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30. Oktober 2018: Von Gerald Werner an Carmine B.

Danke für deinen Hinweis. Das musst du nicht extra nachschauen. Dass durch eine Konsultation eine Gebühr fällig wird ist mir bewusst. Wenn es sich dabei um ein paar hundert Euro handelt, dann lässt sich das auch durchaus verkraften.

Nur wenn ich die Aussage "nicht unerhebliche Mehrkosten" höre, dann denke ich an 1500,- Euro Plus x.... und das ist dann schon ein Wort.

Gruß Gerald

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31. Oktober 2018: Von Willi Fundermann an Gerald Werner

Bei mir musste der Fliegerarzt letztes Jahr auch meinen "Fall" zur Entscheidung dem LBA vorlegen. Dauerte knappe zwei Monate, bis ich dann von dort ein neues Medical bekam. Gebühren des LBA: 0,00 €!

Man wird aber darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen, wenn im Rahmen der Verweisung an das LBA von dort die "Einholung von Expertenbeurteilungen" als notwendig erachtet wird - was bei mir nicht der Fall war. Daher muss man hierfür zunächst eine "Kostenübernahmeerklärung" abgeben. Diese Kosten sind natürlich davon abhängig, welche Untersuchungen durch welche Fachärzte erforderlich sind, so dass man dazu so pauschal nix sagen kann.

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31. Oktober 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Ein Blankoscheck? Na toll.

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1. November 2018: Von Gerald Werner an Chris _____

Na ich möchte doch hoffen, dass einem das LBA vorher sagt, welche Art von Untersuchungen man machen muss, bevor man die Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen hat.

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1. November 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Gerald Werner

Nach meiner nicht ganz sicheren Annahme fallen keine Kosten für eine Konsultation an. Nur für eine Verweisung bei Klasse 1 Piloten. Folgekosten können natürlich auch bei einer Konsultation anfallen, wenn das LBA weiterführende Untersuchungen haben möchte. Jedenfalls muss eine Kostenzusage nur bei der Verweisung unterschrieben werden. Alle Angaben ohne Gewähr

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2. November 2018: Von Willi Fundermann an Dr. Thomas Kretzschmar

War bei mir eine "Tauglichkeitsentscheidung" für die Klasse 1 durch das LBA "nach Verweisung". Gebühren des LBA: Keine! Einem Ondit zufolge, weil der Fall in der "LuftkostV" bisher (noch) nicht vorgesehen ist.

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2. November 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Willi Fundermann

...ist aber erfolgreich nachgebessert worden :-(

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6. November 2018: Von Gerald Werner an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke allen für die Hinweise.

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