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21. Juli 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Gut, zu wissen, das Trump-Land nix dagegen hat. Malawi hat sicher auch nix dagegen.

Hier ging es aber um die Frage, ob Deutschland was dagegen hat - und es ging offensichtlich nicht nur darum, ob man damit Deutschland überfliegen darf, ohne zu landen.

Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter!

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Dann hilft US-Recht genau gar nicht weiter

Soso. US-Recht ist also nicht einschlägig um herauszufinden, welche Lizenz nötig ist, um ein N-registriertes Flugzeug zu fliegen? Interessant...


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