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Luftrecht und Behörden | LAPL-A und N-registrierte Flugzeuge  
21. Juli 2018: Von Jens V. 

Moin Moin,

stehe gerade auf den Schlauch.

Darf ich mit dem LAPL-A in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen?

Vielen Dank

Jens

21. Juli 2018: Von Christian D. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]
21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Darf ich mit dem LAPL-A in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen?

Yep: 14 CFR 61.3 (a)(v)

21. Juli 2018: Von Markus Doerr an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Ich würde sagen Nein, den ein LAPL ist eine sub-ICAO Lizenz. Die US haben sowas nicht, und 61.3 ist nicht anwendbar.

Was definity nicht geht ist ein Piggy-back. Ein Freund von mir hatte einen alten ICAO PPL mit Piggy-Back, nach Umschreiben in einen LAPL wurde der Piggy-Back verweigter. Jetzt hat er eine vollwertige US Lizenz.

21. Juli 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Gut, zu wissen, das Trump-Land nix dagegen hat. Malawi hat sicher auch nix dagegen.

Hier ging es aber um die Frage, ob Deutschland was dagegen hat - und es ging offensichtlich nicht nur darum, ob man damit Deutschland überfliegen darf, ohne zu landen.

Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter!

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Markus Doerr

Die US haben sowas nicht, und 61.3 ist nicht anwendbar

Woraus leitest Du das ab? Es wird eine Lizenz ausgestellt durch das jeweilige Land gefordert.

Was definity nicht geht ist ein Piggy-back.

Das ist klar, aber eine völlig andere Party.

21. Juli 2018: Von Jens V. an Christian D.

Vielen Dank, heißt also in der BRD ja und im Rest EASA Land nein, korrekt?

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter

Soso. US-Recht ist also nicht einschlägig um herauszufinden, welche Lizenz nötig ist, um ein N-registriertes Flugzeug zu fliegen? Interessant...

21. Juli 2018: Von Jens V. an Markus Doerr

Vielen Dank, ist das eher ein Baugefühl oder hast du konkrete Quellen?

(Mir geht es ja darum zu versteh und nicht das rauszulesen was ich gerne hätte :-) )

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

heißt also in der BRD ja und im Rest EASA Land nein, korrekt?

Korrekt. Macht aber keinen Unterschied, ob LAPL oder PPL/CPL/ATPL. Man braucht immer entweder eine FAA-Lizenz, oder eine des jeweils beflogenen Landes.

21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Anbei die Antwort der AOPA auf die Frage im Februar 2017...

"Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt und man ist sich darüber einig geworden, dass es auf jeden Fall eine ICAO Konforme Lizenz sein muss, der früherer PPL-N (national) berechtige auch nicht dazu mit N-REG in D zu fliegen."

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Ulrich V. Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt

Hat die FAA dazu irgendwo etwas veröffentlicht? Also z.B. analog zu der Klarstellung, dass Europa eben kein Land ist und deswegen 61.3 nur im Ausstellerstaat der jeweiligen Lizenz gilt? Ansonsten wüsste ich nicht, wie man nach dem Wortlaut dort auf die Idee kommen könnte, dass ein LAPL nicht ausreicht. Es ist eine Lizenz, mit der Deutschland dem Inhaber erlaubt, ein SEP zu fliegen und 61.3 sagt aus, dass das reicht, um in jenem Land auch ein Flugzeug unter US-Registrierung zu fliegen.

Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten...

21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Wer nicht fragt, bekommt hinterher Ärger!

...oder eben von PUF trotzdem keine Lisa!

21. Juli 2018: Von Jens V. an Ulrich V.

Hast du dazu einen Link? Scheint nicht eindeutig zu sein

21. Juli 2018: Von Jens V. an Ulrich V.

das wäre schon mal ein Hinweis...steht bei den Lisa Bedingungen, dass ein PPL Pflicht ist?

21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Jens V.

Nein, ich habe auch nichts offizielles. Auf der Niederländischen AOPA-Seite (https://www.aopa.nl/pages/73/Amerika-versus-Europa/) steht im Prinzip das gleiche! (DeepL.com hilft) Eindeutig ist das auch nicht, aber für meine Erfahrung mit deutschen Behörden vermutlich mehr als ausreichend ablehnend.

22. Juli 2018: Von Markus Doerr an Jens V.

Vielen Dank, ist das eher ein Baugefühl oder hast du konkrete Quellen?

Ich hatte mal einen Link zu einer FAA Interpretation auf deren Webseite, leider geht der Link nicht mehr.


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