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21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Anbei die Antwort der AOPA auf die Frage im Februar 2017...

"Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt und man ist sich darüber einig geworden, dass es auf jeden Fall eine ICAO Konforme Lizenz sein muss, der früherer PPL-N (national) berechtige auch nicht dazu mit N-REG in D zu fliegen."

21. Juli 2018: Von Tobias Schnell an Ulrich V. Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA hat wegen zahlreicher Anfragen das Thema direkt mit der FAA geklärt

Hat die FAA dazu irgendwo etwas veröffentlicht? Also z.B. analog zu der Klarstellung, dass Europa eben kein Land ist und deswegen 61.3 nur im Ausstellerstaat der jeweiligen Lizenz gilt? Ansonsten wüsste ich nicht, wie man nach dem Wortlaut dort auf die Idee kommen könnte, dass ein LAPL nicht ausreicht. Es ist eine Lizenz, mit der Deutschland dem Inhaber erlaubt, ein SEP zu fliegen und 61.3 sagt aus, dass das reicht, um in jenem Land auch ein Flugzeug unter US-Registrierung zu fliegen.

Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten...

21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Wer nicht fragt, bekommt hinterher Ärger!

...oder eben von PUF trotzdem keine Lisa!

21. Juli 2018: Von Jens V. an Ulrich V.

Hast du dazu einen Link? Scheint nicht eindeutig zu sein

21. Juli 2018: Von Jens V. an Ulrich V.

das wäre schon mal ein Hinweis...steht bei den Lisa Bedingungen, dass ein PPL Pflicht ist?

21. Juli 2018: Von Ulrich V. an Jens V.

Nein, ich habe auch nichts offizielles. Auf der Niederländischen AOPA-Seite (https://www.aopa.nl/pages/73/Amerika-versus-Europa/) steht im Prinzip das gleiche! (DeepL.com hilft) Eindeutig ist das auch nicht, aber für meine Erfahrung mit deutschen Behörden vermutlich mehr als ausreichend ablehnend.


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