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20. August 2021: Von Peter Klant an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Chris, Du schreibst:

"naja - nach X Aussenlandungen mit Segelfliegern erschreckt es mich ein Bisschen dass ich da den Eigentuemer haette suchen muessen ;-D"

Du hättest den Eigentümer nicht suchen müssen. Paragraph 25 verlangt lediglich:

"In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben."

Es gibt lediglich eine Verpflichtung zur Auskunft. Wir haben früher nach Aussenlandungen ohne Flurschaden den Flieger einfach abgebaut und sind losgefahren ohne Suche nach dem Eigentümer.


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