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Luftrecht und Behörden | Überführungsflug/CoA, Fristen etc  
29. April 2021: Von Alexander Callidus 

Moin!

Die Werft ist jetzt fertig mit meinem Flieger (€€€€€€€€€€€€). In der Zwischenzeit war das Lufttüchtigkeitszeugnis abgelaufen. Kein Problem, ist fuer in Experimental in NL eine Selbstdeklarierung. Allerdings dauert die Ausstellung normalerweise zwei Wochen.

Gibt es so etwas wie eine Rote Nummer auch bei Fliegern, so daß ich ihn wenigstens nachhause fliegen kann, mal langsam wieder an seinen Hangar gewöhnen etc wenn der Flieger lufttüchtig, aber noch ohne CoA ist?

Auch Erfahrungen aus D würden mir helfen, wird ja ähnlich ablaufen. Morgen werde ich mal im Ministerium in NL anrufen, will aber vorbereitet sein.

Vielen Dank!

29. April 2021: Von Kevin Kissling an Alexander Callidus

Ich verstehe nicht so ganz worum es geht: Annex-I oder EASA-Luftfahrzeug? Soll von PH-xxx auf D-xxx umregistriert werden? Oder auf PH-xxx bleiben und nur überführt werden?

Fluggenehmigung "Permit to fly" für EASA-LFZ oder Vorläufige Verkehrszulassung für (deutsche) Annex-I LFZ wäre das Stichwort.

29. April 2021: Von Alexander Callidus an Kevin Kissling

Hallo!

Es geht mir um die Voraussetzungen, unter denen ich den Flieger, in meinem Fall ein Niederländisch zugelassenes Experimental, vom Hersteller nach hause überführen dürfte, bevor das erneuerte Lufttüchtigkeitszeugnis der Niederländischen Behörde eintrudelt. Unterlagen für die Behörde sind komplett, Registration etc bleibt gleich.

Kannst Du Die Stichworte in Deinem letzten Satz etwas erläutern?

Für deinen Annex 1 Flieger gilt nationales Recht (Holland). Du benötigst ein Permit to Fly basierend darauf.

Danke! Dan ist das keine Abkürzung, bis das CoA da ist


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