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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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500CHF Abgabe für Privatflüge in der Schweiz geplant
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11. Januar 2020: Von Urs Wildermuth an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Nö Ingo, da liegste bei Herrn Minder falsch.

Der ist Chef einer im Familienbesitz befindlichen Firma und was man hört geschäftlich nicht ohne Erfolg. Seine Firma war Geschädigte im Swissair Bankrott, was ihn bewegte, eine Volksinitiative gegen hohe Manager- und Verwaltungsratshonorare (Abzockerinitiative) zu lancieren, die angenommen wurde. Dies hat ihn in den Nationalrat und später in den Ständerat befördert. Er wollte zunächst sich der Grün-Liberalen Fraktion anschliessen, die ihn aber nicht wollte, ausser er werde Parteimitglied. Daher ging er zur SVP Fraktion, die ihn als Parteiunabhängigen akzeptierte.

Ich denke, er hat die Bedeutung seines Postulats nie überrissen, er wollte diese Abgabe primär auf Privatjets. Das er damit die GA killt, wurde ihm erst klar, als er massiv kritisiert wurde. Nur ist sein Text nun Bestandteil des Gesetzesvorschlags und er hat keinen Einfluss mehr drauf, auch wenn er wollte. Was ihn nicht dran hindert, auch sonst immer mal wieder zu Themen die er nicht wirklich überreisst Eingaben zu machen.

(Ps. ich melde mich bei Dir diese Tage)

15. Januar 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Urs Wildermuth Bewertung: +7.00 [7]
15. Januar 2020: Von Timm H. an Andreas KuNovemberZi

Danke für die Info!

15. Januar 2020: Von Sven Walter an Andreas KuNovemberZi

Minimaklausel, also vernünftig. Aber dass die beste Zeitung der Welt das Schweizer Produkt PC-12 im Bild als Jet bezeichnet... aber wer wird denn schon kritisch sein, wenn das Allerschlimmste mal abgewendet ist.

Danke für den Hinweis!

15. Januar 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

dafür haben die schwiezer ja auch ein + in der flagge!

16. Januar 2020: Von Erik N. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

haben wir mit payback pay so entwickelt, kann auch coupons verarbeiten.

16. Januar 2020: Von Stefan Jaudas an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Die einfache Lösung wäre natürlich gewesen, pro PAX die gleiche Abgabe zu verlangen wie im Linienverkehr.

Irgendwie glaube ich nicht, dass da die Swiss in Zukunft 500 CHF pro Ticket draufschlagen muss.

Oder, noch einfacher, Kerosin wird ganz normal besteuert wie jeder andere Treibstoff lokal auch. Nur blöd, alle Länder haben unterschiedliche und hochindividuelle Besteuerungsschemata bei der Energie.

Andererseits, das räumt dann mit dem deutschen Vorurteil auf, dass der Eidgenosse an sich prinzipiell kapital- und reichenfreundlich eingestellt wäre.

17. Januar 2020: Von Urs Wildermuth an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +2.00 [2]

Vorsicht: Das ist noch nicht durch so.

Der Artikel betrifft die vorberatende Kommission für den Nationalrat, der das Geschäft als nächstes behandelt und sind reine Empfehlungen an diesen. In wie weit das im links-grün dominierten Nationalrat so durchgewunken wird ist alles andere als sicher.

Sinn machen würde es so, zumindest für die GA.

Wenn der Nationalrat das so durchwinken sollte, dann geht das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat, wo es nochmal ändern kann.

Es ist also noch keinesfalls gegessen für die GA, die Vorzeichen sind aber besser geworden.

22. Januar 2020: Von Thomas Dietrich an Urs Wildermuth

Und für Maschinen über 5,7 to ist es dann so, daß wenn sie auf einem AOC sind, eben Tickets ausstellen und auch nur 17,20 SFr pro PAX bezahlen.

11. Juni 2020: Von Willi Fundermann an Urs Wildermuth

https://www.aero.de/news-35773/Schweiz-verteuert-Flugreisen.html

Die Sache scheint auch für die GA konkreter zu werden. Was genau mit "privaten Passagierflügen" gemeint ist, hab ich im Internet aber noch nicht finden können.

