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23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke Thomas. Endlich mal ein AME der sich dazu äussert. Genauso hat mein AME mir das auch erklärt.

Bg

DonTom

23. April 2018: Von Markus Doerr an Thomas Grahammer

Wenn ein Medical mit AT anfängt ist es halt kein deutsches Medical.

Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

Bei mir nicht.

Medical: GBR-4xxxxxx

Lizenz: GBR.FCL.PP.4xxxxxx.A

23. April 2018: Von Florian S. an Markus Doerr

Das ist ja Alles sehr spannend - aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich.

Die eigentliche Frage ist ja jetzt: Kann man bei einer anderen CA ein Medical beantragen, wenn es die Deutsche bereits abgelehnt hat?

23. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich

Wen interessiert das hier? Niemand. Hier ist es Tradition, dass Threads abschweifen und entweder bei Cirrus, Flugleitern oder bei der Umkehrkurve enden. Lach

23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Florian S.

Zu der Frage denke ich ist die Antwort eindeutig: Wenn ein AME das Medical bereits abgelehnt hat, kann man es natürlich auch in einer anderen CA versuchen. Hier sollte man aber selbstverständlich angeben, dass das Medical bereits abgelehnt wurde nebst Gründen (es gibt eine solche Frage im Fragebogen des LBA). Dann wird der untersuchende AME sicher genauer nachschauen und auch die Behörde wird das exakter prüfen. Aber gehen tut das. Oder sehe ich das falsch (Frage an die hier mitlesenden AME)?

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Mal abgesehen von deinem agressiven Ton in der Verteidigung des LBA (skin the game ?)...

Es ist mir derzeit kein Prozedere bekannt, wie ich meine pre-2016 Lizenz innerhalb der EASA transferieren koennte.

Als Grund wurde mir von den anderen Behoerden bisher immer ein Verwaltungshandeln des LBA genannt. (Hunderte Geisterfahrer oder einer ?)

Ich wuerde problemlos meine Unterlagen vollstaendig zusammenstellen koennen - aber es ist die EASA festgelegte Pflicht des LBA, dazu Stellung zu nehmen. Andere nationale Behoerden tun das, das LBA nicht.

Kein Thema fuer den OP, aber fuer Altfaelle vor 2016 schon - oder hast Du einen Tipp ?

Von aussen betrachtet hat das LBA eine nicht beeignete Regelung eingefuehrt. Die EASA Regelungen wurden lange diskutiert. Bis heute wird allerdings die geringe Beteiligung des LBA angemerkt.

24. April 2018: Von Markus Doerr an ch ess

Also zu JAR Zeiten war es kein Problem das Land zu wechseln. Auch aus D raus.

Wir sollen doch das LBA lieb haben. Mir ist das egal, ich bin Auslandsdeutscher und viele Behörden im Ausland sind viel freundlicher gestimmt.

24. April 2018: Von Florian S. an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Kein skin in the game - es regt mich nur auf, wenn immer wieder mit falschen Fakten auf dem LBA rumgehackt wird. Ich finde meinen Ton nicht aggressiver, als der Ton, in dem Stimmung gegen das LBA gemacht wird.

Zu Deiner Frage - die ja eine gänzlich andere ist, als die des OP.

Es gibt derzeit keine Möglichkeit eine Pre-2016-Lizenz aus Deutschland zu einer anderen CA zu transferieren. Der Grund hierfür ist, dass für so einen Transfer die EASA (und das erst ab 2016) Anforderungen gestellt hat, die in Deutschland legal schlicht nicht erfüllbar sind.
Es ist nämlich nicht ausreichend, dass die abgebende CA zur Unterlagen die der Antragsteller einreicht „Stellung nimmt“, sondern sie muss diese Akten selbst an die aufnehmende CA senden und deren Richtigkeit garantieren. Das kann das LBA nicht, weil es vor 2016 für das LBA schlicht illegal war, diese Akten zu sammeln.
Es nimmt ja durchaus - absolut richtig - Stellung indem es auf die Formulare (sinngemäß) schreibt: „Diese Akten kommen nicht von uns sondern vom Antragsteller selber. Wir haben aber keinen Grund deren Richtigkeit zu bezweifeln. WIr bitten deswegen, sie trotzdem zu akzeptieren“.
Es sind dann mindestens genauso die CAs der aufnehmenden Länder (z.B. Das BAZL in der Schweiz) „Schuld“, wenn sie das nicht akzeptieren.

