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Moin Moin,
stehe gerade auf den Schlauch.
Darf ich mit dem LAPL-A in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen?
Vielen Dank
Jens
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Darf ich mit dem LAPL-A in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen?
Yep: 14 CFR 61.3 (a)(v)
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Ich würde sagen Nein, den ein LAPL ist eine sub-ICAO Lizenz. Die US haben sowas nicht, und 61.3 ist nicht anwendbar.
Was definity nicht geht ist ein Piggy-back. Ein Freund von mir hatte einen alten ICAO PPL mit Piggy-Back, nach Umschreiben in einen LAPL wurde der Piggy-Back verweigter. Jetzt hat er eine vollwertige US Lizenz.
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Gut, zu wissen, das Trump-Land nix dagegen hat. Malawi hat sicher auch nix dagegen.
Hier ging es aber um die Frage, ob Deutschland was dagegen hat - und es ging offensichtlich nicht nur darum, ob man damit Deutschland überfliegen darf, ohne zu landen.
Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter!
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Die US haben sowas nicht, und 61.3 ist nicht anwendbar
Woraus leitest Du das ab? Es wird eine Lizenz ausgestellt durch das jeweilige Land gefordert.
Was definity nicht geht ist ein Piggy-back.
Das ist klar, aber eine völlig andere Party.
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Vielen Dank, heißt also in der BRD ja und im Rest EASA Land nein, korrekt?
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Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter
Soso. US-Recht ist also nicht einschlägig um herauszufinden, welche Lizenz nötig ist, um ein N-registriertes Flugzeug zu fliegen? Interessant...
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Vielen Dank, ist das eher ein Baugefühl oder hast du konkrete Quellen?
(Mir geht es ja darum zu versteh und nicht das rauszulesen was ich gerne hätte :-) )
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heißt also in der BRD ja und im Rest EASA Land nein, korrekt?
Korrekt. Macht aber keinen Unterschied, ob LAPL oder PPL/CPL/ATPL. Man braucht immer entweder eine FAA-Lizenz, oder eine des jeweils beflogenen Landes.
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Anbei die Antwort der AOPA auf die Frage im Februar 2017...
"Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt und man ist sich darüber einig geworden, dass es auf jeden Fall eine ICAO Konforme Lizenz sein muss, der früherer PPL-N (national) berechtige auch nicht dazu mit N-REG in D zu fliegen."
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Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt
Hat die FAA dazu irgendwo etwas veröffentlicht? Also z.B. analog zu der Klarstellung, dass Europa eben kein Land ist und deswegen 61.3 nur im Ausstellerstaat der jeweiligen Lizenz gilt? Ansonsten wüsste ich nicht, wie man nach dem Wortlaut dort auf die Idee kommen könnte, dass ein LAPL nicht ausreicht. Es ist eine Lizenz, mit der Deutschland dem Inhaber erlaubt, ein SEP zu fliegen und 61.3 sagt aus, dass das reicht, um in jenem Land auch ein Flugzeug unter US-Registrierung zu fliegen.
Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten...
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Wer nicht fragt, bekommt hinterher Ärger!
...oder eben von PUF trotzdem keine Lisa!
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Hast du dazu einen Link? Scheint nicht eindeutig zu sein
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das wäre schon mal ein Hinweis...steht bei den Lisa Bedingungen, dass ein PPL Pflicht ist?
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Nein, ich habe auch nichts offizielles. Auf der Niederländischen AOPA-Seite (https://www.aopa.nl/pages/73/Amerika-versus-Europa/) steht im Prinzip das gleiche! (DeepL.com hilft) Eindeutig ist das auch nicht, aber für meine Erfahrung mit deutschen Behörden vermutlich mehr als ausreichend ablehnend.
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Vielen Dank, ist das eher ein Baugefühl oder hast du konkrete Quellen?
Ich hatte mal einen Link zu einer FAA Interpretation auf deren Webseite, leider geht der Link nicht mehr.
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