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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. August 2021: Von Olaf Musch an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Was bedarf es hier zum Wiederstart? Muss da jemand zustimmen oder darf ich einfach starten und heimfliegen?

Da muss niemand zustimmen, und der Widerstart darf auch nicht verhindert werden. §25 LuftVG verpflichtet Dich nur zur Auskunft gegenüber z.B. dem Grundstückseigentümer, bei dem Du gelandet bist.

19. August 2021: Von Markus S. an Olaf Musch

Wie finde ich diesen heraus? War da nicht auch die Meldung bei der Polizei? Lange her.

19. August 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]
Der findet DICH in den meisten Fällen ;-)
19. August 2021: Von Olaf Musch an Markus S.

Das was Max sagt :)

Du musst nicht auf jemanden warten oder nach jemandem suchen. Es empfiehlt sich natürlich, sich genaue Notizen zu machen, wann und wo man gelandet ist. Aber ansonsten darfst Du nach einer Sicherheitslandung und Abstellung/Eindämmung/Erledigung des Sicherheits"problems" starten.

19. August 2021: Von Peter Klant an Olaf Musch

Olaf, Du scheibst:

"§25 LuftVG verpflichtet Dich nur zur Auskunft gegenüber z.B. dem Grundstückseigentümer, bei dem Du gelandet bist."


Das ist bei Sicherheitslandungen nach Paragraph 25 nicht erforderlich,

nur bei den ersten beiden Fällen, für die keine Genehmigung erforderlich ist, z.B. bei Landungen von Segelflugzeugen. Ist zwar komisch, steht aber so in Paragraph 25.

Dennoch macht es natürlich Sinn, die Auskunft auch bei Sicherheitslandungen nicht zu verweigern.

20. August 2021: Von Chris Schu an Peter Klant

naja - nach X Aussenlandungen mit Segelfliegern erschreckt es mich ein Bisschen dass ich da den Eigentuemer haette suchen muessen ;-D

Was ich aber fast nicht glauben kann ist dass ich bei ner Dringlichkeits/Notlage in Deutschland tatsaechlich auf nem Feld landen darf (ok - das kann ich glauben), dann aber ohne weiteres wieder starten darf - und dann nicht mal 20 Seiten Fromulare und Reports auszufuellen. Nicht schlecht - wenn's stimmt.. !

20. August 2021: Von Olaf Musch an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Eigene Erfahrung:

Während eines meiner Ausbildungsflüge zum PPL-H ist mir tatsächlich übel geworden (flicker vertigo durch das Rotorblatt). Ich habe das dem Fluglehrer gesagt, der hat die Steuerung übernommen, ich habe mich auf den Horizont konzentriert, und er ist auf einem Feldweg unter uns aufgesetzt.

Dann Tür auf, ein paar Schritte spazieren gegangen, Luft geholt, wieder eingestiegen, angeschnallt und wieder los. Den Start konnte ich dann wieder ausführen. Seitdem ist mir im Heli nie wieder übel geworden. Weder bei Hitze noch bei böigem Wind und Regen.

Er hat sich eine Notiz gemacht, wann und wo das war, aber da kam nie wieder was.

Also ja: geht :)

Olaf

20. August 2021: Von Peter Klant an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Chris, Du schreibst:

"naja - nach X Aussenlandungen mit Segelfliegern erschreckt es mich ein Bisschen dass ich da den Eigentuemer haette suchen muessen ;-D"

Du hättest den Eigentümer nicht suchen müssen. Paragraph 25 verlangt lediglich:

"In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben."

Es gibt lediglich eine Verpflichtung zur Auskunft. Wir haben früher nach Aussenlandungen ohne Flurschaden den Flieger einfach abgebaut und sind losgefahren ohne Suche nach dem Eigentümer.


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