigungsnotstand gegenüber der Alarmkette und dem Platzbetreiber kommen wollen.

18. August 2021: Von Andreas Trainer an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Natürlich landen - es wurmt mich, dass ich damals nicht MEINEN Plan, in Elz zu landen, weiter verfolgt habe sondern als flugwilliger identifiziert wurde.

Traurig, wenn deine Einschätzung richtig ist.

Fürs Protokoll: ich schätze FIS sehr!!

18. August 2021: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]
Das Friedrichshafener NOTAM ist eine Gefahr. Es könnte ein Anfänger sich dran halten und deshalb verunglücken. Sollte man der BAF melden... aber die sind ja nur zuständig für folgenlose Luftraumverletzungen...
18. August 2021: Von Norbert S. an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

A) OAKBB) 2108161601 C) 2111122359 E) KABUL INTERNATIONAL AIRPORT IS OPEN TO MILITARY TRAFFIC ONLY UNTIL FURTHER NOTICE. WHEN THE AIRFIELD IS OPEN, KABULINTERNATIONAL AIRPORT IS A PPR REQUIRED AIRFIELD. FOR PPR APPROVAL, CONTACT THE AFCENT AIRFIELD FLOW COORDINATION CELL AT US 1-803-717-8400. THE AIRFIELD FLOW COORDINATION CELL WILL COORDINATE WITH THE KABUL INTERNATIONAL AIRPORT AIRFIELD MANAGER TO OBTAIN A PPR. LANDING AT THE AIRPORT WITHOUT A PPR IS DENIED EXCEPT IN THE EVENT OF AN EMERGENCY. ARRIVE WITHIN 30 MINUTES OF PPR APPROVED ARRIVAL TIME OR RE-COORDINATE FOR A NEW PPR. FOR AWARENESS OF ARRIVAL SLOT TIMES, CONTACT THE AFCENT AIRFIELD FLOW COORDINATION CELL AT US 1-803-717-8400. LANDING AT THE AIRPORT CAN ONLY OCCUR BY AN APPROVED PPR OBTAINED AS DESCRIBED ABOVE.CREATED: 16 Aug 2021 16:09:00 SOURCE: OAKBYNYX

Dieses Notam zeigt, dass Kabul Airport sich besser auskennt mit PPR und Emergency als unsere Schreibtischverwesenden.

18. August 2021: Von Olaf Musch an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Ein wesentliches Ziel des Instruments "Dringlichkeitslage" ist, dass man frühzeitig auf sich anbahndende Gefahren reagiert und es eben nicht bis zur Luftnotlage (z.B. VFR in IMC) mit potentiell katastrophalem Ausgang eskalieren lässt, bevor man um Hilfe bittet. Es ist zu vermuten, dass auch deswegen der Gesetzgeber die Dringlichkeitslage möglichst niederschwellig angelegt hat (keine Genehmigung für Wiederstart notwendig).

Ich habe den Eindruck, dass Du hier zwei verschiedene Dinge miteinander verknüpfst: Die "Dringlichkeitslage", die mittels PANPAN erklärt wird und, wie Du richtig schreibst, weltweit geregelt ist, und die Sicherheitslandung nach dem genannten Paragraphen, die in D geregelt ist.

Aus meiner (nicht juristischen) Sicht haben die beiden Dinge zunächst einmal nichts miteinander zu tun:

- Ich kann eine Dringlichkeitslage erklären, ohne eine Sicherheitslandung machen zu wollen (habe kranken Pax an Bord und brauche am Ziel dringende Unterstützung, o.ä.).

- Ich kann aber auch eine Sicherheitslandung machen, ohne jemals PANPAN erklärt zu haben. Das verlangt nämlich der §25 LuftVG an keiner Stelle. Da steht nur "Es bedarf keiner Erlaubnis und Zustimmung...aus Gründen der Sicherheit und Hilfeleistung".

Und ich vermute, dass genau da auch die Unsicherheit von uns Piloten (und Lotsen und Platzbetreibern) herrührt. Da sind zwei verschiedene Dinge teilweise "überlappend" geregelt.

Im Falle einer Sicherheitslandung: Aviate, Navigate, Communicate. Erst fliegen; dann schauen, wohin, dann vielleicht Bescheid geben. Alles andere diskutiert man dann vom Boden aus.

Olaf

18. August 2021: Von Chris Schu an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Super was man hier wieder alles lernt!

Nu - wie ist es dann wenn ich angenommen eine Dringlichkeit habe zu landen um Weiteres zu vermeiden. z.B. Motorprobleme - laeuft noch, koennte evtl. noch bis zum naechsten Platz reichen - man weiss es aber nicht...

Ich wuerde dann sofort das naechste gute Feld ansteuern und dort eine Sicherheitslandung machen ohne jemand zu fragen. Wenn moeglich wuerde ich aber auf FIS oder auf welcher Frequenz ich gerade bin die Meldung abgeben wo ungefaehr ich landen werde, einfach wg. SAR.

Angenommen, die Landung lief gut, alles ist noch am Stueck und ich finde heraus dass eine Zuendkerze durch war, ersetze diese und waere prinzipiell wieder abflugbereit. Zudem angenommen, das Feld ist gross genug und frei Hindernissen. Was bedarf es hier zum Wiederstart? Muss da jemand zustimmen oder darf ich einfach starten und heimfliegen?

