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29. April 2021: Von Alexander Callidus an Kevin Kissling

Hallo!

Es geht mir um die Voraussetzungen, unter denen ich den Flieger, in meinem Fall ein Niederländisch zugelassenes Experimental, vom Hersteller nach hause überführen dürfte, bevor das erneuerte Lufttüchtigkeitszeugnis der Niederländischen Behörde eintrudelt. Unterlagen für die Behörde sind komplett, Registration etc bleibt gleich.

Kannst Du Die Stichworte in Deinem letzten Satz etwas erläutern?

Für deinen Annex 1 Flieger gilt nationales Recht (Holland). Du benötigst ein Permit to Fly basierend darauf.

Danke! Dan ist das keine Abkürzung, bis das CoA da ist


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