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14. Juni 2020: Von Chris B. K. an Peter S

Flügen, sofern die verwendeten Flugtreibstoffe der Mineralölsteuer unterliegen.

Heißt das jetzt, daß der Lycosaurier keine Umweltabgabe zahlen muß, der Airbus E-Fan hingegen schon? Schließlich werden die Batterien an der Steckdose aufgeladen. Da fällt keine Mineralölsteuer an. Das wäre der Treppenwitz der Geschichte. ;-P

Ok, meine Schlußfolgerung gilt nur für Flieger >5,7 Tonnen, aber die Stoßrichtung generell finde ich interessant. Da bleibt uns die Verbrennungskraftmaschine noch sehr viel länger erhalten also ohnehin schon. Hat die Mineralölindustrie an dem Gesetz mitgeschrieben?

14. Juni 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Heißt das jetzt, daß der Lycosaurier keine Umweltabgabe zahlen muß, der Airbus E-Fan hingegen schon?

Nein. Kapitel 4a, Artikel 38a.


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