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Sonstiges | Konsultation Medical Klasse 2 Kosten  
30. Oktober 2018: Von Gerald Werner 

Hallo Piloten,

hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit einer Konsultation des LBA bei einer Untersuchung für ein Medical Klasse 2 (also der Arzt überweist die Ausstellung des Medicals auf Grund gesundheitlicher "Probleme" an das Luftfahrtbundesamt)?

Kann mir jemand sagen, wie so eine Konsultation abläuft (erneute Untersuchung bei einem anderen Doc?), wie lange das dauert und vor allem, welche Zusatzkosten auf einen zukommen? Ich habe von verschiedenen Stellen gehört, dass bei einer Konsultation "erhebliche" Mehrkosten anfallen. Wie hoch "erheblich" ist, konnte mir jedoch keiner sagen.

Recht herzlichen Danke schon im Voraus!

Gruß Gerald

30. Oktober 2018: Von Florian S. an Gerald Werner

Das kann man so allgemein leider nicht sagen:

Es gibt Fälle in denen das gar nix kostet (z.B. wenn Du mit 55 erstmalig ein Medical beantragst, Dich aber mit 15 mal geritzt hast dann ist nach B.055.d i.V.m. B.055.e.2 auch dann eine Konsultation notwendig, wenn man schon im Alter von 17 festgestellt hast, dass Du geheilt bis und seitdem auch nix mehr vorgefallen ist).

In anderen Fällen kann/wird das LBA teilweise sehr umfangreiche zusätzliche Untersuchungen / Gutachten einfordern, die sehr ins Geld gehen können.

30. Oktober 2018: Von Gerald Werner an Florian S.

Ich kann ja aber jederzeit wieder "aussteigen" nehme ich an... denn wenn ich mehrere Tausend Teuronen zusätzlich aufwenden muss, nur vielleicht ein Medical zu erlangen, dann übersteigt das leider meine finanziellen Möglichkeiten... bzw. danach bleibt keine Kohle mehr übrig für die eigentliche Lizenz :-)

Ich nehme aber mal an, dass wenn ich nach Konsultation ein Medical erhalten habe und sich an meinem Gesundheitszustand nichts ändert, ich bei der Wiederholungsuntersuchung für das Medical nicht wieder "in" eine Konsultation gehen muss oder sehe ich das falsch?

30. Oktober 2018: Von Carmine B. an Gerald Werner

Hallo Gerald,

ich hatte im Jahre 2017 eine Verweisung vom AMC ans LBA bei Class 1 Medical, weil Augen ausserhalb der Limits für Erstuntersuchung.

Bearbeitung beim LBA ca. 3 Monate, keine signifikanten Kosten (lag glaube ich im üblichen Bereich für Verwaltungsakte, wenn ich mich recht entsinne unter €100, schaue aber morgen, sobald ich von der Arbeit komme gern nochmal nach)

Gruß,

Carmine

30. Oktober 2018: Von Gerald Werner an Carmine B.

Danke für deinen Hinweis. Das musst du nicht extra nachschauen. Dass durch eine Konsultation eine Gebühr fällig wird ist mir bewusst. Wenn es sich dabei um ein paar hundert Euro handelt, dann lässt sich das auch durchaus verkraften.

Nur wenn ich die Aussage "nicht unerhebliche Mehrkosten" höre, dann denke ich an 1500,- Euro Plus x.... und das ist dann schon ein Wort.

Gruß Gerald

31. Oktober 2018: Von Willi Fundermann an Gerald Werner

Bei mir musste der Fliegerarzt letztes Jahr auch meinen "Fall" zur Entscheidung dem LBA vorlegen. Dauerte knappe zwei Monate, bis ich dann von dort ein neues Medical bekam. Gebühren des LBA: 0,00 €!

Man wird aber darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen, wenn im Rahmen der Verweisung an das LBA von dort die "Einholung von Expertenbeurteilungen" als notwendig erachtet wird - was bei mir nicht der Fall war. Daher muss man hierfür zunächst eine "Kostenübernahmeerklärung" abgeben. Diese Kosten sind natürlich davon abhängig, welche Untersuchungen durch welche Fachärzte erforderlich sind, so dass man dazu so pauschal nix sagen kann.

31. Oktober 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Ein Blankoscheck? Na toll.

1. November 2018: Von Gerald Werner an Chris _____

Na ich möchte doch hoffen, dass einem das LBA vorher sagt, welche Art von Untersuchungen man machen muss, bevor man die Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen hat.

1. November 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Gerald Werner

Nach meiner nicht ganz sicheren Annahme fallen keine Kosten für eine Konsultation an. Nur für eine Verweisung bei Klasse 1 Piloten. Folgekosten können natürlich auch bei einer Konsultation anfallen, wenn das LBA weiterführende Untersuchungen haben möchte. Jedenfalls muss eine Kostenzusage nur bei der Verweisung unterschrieben werden. Alle Angaben ohne Gewähr

2. November 2018: Von Willi Fundermann an Dr. Thomas Kretzschmar

War bei mir eine "Tauglichkeitsentscheidung" für die Klasse 1 durch das LBA "nach Verweisung". Gebühren des LBA: Keine! Einem Ondit zufolge, weil der Fall in der "LuftkostV" bisher (noch) nicht vorgesehen ist.

2. November 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Willi Fundermann

...ist aber erfolgreich nachgebessert worden :-(

6. November 2018: Von Gerald Werner an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke allen für die Hinweise.


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