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9. September 2020: Von Sven Walter an Erik N.

"Schlicht illusorisch. Die Idee allein ist naiv und blauäugig."

Da sprachen Max und Georg aber schon von den kleinen Helferchen vorne im Cockpit, nicht von Starthilfe und Elektrorollern (von beidem halte ich nix). Naiv? Wird standardmäßig gedrillt in AOC-Betreibern. Muss man halt adaptieren. Und ganz nüchtern und realistisch sein. Unsere Nasen sind schon recht fein auf Brände eingestellt. Und die kleinen Helferlein sind ja direkt vorne.

Also, du magst das gerne sehen, wie du magst, aber wenn du anderen hier Naivität und Blauäugigkeit vorwirfst, solltest du vielleicht nicht nur von Bonnie und Cirrus ausgehen.

9. September 2020: Von Wolff E. an Alexander Wolf

Sowas will ich im Flieger nicht erleben...

9. September 2020: Von Alexander Wolf an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Eben. Und das muss ja nicht durch eine Heizung provoziert werden, sondern es reicht ein blödes Fertigungsproblem mit selbstverstärkend höherem Widerstand, steigendem Leckstrom und los geht es, ganz von alleine und nicht vorhersehbar. Nach dem "Plopp" der ersten Zelle mit Rauchzeichen hat man dann immerhin noch so 10 bis 20 Sekunden Zeit, bis das ganze Pack durchgeht.

Klassische Risikobewertung: Niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit, katastrophale Konsequenz bei Eintritt. Make your bet.

9. September 2020: Von Erik N. an Alexander Wolf
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Man muss sich nur einmal ein paar Videos von Akkubränden auf YouTube ansehen um die Einschätzung eventuell zu revidieren. Die Rauchentwicklung macht ja keinen Luftkurort aus der Kabine.

13. September 2020: Von Thomas R. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

(Antwort an den letzten)

Ich bin kein Akkuexperte (nicht mal so'n komischer Naturwissenschaftler ;-), aber ich hab mich ein wenig mit dem Thema befasst in letzter Zeit. Hintergrund ist, dass mit meinem im Frühjahr erstandenen Ventus drei Akkus in giftgrünen Metallgehäusen mitgekommen sind.

Nach einiger Recherche hab ich folgendes rausgefunden:

  • Gehören zur Erstaustattung, sind also ca. 11 Jahre alt und haben um die 400 Zyklen hinter sich
  • Kleine Firma aus Reutlingen, die die immer noch anfertigen. Sehr hochqualitative Komponenten.
  • Handelt sich aber anders als von mir angenommen um LIPO-Akkus.
  • Hatten ursprünglich eine Kapazität von 16,8AH

Trotz des Alters ist die Kapazität immer noch sehr gut, d.h. ein Akku hält bei mir 8 Stunden oder länger (schalte dann immer um). Ich habe auch mit dem sehr netten Hersteller telefoniert, der mir gesagt hat, dass ich die weiterverwenden kann, solange sie noch funktionieren, für einen Austausch sieht er keinen Grund. Auch das Alter sieht er unkritisch, es sind / waren über 1000 Akkus in der freien Wildbahn unterwegs, und noch nie etwas passiert.

Ich habe mich jetzt trotzdem dafür entschieden, sie gegen hochqualitative 3 LiFePos zu tauschen, was samt Ladegeräten ein kleines Vermögen gekostet hat. Hier mal zusammengefasst meine Gedanken zur Sicherheit, habe mich auch von ein oder zwei Leuten beraten lassen, die sich sehr gut auskennen:

  • Es sind Millionen LIPO-Akkus unterwegs, in jedem Handy, Laptop und in jeder Powerbank ist dieser Zelltyp verbaut. Also auch wenn der Max die nicht in seinem Flieger haben möchte, hat er bestimmt so viele Akkus wie Passagiere an Board. Für diese Anzahl passiert sehr wenig, man sieht und wieder mal eine aufgeblähte Zelle, aber eine Zelle, die sich (ohne Misshandlung) wirklich thermisch verabschiedet ist sehr sehr selten. Klar kann ich die anzünden und dann wird es spektakulär, aber das ist ja nicht das reale Gefährdungsszenario.
  • Die Qualität der Komponenten spielt eine entscheidene Rolle. Billig-Zellen sind eher schlecht.
  • BMS ist wichtig, da es Ladungen ausserhalb des Betriebsbereichs verhindert.

