Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Februar 2020: Von Malte Höltken an M Schumacher Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe den TMG ebenfalls im SPL mit com-ops und im PPL(A) eingetragen.

Man kann den PPL(A) auch auf dem TMG machen, folglich auch die Differenzschulung. Dann hat man den PPL(A) mit der Klassenberechtigung TMG. Um dann die Klassenberechtigung SEP zu machen, braucht man dann wieder eine Schulung. Wenn ich das richtig sehe (den Fall hatte ich noch nicht), hätte man dann den PPL(A) mit beiden Klassenberechtigungen.

10. Februar 2020: Von Jens V. an Malte Höltken

Ach, spannend...(bin in SH)

Vielleicht hab ich das auch falsch rausgehört, quasi als selbsterfüllte Prophezeiung

Mir klingelt irgedwie das Argument "es kann nur einen -Schein- geben" so ein, gibt es dazu Argumente?

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Zum Thema 'nur einen Schein' fällt mir so spontan nur ein:

Du darfst die gleiche FCL-Lizenz nicht zweimal haben, z.B den PPL einmal in D und einmal in CH.

Du kannst auch keinen LAPL(A) und PPL haben, da der PPL die LAPL(A)-Rechte miteinschliesst. Analog ist es beim SPL und LAPL(S).

Der SPL und der LAPL(A)/PPL sind unterschiedliche Lizenzen und du kannst TMG in beiden haben.

Übrigens: Mit deinen Lizenzen ist es völlig egal ob du die PPL Ausbildung auf SEP oder TMG machst - du bekommst beide Klassenberechtigungen eingetragen, wenn du es beantragst.

Gruss Michael

10. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Jens V.

Man darf lediglich nicht mehrere EU-Lizenzen für die selben Rechte haben, also z.B. keine zwei PPL(A). Man darf aber durchaus vier "verschiedene" PPL besitzen, einen für "A", einen für "B", einen für "H" und einen für "S". Und natürlich kann man zusätzlich noch beliebig viele Lizenzen aus Nicht-EU-Staaten - USA, Kanada pp. - erwerben.

Korrektur, um ganz präzise zu sein: bei Seglern heißt es "SPL" und bei den Ballönern "BPL". Dafür gibt es aber auch noch einen PPL (As)!

10. Februar 2020: Von M Schumacher an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke Willi, ist natürlich eine korrekte Ergänzung bzgl PPL(...)

Gruss

Michael

11. Februar 2020: Von Jens V. an Willi Fundermann

Und ganau da hab ich vielleicht den Gedankenfehler...

SPL und PPL (bzw.LAPL) sind doch 2 gültige EU Lizenzen, oder? Und der TMG in SPL und PPL (bzw LAPL) wäre damit 2fach...oder wo denke ich verkehrt?

11. Februar 2020: Von Johannes König an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Du darfst keine doppelten Lizenzen haben, das stimmt. Wohl aber darfst du den TMG in beiden Lizenzen haben.

11. Februar 2020: Von Jens V. an Johannes König

Ah...nun hab ich es :-)

Werde dann morgen mal in Kiel anrufen und fragen.wie wir da hin kommen

14. Februar 2020: Von Jens V. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Kurze Rückinfo:

Laut Behörder mittlerweile kein Problem mehr, TMG kann sowohl im LAPL als auch im SPL eingetragen sein

Vielen Dank euch


9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang