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Luftrecht und Behörden | LAPL A (SEP) und SPL (inkl. TMG) auf PPL  
9. Februar 2020: Von Jens V. 

Moinsen,

hab einen SPL incl TMG in dem hab ich auch COM OPS eingetragen und einen LAPL A (SEP)

Nun möchte ich gerne einen PPL A machen.

Nur: Kann ich das Delta auch auf TMG fliegen? (Ich vermute fast, dass der TMG in LAPL eingetragen sein muss)

TMG in LAPL eintragen würde ich ungern, da so die Privelegien aus COM OPS weg sind.

Ach Ja: Wenn ich das richtig verstanden hab ist das Delta zwischen LAPL und PPL lediglich inhaltlich die alte CVFR Berechtigung, oder?

Grüße

Jens

9. Februar 2020: Von Peter Thomas an Jens V.

Zitat RP Darmstadt:

"...in der Vorschrift FCL.210.A b) der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 ist hinsichtlich der Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung folgendes ausgeführt:

Besondere Anforderung an Bewerber, die Inhaber eine LAPL(A) sind. Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach der Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert haben, wovon mindestens 10 Stunden Flugausbildung sind, die in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert wurden. Dieser Ausbildungslehrgang muss mindestens 4 Stunden überwachten Alleinflug umfassen, davon mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startplatz durchgeführt wurden. Der Prüfer wird nicht von uns bestimmt..."

HTH
Peter
10. Februar 2020: Von M Schumacher an Jens V.

Hallo Jens,

warum sind die Com-Ops Rechte weg, wenn du TMG auch im LAPL oder PPL hast?

Der SPL ist doch weiterhin mit allem Berechtigungen gültig...

Gruss

Michael

10. Februar 2020: Von Jens V. an M Schumacher

@Peter: Heißt Prüfer entscheidet?

@Michael:Weil es laut Behörde den TMG Eintrag entweder in SPL oder PPL gibt und der PPL kein ComOPS kennt.

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Jens V. Bewertung: +3.00 [3]

Das höre ich zum ersten Mal und bezweifle auch, dass diese Einschränkung zulässig ist. Welche Behörde ist das?

Ich hab TMG sowohl in SPL als auch PPL - eine Lizenz beim RP in BW, die andere beim LBA...

An alle: hat die Thematik noch jemand?

10. Februar 2020: Von Malte Höltken an M Schumacher Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe den TMG ebenfalls im SPL mit com-ops und im PPL(A) eingetragen.

Man kann den PPL(A) auch auf dem TMG machen, folglich auch die Differenzschulung. Dann hat man den PPL(A) mit der Klassenberechtigung TMG. Um dann die Klassenberechtigung SEP zu machen, braucht man dann wieder eine Schulung. Wenn ich das richtig sehe (den Fall hatte ich noch nicht), hätte man dann den PPL(A) mit beiden Klassenberechtigungen.

10. Februar 2020: Von Jens V. an Malte Höltken

Ach, spannend...(bin in SH)

Vielleicht hab ich das auch falsch rausgehört, quasi als selbsterfüllte Prophezeiung

Mir klingelt irgedwie das Argument "es kann nur einen -Schein- geben" so ein, gibt es dazu Argumente?

10. Februar 2020: Von Peter Thomas an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

@Peter: Heißt Prüfer entscheidet?

Nein, Jens, das soll heissen: Du suchst Dir den Prüfer aus.

HTH

Peter

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Zum Thema 'nur einen Schein' fällt mir so spontan nur ein:

Du darfst die gleiche FCL-Lizenz nicht zweimal haben, z.B den PPL einmal in D und einmal in CH.

Du kannst auch keinen LAPL(A) und PPL haben, da der PPL die LAPL(A)-Rechte miteinschliesst. Analog ist es beim SPL und LAPL(S).

Der SPL und der LAPL(A)/PPL sind unterschiedliche Lizenzen und du kannst TMG in beiden haben.

Übrigens: Mit deinen Lizenzen ist es völlig egal ob du die PPL Ausbildung auf SEP oder TMG machst - du bekommst beide Klassenberechtigungen eingetragen, wenn du es beantragst.

Gruss Michael

10. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Jens V.

Man darf lediglich nicht mehrere EU-Lizenzen für die selben Rechte haben, also z.B. keine zwei PPL(A). Man darf aber durchaus vier "verschiedene" PPL besitzen, einen für "A", einen für "B", einen für "H" und einen für "S". Und natürlich kann man zusätzlich noch beliebig viele Lizenzen aus Nicht-EU-Staaten - USA, Kanada pp. - erwerben.

Korrektur, um ganz präzise zu sein: bei Seglern heißt es "SPL" und bei den Ballönern "BPL". Dafür gibt es aber auch noch einen PPL (As)!

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke Willi, ist natürlich eine korrekte Ergänzung bzgl PPL(...)

Gruss

Michael

11. Februar 2020: Von Jens V. an Willi Fundermann

Und ganau da hab ich vielleicht den Gedankenfehler...

SPL und PPL (bzw.LAPL) sind doch 2 gültige EU Lizenzen, oder? Und der TMG in SPL und PPL (bzw LAPL) wäre damit 2fach...oder wo denke ich verkehrt?

11. Februar 2020: Von Johannes König an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Du darfst keine doppelten Lizenzen haben, das stimmt. Wohl aber darfst du den TMG in beiden Lizenzen haben.

11. Februar 2020: Von Jens V. an Johannes König

Ah...nun hab ich es :-)

Werde dann morgen mal in Kiel anrufen und fragen.wie wir da hin kommen

14. Februar 2020: Von Jens V. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Kurze Rückinfo:

Laut Behörder mittlerweile kein Problem mehr, TMG kann sowohl im LAPL als auch im SPL eingetragen sein

Vielen Dank euch


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