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10. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Jens V.

Man darf lediglich nicht mehrere EU-Lizenzen für die selben Rechte haben, also z.B. keine zwei PPL(A). Man darf aber durchaus vier "verschiedene" PPL besitzen, einen für "A", einen für "B", einen für "H" und einen für "S". Und natürlich kann man zusätzlich noch beliebig viele Lizenzen aus Nicht-EU-Staaten - USA, Kanada pp. - erwerben.

Korrektur, um ganz präzise zu sein: bei Seglern heißt es "SPL" und bei den Ballönern "BPL". Dafür gibt es aber auch noch einen PPL (As)!

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke Willi, ist natürlich eine korrekte Ergänzung bzgl PPL(...)

Gruss

Michael

11. Februar 2020: Von Jens V. an Willi Fundermann

Und ganau da hab ich vielleicht den Gedankenfehler...

SPL und PPL (bzw.LAPL) sind doch 2 gültige EU Lizenzen, oder? Und der TMG in SPL und PPL (bzw LAPL) wäre damit 2fach...oder wo denke ich verkehrt?

11. Februar 2020: Von Johannes König an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Du darfst keine doppelten Lizenzen haben, das stimmt. Wohl aber darfst du den TMG in beiden Lizenzen haben.

11. Februar 2020: Von Jens V. an Johannes König

Ah...nun hab ich es :-)

Werde dann morgen mal in Kiel anrufen und fragen.wie wir da hin kommen

14. Februar 2020: Von Jens V. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Kurze Rückinfo:

Laut Behörder mittlerweile kein Problem mehr, TMG kann sowohl im LAPL als auch im SPL eingetragen sein

Vielen Dank euch


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