Nebenbei ist das ja nicht das einzige Problem mit dem EASA-Schwachsinn: Wenn Du alle geforderten Unterlagen hast, dann bist Du ja in einer sehr glücklichen Situation. Ich habe sie völlig unabhängig vom LBA nicht. Meine Erstuntersuchung war Ende der 70er Jahre - da war ich 15. Ich hab zwar (aus reinen Nostalgiegründen) mein erstes Medical aufgehoben, aber nicht den zugehörigen Untersuchungsbericht der Erstuntersuchung - ich glaube nicht mal, dass ich diesen jemals hatte. Wahrscheinlich lag dieser nur in meiner Akte beim Fliegerarzt. Den gibt es aber schon lange nicht mehr und selbst wenn es ihn noch gäbe, hätte er diesen Bericht spätestens Mitte der 90er vernichten müssen, um den deutschen Datenschutzgesetzen zu widersprechen.
Selbst wenn ich und das LBA sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln ist es also faktisch unmöglich, die von der EASA geforderten Unterlagen zum Transfer des Medical zuz liefern.

24. April 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Völliger Quark Florian. Das LBA könnte -- wenn es denn wöllte und uns nicht maximal schikanieren würde -- einfach eine Möglichkeit schaffen, diesen Anforderungen im Einzelfall zu genügen. Wir reichen die Unterlagen ein und erlauben dem LBA, diese der ausländischen CAA zur Verfügung zu stellen und schon ist der Fall gegessen.

Das LBA hier zu verteidigen geht völlig daneben und ziemt sich für einen Piloten nicht. Wir werden als Geisel gehalten, während ein zwischenbehördlicher pissing contest ausgetragen wird.

24. April 2018: Von Florian S. an Achim H.

„Ziemt“ es sich mehr, auf Grund von falschen Informationen das LBA schlecht zu machen?

Die Möglichkeit, die nach Deinem Vorschlag das LBA „einfach schaffen“ könnte ist genau das, was das LBA seit einiger Zeit macht - das kann man sogar in PuF im Wortlaut nachlesen. Es sammelt die Unterlagen ein und schickt sie an die aufnehmende CA.
Der Fall ist nur eben nicht „gegessen“, weil sich diese aufnehmenden CA „querstellen“ wenn das LBA sie nicht über die Herkunft der Unterlagen belügt, sondern wahrheitsgemäß angibt, „wir haben die Daten vom Antragsteller erhalten und stellen sie Ihnen zur Verfügung“

Und warum „ziemt es sich nicht“, das LBA in Schutz zu nehmen, wenn es genau das macht, was Du vorschlägst?

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Kannst Du auch nochmal erklären, warum das LBA der FAA gegenüber nicht mein Medical validieren konnte?

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Auch wenn das jetzt ja wieder ein völlig anderer Fall ist:

Warum verlangt die FAA zusätzlich zu einem Medical das unbestreitbar im Original vorliegt eine weitere Bestätigung irgendeiner Behörde, die auch nix anderes sagen kann, als „wenn er eins hat dann wird er wohl ein haben“?
Hat die FAA Dir unterstellt (bzw. Unterstellt sie das Piloten grundsätzlich), dass Du Dein medical gefälscht hast?

Wäre nicht ohnehin schon klar, dass die FAA „die Guten“ und das LBA „die Bösen“ sind, dann würden wir uns über den Irrsinn der zusätzlich notwendigen Validierung eines vorliegenden Dokumentes aufregen.
Aber so bedanken wir uns artig bei den Amis, dass wir einfach so mit unserem Reisepass dort einreisen dürfen und nicht zusätzlich zum Reisepass ein „Letter of Validation“ eben jenes Passes durch den Innenminister brauchen.

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Ziemen gehoert nicht zu meinem Wortschatz, ich habe das LBA verschiedentlich (anderer Kontext) positiv wahrgenommen und hier auch gemeldet. Bei Dir macht der Ton die Musik. Und so bellen normalerweise eben nur getroffene Hunde ;-) und ja, das Geschmacksache - der Ton scheint hier insgesamt rauher zu werden. Mag ich aber nicht und werde das aich immer so sagen.

Inhaltlich - finde ich mich nicht wieder. Wenn auditierte AME (auch bei 200m Praxisverlegeung, selbes Team, selber Arzt, selbes Equipment -> erneute Auditierung, bis dahin !!! Keine Zulassung mehr !) dem LBA Medical Berichte zusenden (meinetwegen mit expliziter Bestaetigung der Echtheit), welche das LBA vorher auf Basis des von ihm so definierten und eingerichteten Prozesses akzeptiert hat, dann sind es eben nicht "irgendwelche" Unterlagen des Antragstellers, sondern LBA-Unterlagen, die nur ausgelagert waren.

Und entsprechen sollte das LBA das auch bestaetigen. Wenn die alten nicht da sind, dass LBA bestaetigt, dass die mitgelieferten korrekt sind soweit vorhanden, dann sind die anderen Behoerden doch eher zufrieden.