Warum habe ich sie jetzt trotzdem getauscht?

  • Alter: Natürlich werden die Zellen und auch die Kapazität mit dem Alterungsprozess schlechter. Auch die Sicherheit nimmt tendentiell eher ab, da (wenn ich das richtig verstehe) durch verschiedene chemische Prozesse die Dicke der Separatoren verringert werden kann.
  • Auswirkung im Fehlerfall: Ich komme an keinen der Akkus im Flug dran. Einer ist unter der Mittelkonsole auf Höhe der Unterschenkel, die zwei anderen sind hinter dem Pilotensitz hinter eine Klappe. Keine Chance, weder mit Grillhandschuh noch Grillzange oder sonstwas. D.h. wenn ein Akku "nur" qualmt, ist das schon richtig blöd. Die Akkus hinten sitzen zudem direkt neben dem Alutank (ist ein Turbo).

Letztlich ist es so, wie jemand hier geschrieben hat: Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr gering, aber wenn was passiert, ist es wirklich kritisch im Flugzeug. Bei mir wäre die einzige Option ein Notausstieg, d.h. mit dem Rettungsfallschirm runter. Und das sorgsam gepflegte Flugzeug fliegt dann als rauchende Bombe alleine weiter, schlägt irgendwo ein und gefährdet Dritte. Und da ich 3 Akkus habe, ist die Wahrscheinlichkeit auch "sehr gering*3".

Also irgendwie eine Bauchentscheidung, aber da ich die Akkus sowieso mal irgendwann tauschen muss und LiFePos eine sensationelle Langlebigkeit haben, kann ich damit leben und habe ein besseres Gefühl.

Für die Motorfliegerei hab ich aber noch keine Lösung. Hier habe ich immer auch eine PowerBank fürs iPad dabei, die in Bezug auf Größe und Gewicht eine noch höhere Energiedichte als die Segelflug-Akkus hat. Allerdings ist die immer griffbereit in der Seitentasche im Cockpit, und passt auch gut durch's Fenster. Hier denke ich, dass ein Grillhandschuh oder eine Feuerfeste Tasche deutlich besser ist, als gar nix zu haben. Ich vermute, dass diese Teile im (sehr seltenen) Feherfall auch zunächst mal anfangen, sich aufzublähen oder zu rauchen, und nicht direkt anfangen zu brennen. Dann hätte man zumindest die Chance, sie loszuwerden.

14. September 2020: Von Erik N. an Thomas R.

Egal ob Grillzange, Grillhandschuhe oder Finger - §13 (1) S. 1 der LuftVO... nur mal so am Rande:

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten.

14. September 2020: Von Nicolas Nickisch an Thomas R.

Eine kleine Episodeam Rande:

Ich habe mal vor einigen Jahren versucht den Akku meines iPads zu tauschen.

Die Dinger sin mit einem fiesen Klebeband auf das Gehäuse geklebt. Und viel davon!

Beim Versuch den Akku zu lösen. habe ich wohl beim Hebeln irgendwas beschädigt. Es hat nur leise "Pfffft" gemacht.

2 Minuten später konnte man den Akku kaum mehr anfassen. Ich habe es gerade noch so geschafft, das ganze Ensemble nach draussen zu bringen bevor der Akku in die Luft geflogen ist mit einem ordentlichen Knall und kurzer Stichflamme.

im Nachhinein absolute Schnapsidee den Akku nach draussen zu tragen.

14. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt, besser in einem geschlossenen Raum abbrennen.. ;-)

14. September 2020: Von Chris _____ an Nicolas Nickisch

Was in diesem Thread irgendwie zu kurz kommt, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Fliegen heißt ja aktives Risikomanagement und das bedeutet eben nicht Panik vor allem und jedem zu haben, sondern Risiken abzuwägen. Zum Beispiel das Risiko eines Total Electrical Failures (hatte ich bereits dreimal, einmal davon bei Dämmerung über Bergen) versus dem Risiko eines Brandes eines mitgeführten Akkus.

Der oben verlinkte Youtube-Film, wie auch der Bericht von Nicolas, beziehen sich auf Situationen, in denen der Akku offensichtlich nicht einfach laut Bedienungsanleitung genutzt wurde.

Wie häufig tritt denn ein "Durchgehen" einer handelsüblichen Powerbank (ich hab zum Beispiel so eine von Anker) oder eines Tablets auf?

Ich hab mir nun so eine feuerfeste Tasche für die Powerbank besorgt. Die wird während des Fluges weder geladen noch entladen und ist einfach nur Gepäck. Aber es sind weitere Akkus unverpackt dabei: mindestens drei Handys sowie das Golze ADL170. Und natürlich um die 200 Liter Avgas.

Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines katastrophalen Akku-Abbrands?

14. September 2020: Von Thomas R. an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Google doch mal den Begriff des "rechtferigenden Notstands". Es gibt auch die "schuldauflösende Pflichtkollision".

Wenn Du die Wahl hast, einen qualmenden Akku abzuwerfen, oder das nicht zu tun, und dann mit dem brennenden Flugzeug irgendwo einzuschlagen, wird es vermutlich keine Strafe nach sich ziehen, sich für die erste Variante zu entscheiden. Vielleicht können das ja mal anwesende Juristen etwas beleuchten.

14. September 2020: Von Lennart Mueller an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Egal ob Grillzange, Grillhandschuhe oder Finger - §13 (1) S. 1 der LuftVO... nur mal so am Rande:

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten.

Der geneigte LuftVO-Fetischist wird daher im Brandfall eines kleinen Gegenstandes sein Luftfahrzeug inkl. seiner selbst im Flug vollständig pulverisieren lassen, statt diesen absolut indiskutablen Verstoß zu begehen.

14. September 2020: Von Chris _____ an Thomas R.

Die "Strafe" (Ticket) dürfte allemal billiger sein als die Alternative (Beerdigung)...

14. September 2020: Von Willi Fundermann an Thomas R. Bewertung: +3.67 [4]

Das würde natürlich nicht bestraft. Genau so wenig wie eine "echte" Notlandung auf der Wiese, was als "Außenlandung" ja eigentlich auch verboten ist. Hierfür finden sich in StGB, OWiG und BGB zahlreiche rechtfertigende bzw. entschuldigende Regelungen.

14. September 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann

Bei einer Powerbank oder Smartphone - d'accord.

Bei einem E-Bike / Hoverboard wäre ich da nicht so sicher.

14. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Und wenn man mal überlegt wie viele Strecken-Segelflieger ihren sodann gefüllten Reichweitenverlängerer im Flug entsorgen scheint auch der Verfolgungsdruck eher niedrig.

14. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Ich persönlich finde den Rauch eines durchgehenden LiPos womöglich noch gefährlicher als die Hitzeentwicklung, und dagegen hilft ein LiPo-Safebag auch nicht. Es kann/muss Jeder selbst abwägen ob eine herkömmliche Starthilfe vielleicht nicht doch die weniger riskante Variante ist zumal der Punkt "Wahrscheinlichkeit" auch schon angesprochen wurde: wie oft braucht man denn wirklich diesen LiPo ?

14. September 2020: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Ich habe mich bereits gegen die Starthilfe entschieden - auch weil es die "eierlegende Wollmilchsau" (wie oben beschrieben) leider nicht für 24/28V gibt.

Übrigens @Wolff: das von dir empfohlene Netzteil von Reichelt (bzw. die Nachfolgeversion) ist beschafft, ein geeignetes Gehäuse (mit allen Lüftungsschlitzen) dafür gedruckt und angebracht, und es funktioniert! Danke!