12. Juni 2020: Von Peter S an Willi Fundermann Bewertung: +4.00 [4]

Wenn ich das richtig verstehe, dann betrifft das "nur" die GA oberhalb von 5.7t:

"4b. Kapitel: Abgabe Allgemeine Luftfahrt

Art. 38gbis

Der Bund erhebt im Hinblick auf die Emissionsverminderungsziele nach Artikel 1 Absatz 1 eine Lenkungsabgabe auf abgehenden Flügen, die nicht von der Flugticketabgabe erfasst werden und die mit Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 5700 kg durchgeführt werden, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden und deren Abflug nach schweizerischem Recht erfolgt (Abgabe Allgemeine Luftfahrt).

Er erhebt keine Abgabe auf

  1. Flügen, die nach Artikel 38a Abs. 2 und 3 von der Flugticketabgabe ausgenommen sind;

  2. Schulungsflügen;

  3. Frachtflügen;

  4. Werk- und Arbeitsflügen;

  5. Flügen, sofern die verwendeten Flugtreibstoffe der Mineralölsteuer unterliegen.

Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen von der Abgabe Allgemeine Luftfahrt vorsehen. "

https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2017/20170071/N33%20D.pdf

12. Juni 2020: Von Willi Fundermann an Peter S Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Fundstelle! Würde ich auch so auslegen.

12. Juni 2020: Von Andreas Schlager an Peter S

Und bzgl. e): Ist nicht sowieso für alle privaten Flüge Mineralölsteuer zu berappen? Dann wären private Flüge mit Flugzeugen auch >5,7t MTOW von dieser Abgabe befreit...

12. Juni 2020: Von Wolff E. an Andreas Schlager

Denke auch, das es dann größer 5,7 Tonnen für privat betriebene Flugzeige keine "Startgebühr CHF 500" geben wird.

13. Juni 2020: Von Peter S an Andreas Schlager

Ja, stimmt. Guter Punkt!

13. Juni 2020: Von Achim H. an Peter S Bewertung: +4.00 [4]

Im Ergebnis sieht das nach einer ausgewogenen und angemessenen Regelung aus.

13. Juni 2020: Von Thorsten Wolfshohl an Achim H.

Mal ehrlich ...

"Im Ergebnis sieht das nach einer ausgewogenen und angemessenen Regelung aus."

Wirklich?

Da wird wieder einmal eine Abgabe / Steuer / monetäre Umerziehung eingeführt und man glaubt eine ausgewogene und angemessene Regelung erkennen zu können ?!?

Democracy dies in pieces.

Freedom is stolen in slices.

was hör ich aus deinen worten?

"niemand hat die absicht eine mauer zu bauen"

"die einschränkung der grundrechte hat sich bewährt"

"wir schaffen das"

olaf - nicht lesen!

und wir lassen das zu? wie lange noch? wartet nur, bis eine zwangshypothek auf die grundstücke von staatswegen

erhoben und eingetragen wird....sogar das lassen wir uns gefallen...wenns madam gefällt...

an alle naziäger hier im forum, insbesonders oliver b und co: das ist freie meinungsäußerung gem. GG, also noch

nicht beschränkt ....

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Thorsten Wolfshohl

Da wird wieder einmal eine Abgabe / Steuer / monetäre Umerziehung eingeführt und man glaubt eine ausgewogene und angemessene Regelung erkennen zu können ?!?

Ich kann zwar keine angemessene Regelung erkennen, aber nur weil ich GAR KEINE Regelung erkennen kann. Das ist ein politisches Feigenblatt!

Wen betrifft das denn?

  • Die "echte" Privatfliegerei findet unter 5,7t statt => sind ausgeschlossen
  • Die große Privatfliegerei mit mehr als 5,7t unter AOC
  • Werkstattflüge, keine Passagiere => keine Abgabe
  • Überführungsflüge, dann zukünftig ohne Passagiere => keine Abgabe

Wer bleibt jetzt noch übrig?

EDIT: Ich hatte den Dreher drin, dass AOC-Flüge ausgenommen sind. Sind sie aber genau nicht. Damit wird die "große" Privatfliegerei mit AOC und mehr als 5,7t besteuert, beginnend also mit CJ4 bzw. Phenom 300. Da sind die 500€ ohnehin nicht mehr so gravierend. Der Unterschied zwischen den Gebühren in Zürich und z.B. Frankfurt oder Paris Le Bourget sind auch deutlich mehr als 500€, allerdings nicht pro Passagier.