ToiToiToi, ich moechte nicht in diese Situation kommen. Wenn ich aber weiss dass ich unkompliziert nach dem Loesen meiner Probleme wieder starten koennte ohne viele Formulare auszufuellen und den Flieger 2 Wochen auf dem Feld stehen lassen zu muessen, wuerde ich sicherlich noch weniger versuchen das Teil noch irgendwie zum naechsten Flugplatz zu bewegen und damit Risiken eingehen...

Wie laeuft das dann?!

19. August 2021: Von Olaf Musch an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Was bedarf es hier zum Wiederstart? Muss da jemand zustimmen oder darf ich einfach starten und heimfliegen?

Da muss niemand zustimmen, und der Widerstart darf auch nicht verhindert werden. §25 LuftVG verpflichtet Dich nur zur Auskunft gegenüber z.B. dem Grundstückseigentümer, bei dem Du gelandet bist.

19. August 2021: Von Markus S. an Olaf Musch

Wie finde ich diesen heraus? War da nicht auch die Meldung bei der Polizei? Lange her.

19. August 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]
Der findet DICH in den meisten Fällen ;-)
19. August 2021: Von Olaf Musch an Markus S.

Das was Max sagt :)

Du musst nicht auf jemanden warten oder nach jemandem suchen. Es empfiehlt sich natürlich, sich genaue Notizen zu machen, wann und wo man gelandet ist. Aber ansonsten darfst Du nach einer Sicherheitslandung und Abstellung/Eindämmung/Erledigung des Sicherheits"problems" starten.

19. August 2021: Von Peter Klant an Olaf Musch

Olaf, Du scheibst:

"§25 LuftVG verpflichtet Dich nur zur Auskunft gegenüber z.B. dem Grundstückseigentümer, bei dem Du gelandet bist."


Das ist bei Sicherheitslandungen nach Paragraph 25 nicht erforderlich,

nur bei den ersten beiden Fällen, für die keine Genehmigung erforderlich ist, z.B. bei Landungen von Segelflugzeugen. Ist zwar komisch, steht aber so in Paragraph 25.

Dennoch macht es natürlich Sinn, die Auskunft auch bei Sicherheitslandungen nicht zu verweigern.

20. August 2021: Von Chris Schu an Peter Klant

naja - nach X Aussenlandungen mit Segelfliegern erschreckt es mich ein Bisschen dass ich da den Eigentuemer haette suchen muessen ;-D

Was ich aber fast nicht glauben kann ist dass ich bei ner Dringlichkeits/Notlage in Deutschland tatsaechlich auf nem Feld landen darf (ok - das kann ich glauben), dann aber ohne weiteres wieder starten darf - und dann nicht mal 20 Seiten Fromulare und Reports auszufuellen. Nicht schlecht - wenn's stimmt.. !

20. August 2021: Von Olaf Musch an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Eigene Erfahrung:

Während eines meiner Ausbildungsflüge zum PPL-H ist mir tatsächlich übel geworden (flicker vertigo durch das Rotorblatt). Ich habe das dem Fluglehrer gesagt, der hat die Steuerung übernommen, ich habe mich auf den Horizont konzentriert, und er ist auf einem Feldweg unter uns aufgesetzt.

Dann Tür auf, ein paar Schritte spazieren gegangen, Luft geholt, wieder eingestiegen, angeschnallt und wieder los. Den Start konnte ich dann wieder ausführen. Seitdem ist mir im Heli nie wieder übel geworden. Weder bei Hitze noch bei böigem Wind und Regen.

Er hat sich eine Notiz gemacht, wann und wo das war, aber da kam nie wieder was.

Also ja: geht :)

Olaf

20. August 2021: Von Stefan Jaudas an Alfred Obermaier Bewertung: +4.00 [4]

Ich hatte mal gelernt, eine Sicherheitslandung ist dazu da, eine Luftnotlage zu vermeiden ... Also, z.B.

  • lieber auf den Acker als in den Berg ...
  • lieber mit kotzendem Motor in die Stoppeln wie mit stillem Motor in die Fichten,
  • lieber die letzte schlechte Option nutzen, als gar keine mehr zu haben,
  • usw ...

P.S.: Und genau deswegen ist das mit der Sicherheitslandung recht niederschwellig angesetzt. Eigenlich. Damit die Piloten eben rechtzeitig eine Sicherheitslandung machen, anstatt immer weiterfliegen mit dem Gedanken "wenn ich jetzt eine Sicherheitslandung mache, dann werde ich behördlicherseits ganz arg doll, kompromisslos und maximalbrutal bestraft" und dann statt dem RP die BFU ausrückt. Das wäre nämlich nicht im Sinne des Sicherheitsgedankens. Eigentlich ...

20. August 2021: Von Peter Klant an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Chris, Du schreibst:

"naja - nach X Aussenlandungen mit Segelfliegern erschreckt es mich ein Bisschen dass ich da den Eigentuemer haette suchen muessen ;-D"

Du hättest den Eigentümer nicht suchen müssen. Paragraph 25 verlangt lediglich:

"In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben."

Es gibt lediglich eine Verpflichtung zur Auskunft. Wir haben früher nach Aussenlandungen ohne Flurschaden den Flieger einfach abgebaut und sind losgefahren ohne Suche nach dem Eigentümer.


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