14. September 2020: Von Thomas R. an Tobias Glombik Bewertung: +2.00 [2]

Du meinst der Blasendruck ist deutlich höher als der Verfolgungsdruck? ;-)

Pro-Tipp für die Segelflugkollegen: https://www.amazon.de/Adamus-Travel-Emergency-Toilet-Pack/dp/B00HU62F32/
Ist in jedem Fall die bessere Alternative, kann man einfach nach der Landung in Ruhe entsorgen.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

"Angeklagter, da sie den tödlichen Gegenstand nicht abwerfen durften und auf dem Acker ist durch Ihre Gesetzeswidrigkeit ein Sachschaden in Höhe von 3,95€ verursacht haben, hat das Gericht eine Lebendfeuerbestattung im Hof angeordnet. Die Akkumulatoren werden um 18Uhr angezündet."

Mal im Ernst, im Notfall darfst Du sogar das ganze Flugzeug wegwerfen und mit dem Fallschirm abspringen.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Halte den Beitrag allerhöchstens für Mickey Maus Heftchen geeignet, aber sonst für wenig stichhaltig. Wenn ich einen brennenden Akku aus dem Flugzeug werfe (den Airlines auch nicht mitnehmen), und er fällt jemandem durchs Dach, und verursacht einen Brand - den Shitstorm möchte ich nicht erleben.

Dass ich im Zweifel mich selbst retten darf, wird ja nicht im Ernst bezweifelt.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Die Entscheidung einen LiPo nicht mitzunehmen ist was ganz anderes als die Beurteilung, einen brennenden LiPo aus dem Flugzeug zu werfen und a priori ja auch korrekt.

Ist beim brennenden Kraftstofftank übrigens das gleiche. Das verlassene Flugzeug kann auch jemandem aufs Dach fallen. Passiert alles sehr selten und man kann auch sehr gut ohne Kraftstoff fliegen.

Ich kan mich an einen Flug erinnern, bei dem ein Bleiakku anfing, sich in Rauch aufzulösen. War damals in einem Mistral. Der Akku war unerreichbar für mich, aber ich wäre ihn schon gerne losgeworden. Vom Kurzschluß in ca. 1800m AGL bis zur Landung vergingen rund 6-8 Minuten, die sich ewig anfühlten. Ich hätte gerne damals den Akku über Bord geworfen, man ist in solchen Situationen recht schnell ausreichend separiert von bebautem Gebiet.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

14. September 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

> ... war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Aber immerhin: Man lebt. Sollte man nicht unterschätzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Einschlagort am Boden "meines" Akku für jemanden größere Probleme macht, als als er mir im Flugzeug macht, ist hinreichend gering, um mit den moralischen Zweifeln oder dem Versicherungsrisiko leben zu können.

Aber falls einer von den Versicherungsleuten mal eine coole Idee für eine neue, sinnlose Versicherung braucht: Warum nicht dafür?

14. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +7.00 [7]

Heute 14:01 Uhr: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

Willi hat es dir schon komplett erklärt. Möchtest du eine Subsumtion unter §§ 32, 34 StGB oder die zivilrechtlichen Pendants 228 und 904 BGB? Der "shitstorm" ist wumpe, es gilt dt Recht (plus Warschauer Abkommen... ach ne... kein kommerzieller internationaler Luftransport, sondern ein Reetdachhaus in Kleinwülferode ist abgebrannt). Dann wird festgestellt, dass zwar Kausalität vorliegt, aber diese im Rahmen der Adäquanztheorie zu reduzieren ist. Das ist Stoff 1. Semester. Da dt. Innenstädte voll von zugelassenen Tretrollern sind, wir auf 350.000 qkm 82 mio EW haben war das sozial vollkommen adäquat, dass du ein mit Prüfzeichen importieren Roller mitnehmen durftest. Also tritt a) die Versicherung eh ein und b) kann sie bei dir keinen Regress nehmen.

Nennt sich persönliches Lebenspech. Wird von der Gemeinschaft der Versicherten indirekt getragen. Ein klassischer, wenn auch spektakulärer, Schadensfall.

Immerhin schön, dass du jetzt konzedierst, dass man eine Powerbank durchs Guckloch im Segelflugzeug rauswerfen kann. Oder der Piper.

Mit Verlaub, das erinnert ein wenig an das, was einem Pädagogen (auch ausbildende) über Haftung und Versicherungsreichweite erzählen - verdammt viele Schauermärchen, die in der Judikatur nur in erratischen Ausreißern der Justiz existieren. Aber zum Glück die totale Minderheit darstellen.


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