Übrigens, was bedeutet eigentlich: [...] deren Abflug nach schweizerischem Recht erfolgt [...]

Heißt das, dass nur HB-registrierte Flugzeuge davon betroffen sind? Das wäre natürlich dann auch noch leicht zu umgehen.

13. Juni 2020: Von Achim H. an Thorsten Wolfshohl Bewertung: +3.00 [3]

Es geht doch im Wesentlichen um eine Ticketabgabe nach deutschem Vorbild. Die GA ist nur dort betroffen, wo sie mineralölsteuerfrei ex Schweiz fliegt.

Die CAT-Fliegerei zu besteuern ist nicht ganz so einfach. Über den Treibstoff funktioniert nicht, wegen Bunkering. Übers Ticket ist schon besser. Die GA ist schon gut besteuert über die Mineralölsteuer. Somit finde ich die Schweizer Lösung ziemlich elegant und keinen Aufreger wert. Die Unklarheiten werden sie schon beseitigen, das war in der Schweiz noch nie das Problem.

14. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

... vor allem, wenn damit die liebe Bürgerseele ihren Frieden findet. Wenn Otto Normalverbraucher 30-120 Franken für sein Ticket berappen soll, geht es natürlich nicht, dass die Citation zum Nulltarif abhebt.

Ebenso, wie wir Privatflieger ja regelmäßig das Umfeld darüber aufklären dürfen, dass unser Sprit nicht steuerfrei ist, und ganz erheblich höhere Preise als Ottos Normalbenzin kostet.

14. Juni 2020: Von Chris B. K. an Peter S

Flügen, sofern die verwendeten Flugtreibstoffe der Mineralölsteuer unterliegen.

Heißt das jetzt, daß der Lycosaurier keine Umweltabgabe zahlen muß, der Airbus E-Fan hingegen schon? Schließlich werden die Batterien an der Steckdose aufgeladen. Da fällt keine Mineralölsteuer an. Das wäre der Treppenwitz der Geschichte. ;-P

Ok, meine Schlußfolgerung gilt nur für Flieger >5,7 Tonnen, aber die Stoßrichtung generell finde ich interessant. Da bleibt uns die Verbrennungskraftmaschine noch sehr viel länger erhalten also ohnehin schon. Hat die Mineralölindustrie an dem Gesetz mitgeschrieben?

14. Juni 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Heißt das jetzt, daß der Lycosaurier keine Umweltabgabe zahlen muß, der Airbus E-Fan hingegen schon?

Nein. Kapitel 4a, Artikel 38a.

14. Juni 2020: Von Michael Höck an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

"Wer bleibt jetzt noch übrig?

EDIT: Ich hatte den Dreher drin, dass AOC-Flüge ausgenommen sind. Sind sie aber genau nicht. Damit wird die "große" Privatfliegerei mit AOC und mehr als 5,7t besteuert, beginnend also mit CJ4 bzw. Phenom 300. Da sind die 500€ ohnehin nicht mehr so gravierend. Der Unterschied zwischen den Gebühren in Zürich und z.B. Frankfurt oder Paris Le Bourget sind auch deutlich mehr als 500€, allerdings nicht pro Passagier."

NCC Operator, die sowiso schon MinÖlSt. zahlen. Das nenn ich mal ausgewogen. Und (noch) mein Arbeitsgebiet.

Geben wir der ganzen Sache noch ein paar Jahre (andere Staaten werden SICHER nachziehen) dann wird das Ganze noch "hochinteressant".

Ich würde mich als D-E/F/I/G Besitzer/Betreiber auch nicht wirklich wohlfühlen, denn dieses "Zeugs" wird auch für Euch noch "lustig".

Man sieht es doch schön an Flüchtlingen/FfF/Rassimus etcpp. wie der Hase läuft: wenn die Presse sich einschiesst, hat der Verstand Pause, dann heissts: Mein Gefühl siegt über Deine Rechte, alter Ausbeuter. Wehr Dich, dann nenn ich Dich nen Nazi...

15. Juni 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Michael Höck Bewertung: +2.00 [2]

NCC Operator, die sowiso schon MinÖlSt. zahlen. Das nenn ich mal ausgewogen. Und (noch) mein Arbeitsgebiet.

Wer Mineralölsteuer zahlt, ist aber ausgenommen!


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