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Hallo zusammen,
ich warte nun seit 3 Wochen auf meine Lizenz, per Post! Da es sich um ein neues Rating handelt, kann ich in dieser Zeit nicht fliegen.
Das macht überhaupt keinen Sinn und ist meiner Meinung nach sogar ein Flug-Sicherheits-Risiko, wenn man nach Training und Skilltest wochenlang "zwangsgegrounded" wird!
Wieso gilt das Skilltestformular nicht als temoräre Lizenz für 8 Wochen?
Wieso gibt es kein elektronisches System wo die Lizenz mittels APP jederzeit abgerufen werden kann?
Mir geht es hier nicht darum gegen einzelne "kompetente" Behörden zu maulen (insbesondere mit dem LBA habe ich bisher wirklich nur gute Erfahrungen gemacht, und die Leute dort haben sich die Verwaltungsverfahren auch nicht selbst ausgesucht) sondern darum Mitstreiter zu suchen die das ähnlich sehen und eine kleine Arbeitsgruppe einzurichten um dieses Thema mal zu deponieren.
Vielleicht kann @Jan Brill mal ein Interview mit dem LBA führen um die Hintergründe zu beleuchten?
Hat jemand Interesse?
Ziel wäre es dass man wie in den USA vom Examiner einen Zettel bekommt mit dem man sofort fliegen kann, fertig!
Lg Pat
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kleine Arbeitsgruppe einzurichten um dieses Thema mal bei der EASA zu deponieren
Die EASA erlaubt das (siehe ARA.FCL.215) und delegiert die Möglichkeit, entsprechende Verfahren für die temporäre Ausübung von Rechten nach Skill Tests vorzusehen, an die competent authorities. Das BAZL macht das z.B. schon.
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Danke Tobias.
Dann wäre die Arbeitsgruppe dafür diese Möglichkeit beim LBA zu erreichen!
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Vorab: auch ich habe viele gute Erfahrungen mit dem LBA. Aber eine Ertüchtigung der Datenübermittlung wäre schon mal eine große Verbesserung seitens des LBA. Derzeit: das Schnellste, was ich kenne und beim LBA zugelassen ist: Telefax. Etwas als PDF schicken etc.: nicht zugelassen. Warum ? Weis keiner. Das Telefax wandelt Hell/Dunkel in elektronische Impulse um... Soweit ich weis, tut ein Scanner nix anderes. Einzig, wo die Impulse empfangen und wieder in Hell/Dunkel umgesetzt werden, ist unterschiedlich (beim Fax der einer Rufnummer zuordenbare Telefonanschluß mit entsprechendem Telefaxgerät, beim PDF ein mailserver, und im Anschluß ggf. ein Drucker). Weiters wäre auch der innerbehördliche Datentransfer beschleunigenswert; Bei nötiger Erneuerung der ZUP für Ausländer z.B. nötig: Selbstauskunft beim Ausländerzentralregister in (?) Köln - dauerte Ewigkeiten (ich glaube, letztes mal mehr als 4-6 Wochen, und das auch nur nach mehrmaliger telfonischer Nachfrage). Kann man nur persönlich beantragen, muss es dann erhalten (auf dem Postweg !) und dann weiter nach Wolfenbüttel senden... Man darf nicht beginnen, das ganze mit der FAA zu vergleichen (z.B. MedXPress, aber auch bei Lizenzänderungen etc.; die akzeptieren nur noch Übermittlung auf elektronischem Weg, egal was. Und jeder Prozess erhält ein "Ticket", womit man den Progress feststellen kann...), da sind wir noch Lichtjahre hinten.
Was beim LBA jedenfalls sehr positv zu erwähnen: Kosten sind im Vergleich zu anderen lizenzverwaltenden Stellen sehr günstig - ich gehöre nicht der Fraktion an: Was sind schon die Kosten für 2 Flugstunden ME für den schnellen Service einer guten Behörde. Solche Dienstleistungen müssen immer noch aufwandsbasiert verrechnet werden, und eine simple Lizenzverlängerung oder auch -Erneuerung gerechtfertigt meiner Meinung nach nicht (Behörden-)Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro pro Jahr.
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Es war auch beim LBA lange Jahre erlaubt, z. B. mit dem unterschriebenen Skilltest Formular bis zum Erhalt der entsprechenden Lizenz, längstens jedoch sechs Wochen, zu fliegen. So lief es bei mir selbst 1999. Dieses Verfahren wurde dann vom LBA vor einigen Jahren wieder zurückgezogen. Gerüchteweise gab es einen Biz-Jet-Operator, der seine Copiloten ausschließlich mit diesem Formular auf Reise geschickt hatte und nach Ablauf jeweils vom hauseigenen TRE jeweils ein neuer Skilltest inklusive Formular fingiert wurde… War angeblich dazu gedacht, um die Copiloten weiter an den Operator zu binden und einen Arbeitgeberwechsel durch die fehlende Lizenz zu verhindern. Ob das wirklich stimmt, vermag ich nicht zu sagen, da ich das auch nur als Gerücht gehört habe…
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Geht mir aktuell ähnlich, ich warte auch schon längere Zeit auf den Eintrag FI(A). Bisher war meine Erfahrung allerdings immer das es recht schnell geht. Deshalb habe ich beim LBA nachgefgragt. Ich habe unter anderem folgende Aussage erhalten "Aufgrund der derzeitigen Umstellung des Referats L4 auf die elektronische Vorgangsbearbeitung kommt es leider zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.". Das ist wohl auch der Grund wieso mittlerweile Anträge per Mail statt nur Fax/Post möglich sind.
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Anfrage beim LBA läuft (Danke nochmal an Tobias für den ARA Input). Mir ist klar es gibt Wichtigeres, aber diese Wartezeiten sind doch unnötig. Es wäre schön wenn sich ein paar von uns zusammentun, vielleicht lässt sich so etwas erreichen.
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Liest Lutz hier noch mit? Was wäre da ein LobbyaArbeit sinnvoll?
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Danke für den Hinweis! Endlich ist das möglich! Ein wirklicher Fortschritt.
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Mir steht es auch gerade bevor, muss den Antrag allerdings noch einreichen. Ein Kollege wartet wohl seit zwei Monaten auf den Eintrag des neuen Ratings. Mal sehen wie lange es bei mir dauert. Habe sonst auch nur gute Erfahrungen in dieser Hinsicht mit dem LBA gemacht.
Temporary License funktioniert nicht nur in der Schweiz, Belgien macht das auch...
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abolut ein Fortschritt (endlich ;-) - wobei ich ohnehin davon ausgehe, dass immer schon auch die Faxe über einen Faxserver per Email an die Sachbearbeiter weitergeleitet wurden ;-))
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Lizenz ist da, große Freude! Für die ARGE „temporäre Lizenz“ such ich noch Mitglieder...
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Na bitte, sehr erfreulich! Danke für die Info Tobias.
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Erstaunlich, welche Neuigkeiten Du immer ausgräbst. Finde ich ohne Deinen Link nicht auf der Homepage des LBA.
Du hälst uns bitte auf dem Laufenden, wenn dieses "Dokument" mit Leben gefüllt wird? Gab´s ja, so wie Eintragungen von Erneuerungen in die Lizenz durch den Prüfer, auch schon mal. Wäre eine schöne Erleichterung und Beschleunigung für die Betroffenen, wenn das jetzt auch wieder eingeführt würde.
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Jetzt ist das, was Tobias letzte Woche entdeckt hat, amtlich:
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegung_L4_06_2021.html?nn=2091096
Der Prüfer darf seit heute eine "Temporary permission to exercise privileges" für Klassen- und Musterberechtigungen, gültig für acht Wochen ab dem Prüfungstag, ausstellen!
Eine ausgesprochen schöne Erleichterung und Beschleunigung für die Betroffenen und eine wirklich interessante Entwicklung:
- seit dem 14.04.2021 können Anträge auch per Mail an L 4 gesandt werden
- seit dem 14.05.2021 dürfen Prüfer (wieder) Erneuerungen in die Lizenz eintragen
- seit dem 14.06.2021 dürfen Prüfer (wieder) "vorläufige" Klassen-, und Muster-Berechtigungen ausstellen
Ich bin schon sehr gespannt, was am 14.07.2021 passieren wird!
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Hallo,
kann mir jemand aufzeigen, wo das Formular "Temporary permission to exercise privileges" zu finden ist. Habe es nicht auf der LBA Homepage gefunden. Manchmal sieht man aber vor lauter Bäumen den Wald nicht :-)
Gruß Oliver Bucher
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Einfach meinen Link anklicken. Oder direkt auf die Startseite des LBA gehen - dort ist es die erste Nachricht: "Besondere Erlaubnis zur Ausübung der Rechte aus Muster-/Klassenberechtigung"
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Danke :-)
Ich sagte es ja schon mit den Bäumen und dem Wald :-)
Den Link habe ich einfach nicht gesehen.
LG Oliver
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Das ist m. E. ein echter Fortschritt. Es freut mich sehr, dass das LBA in der Beziehung pragmatischer wird. Danke für den Link!
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Ich bin schon sehr gespannt, was am 14.07.2021 passieren wird!
Vielleicht, dass auch IR's oder gar PPL/CPL-Erstprüfungen davon gecovered werden?
Aber für die PPL's müssten das erst mal die Länderbehörden übernehmen - zumindest "meine" hat das bisher nicht mal für die Handeinträge bei den Erneuerungen getan (habe extra sogar nachgefragt).
Wie auch immer - sehr erfreuliche Entwicklungen beim LBA zu Zeit!
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Wow! Tolle Neuigkeiten! Vielleicht hatte meine Anfrage (nach Tobias Post mit ARA Verweis) tatsächlich etwas damit zu tun. Egal selbst wenn, echt sehr erfreulich.
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