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Luftrecht und Behörden | Erlangung SPL (Segelflug) bei gültigem PPL  
7. Februar 2021: Von Jens Richter 

Eine Frage an die Spezialisten im Lizenzrecht:

Ich habe eine gültige EASA Lizenz mit SEP(Land) und möchte gerne wieder SPL (Sailplanelicence) erwerben. Bis 1985 besaß ich einen PPL-C.

Gibt es irgendwelche Erleichterungen (z.B. bei der Theorie) ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruss

Jens

7. Februar 2021: Von Thomas R. an Jens Richter

Ich bin zwar kein Spezialist im Lizenzrecht, aber ich habe meinen SPL nach dem PPL gemacht. Nach 35 Jahren macht es vermutlich keinen Unterschied mehr, dass Du mal einen SPL hattest.

Soweit ich mich erinnere:

  • Sind die Mindeststunden in der Ausbildung reduziert
  • Werden Dir einige Theoriefächer erlassen, Du musst nur die "segelflugspezifischen" Fächer schreiben. Also z.B. bei "Operational Procedures" (oder so ähnlich) kniffelige Fragen beantworten, ob man z.B. bei einem Seilreiss zuerst landet, dann ausklinkt und am Ende nachdrückt oder doch irgendwie andersrum. Navigation ist selbstverständlich segelflugspezifisch, schliesslich dreht sich da immer alles und die ICAO-Karte sieht mit den gelben Segelflugsektoren auch ganz anders aus.
7. Februar 2021: Von M Schumacher an Jens Richter
Hallo Jens,

du darfst gerne die Ausbildung machen, wenn es dir
Spass macht.

Andererseits sind SFCL Lizenzen ohne Gültigkeitsgrenze, daher kannst du bei deiner Behörde einfach die Ausstellung einer SFCL Lizenz auf Basis des PPL-C mit deinen damaligen Berechtigungen beantragen.
Formulare findest du auf der Homepage deiner freundlichen Behörde mit Angaben zu den einzureichenden Unterlagen.

Gruss
Michael
7. Februar 2021: Von Ulrich V. an Thomas R.

Habe ich gerade 2020 gemacht. Theorie sind 5 von 9 Fächern. Im Vergleich zur PPL-Theorie erschreckend leicht.

So die Auskunft der Flugschule in 2020:

Sie benötigen lt. Trainingsplan FLC.110.S.a)+20.S.a) zur Lizenz SPL (LAPL(S) für Lizenzinhaber PPL-A – LAPL(A)
mindestens:
7,5 Flugstunden im Segelflugzeug
2 h überwachter Alleinflug
Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km, ersatzweise mit FI von mindestens 100 km
Sowie eine Theorieprüfung in folgenden Fächern:
-Grundlagen des Fliegens
-Betriebliche Verfahren
-Flugleistung und Flugplanung
-Allgemeine Luftfahrzeugkunde
-Navigation.

8. Februar 2021: Von Peter Thomas an Jens Richter

"Eine Frage an die Spezialisten im Lizenzrecht:"

Die zuständige Behörde ist eine gute Anlaufstelle für Fragen zum Lizenzrecht und eventuelle Erleichterungen. Zumindest aus Darmstadt erhält man schnell und kompetent Antworten.

Aber vorab: Auf dem entsprechenden Formular vom RP DA wird unter diversen üblichen Unterlagen (Kopie altes Beiblatt, Perso. etc. etc. ...) gefordert:

"Formloser Nachweis der ATO (Flugschule) über durchgeführte Auffrischungs-schulung gemäß FCL.740 b) (1) VO (EU) 1178/2011 analog, bzw. bei Segelflug über die Startarten gemäß FCL.130.S"

Und da steht dann:

"Ist eine Klassen- oder Musterberechtigung abgelaufen, muss der Bewerber für eine Erneuerung:
(1)eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 von Teil-FCL der VO (EU) Nr. 1178/2011 absolvieren;
(2)vor der unter (1) genannten Befähigungsüberprüfung bei einer ATO eine Auffrischungsschulung absolvieren"

Und da dann weiter:

"Angaben zur Auffrischungsschulung nach AMC1 FCL.740(b)
(a)Ziel der Auffrischungsschulung ist es, dass der Bewerber das für den sicheren Betrieb des betreffendenLuftfahrzeugmusters oder der betreffenden Luftfahrzeugklasse erforderliche Befähigungsniveau erreicht. Den Umfang der erforderlichen Auffrischungsschulung bestimmt im Einzelfall die ATO, die DTO oder derLehrberechtigte, soweit zutreffend, unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren: .../..."

Und dann:

(b)Nachdem die ATO, die DTO oder der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, den Bedarf des Bewerbers ermittelthat, hat sie/er ein individuelles Ausbildungsprogramm auf der Grundlage der Erstausbildung für die Berechti-gung mit Schwerpunkt auf den Aspekten zu entwickeln, bei denen der Bewerber die größten Erfordernissegezeigt hat.

Also musst du zu einer Flugschule. DTO oder Lehrberechtigte mit Segelflugzeug wirst du womöglich nicht finden...

Edit: Dann ist das Formular auf der Webseite vom RP Darmstadt veraltet...

Sorry

hth

Peter

8. Februar 2021: Von M Schumacher an Peter Thomas
Hallo Peter,

Jens möchte eine Segelfluglizenz, damit hat FCL 740 nichts zu tun.
Und Segelflug wird nun in SFCL geführt, daher gibt es Segelflug nicht mehr in FCL der 1178.

Gruss
Michael
8. Februar 2021: Von Jens V. an Ulrich V.

Der Jens hatte ja schon einen PPL-C....auch wenn der abgelaufen ist, da geht das noch einfacher. (...mag man mit PPL-A nicht glauben, weil das eine andere Welt ist, ist aber so)

Kannst einfach umschreiben lassen auf den SPL, bist dann aber natürlich nicht current, sondern musst nachholen mit Lehrer oder Flugauftrag...im ULForum wurde das gerade diskutiert und da gibt es auch 3 Leute, die das so gemacht haben und bestimmt auf PN reagieren

9. Februar 2021: Von Peter Thomas an M Schumacher

"Hallo Peter, Jens möchte eine Segelfluglizenz, damit hat FCL 740 nichts zu tun."

OK stimmt, seit April letzten Jahres. Danke für die Klarstellung.

9. Februar 2021: Von Jens Richter an Jens Richter Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank an Alle für den Input.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde bzw. einer Flugschule:

1. Klassenberechtigung TMG für den PPL wird mit ca. 3-5h Flugausbildung inkl. 15-25 Starts/ Landungen + praktische Prüfung erreicht (Theorie in den spezifischen Themen wird bei der praktischen Prüfung abgefragt)

2. Reaktivierung des alten PPL-C zu SPL: praktische Ausbildung in einer Fligschule angepasst an die Befähigungen des Probanden + praktische Prüfung ( auch hier inkl. Theorie). Bei Ausstellung der SPL/SFCL kann dann dort auch TMG eingetragen werden.

Verblüffend einfach und praxisorientiert !


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