"Eine Frage an die Spezialisten im Lizenzrecht:"
Die zuständige Behörde ist eine gute Anlaufstelle für Fragen zum Lizenzrecht und eventuelle Erleichterungen. Zumindest aus Darmstadt erhält man schnell und kompetent Antworten.
Aber vorab: Auf dem entsprechenden Formular vom RP DA wird unter diversen üblichen Unterlagen (Kopie altes Beiblatt, Perso. etc. etc. ...) gefordert:
"Formloser Nachweis der ATO (Flugschule) über durchgeführte Auffrischungs-schulung gemäß FCL.740 b) (1) VO (EU) 1178/2011 analog, bzw. bei Segelflug über die Startarten gemäß FCL.130.S"
Und da steht dann:
"Ist eine Klassen- oder Musterberechtigung abgelaufen, muss der Bewerber für eine Erneuerung:
(1)eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 von Teil-FCL der VO (EU) Nr. 1178/2011 absolvieren;
(2)vor der unter (1) genannten Befähigungsüberprüfung bei einer ATO eine Auffrischungsschulung absolvieren"
Und da dann weiter:
"Angaben zur Auffrischungsschulung nach AMC1 FCL.740(b)
(a)Ziel der Auffrischungsschulung ist es, dass der Bewerber das für den sicheren Betrieb des betreffendenLuftfahrzeugmusters oder der betreffenden Luftfahrzeugklasse erforderliche Befähigungsniveau erreicht. Den Umfang der erforderlichen Auffrischungsschulung bestimmt im Einzelfall die ATO, die DTO oder derLehrberechtigte, soweit zutreffend, unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren: .../..."
Und dann:
(b)Nachdem die ATO, die DTO oder der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, den Bedarf des Bewerbers ermittelthat, hat sie/er ein individuelles Ausbildungsprogramm auf der Grundlage der Erstausbildung für die Berechti-gung mit Schwerpunkt auf den Aspekten zu entwickeln, bei denen der Bewerber die größten Erfordernissegezeigt hat.
Also musst du zu einer Flugschule. DTO oder Lehrberechtigte mit Segelflugzeug wirst du womöglich nicht finden...
Edit: Dann ist das Formular auf der Webseite vom RP Darmstadt veraltet...
Sorry
hth
Peter