Das LBA nimmt sich, nach schwacher Beteiligung im EASA Verfahren (hat man darauf hingewiesen und eine Ausnahme gefordert?) , heraus, da einfach mal aussen vor zu bleiben. Vielleicht warten sie ja auch hier auf die mal in anderer Sache vorgebrachte Untaetigkeitsklage ;-)

Da es gleichzeitig auch andere Sachverhalte gibt, wo das LBA recht willkuerlich eigene Interpretationen verfolgt (siehe diverse unwiderlegte PuF Artikel) und das gern bei Themen bei denen die (sicher alles andere als perfekte) EASA eine andere Meinung vertritt, da liegt es halt nahe ein "seht mal was ihr davon habt" zu vermuten.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Das beantwortet nicht meine Frage. Ich bin deutscher Staatsbürger. Das LBA ist eine Behörde, die nicht zuletzt meinen Interessen dienen soll. Warum tut man das dort nicht?

24. April 2018: Von ch ess an Lutz D.

Cyn on

Wer sich so gut auskennt mit Politik und Verwaltung, der sollte nicht mehr die Illusion haben, dass die oeffentliche Verwaltung fuer den Buerger da ist.

Cyn off

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Ich kenne das Formular nicht, um das es geht, aber wahrscheinlich wird es auch in diesem Fall darum gehen, dass das LBA etwas bestätigen soll, was es gar nicht bestätigen kann, da es keine entsprechenden Daten hat.

Für all diejenigen, die die Rechtsauffassung vertreten, dass AME/AMC ja sozusagen „Teil des LBA“ sind und deswegen dort vorliegende Dokumente/Daten genau so gut sind, wie beim LBA gibt es doch einen einfachen Weg: Bittet eure AME, eine entsprechende Bestätigung zu schreiben und überzeugt dann die FAA bzw. andere aufnehmende CA davon, dass dies genau so gut ist, wie ein schreiben des LBA (bzw. nach eurer Auffassung es sich ja dann genau genommen um ein Schreiben des LBA handelt).

Wir anderen müssen uns an die eigenen Nase fassen: Wenn wir über Jahre dafür kämpfen, dass das LBA eben gerade keine regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeitsentscheidung im Einzelfall durchführt und grundsätzlich keine personenbezogenen medizinischen Daten übermittelt bekommen darf, können wir uns jetzt nicht beschweren, dass es ebensolche Daten die es nicht hat auch nicht irgendwem anders weiter geben kann.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Nö, ist nicht zutreffend. Bei der verification geht es darum, dass die Lizenz und das Medical nicht als fälschungssicher gelten.

Deshalb verlangt die FAA eine behördliche Gültigkeitsbestätigung. Das LBA erstellt diese für die Lizenzen, in der Tat aber mit Hinweis auf Datenschutzgründe nicht für das Medical - was total absurd ist, weil ich dem LBA ja erlaube, diese Bestätigung auszustellen und das LBA natürlich in der Lage wäre, die Echtheit und Gültigkeit meines Medicals zu verifizieren?

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Die AME sind nicht Teil der Behoerde, sondern qualifizierte auditierte Dienstleister der Behoerde. Teil eines von der Behoerde aufgesetzten Gesamtsystems.

Diese bleibt aber hoheitlich in der Verantwortung. Oder eben auch nicht.

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Leider im Einflussbereich des Verkehrsministeriums Normalitaet.

24. April 2018: Von Olaf Musch an Thomas Grahammer

Ich weiß, Nebenthema, aber

Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

Wie kann das sein? Gilt das nur für Class 1, oder auch für Class 2? Üblicherweise bekommt ein Flugschüler doch erst ein Medical, dann - Monate später - eine Lizenz. Wie sollen da die IDs gleich sein? Wird mit der Vergabe des Medicals eine ID in allen Lizenzsystemen aller potentiellen Landesluftfahrtbehörden (denn was interessiert es den Arzt, bei welcher Behörde der Flugschüler letztlich seine Lizenz macht) reserviert?

Olaf

25. April 2018: Von Johannes König an Olaf Musch

Beim ersten Mal erhältst du eine Referenznummer. Ab dem zweiten mal steht die ID der Lizenz drin.

25. April 2018: Von Olaf Musch an Johannes König

Mpf, dann stimmt in Niedersachsen was nicht. Gerade noch mal nachgeschaut:

Mein Class 2 Medical hat die A267272, meine PPL-H die DE.FCL.28422. Beides auf EASA Formblatt (einmal 147, Ausgabe 1, und einmal 141, Ausgabe 2).

Ich geh trotzdem Fliegen ;-)

Olaf

25. April 2018: Von Florian S. an ch ess

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Ich finde eigentlich nicht, dass ich das „in den Himmel hebe“ - ich korrigiere nur falsch Aussagen mit denen es schlecht gemacht werden soll. Genau wie Dein „nicht regelkonform“:

Das LBA hat seine Aufgaben (zumindest im Hinblick auf medicals) zu jedem Zeitpunkt konform zu dem in Deutschland gültigen Regeln ausgeführt. Das „Problem“ ist, dass sich die EASA in 2016 Regeln überlegt hat, nachdem das LBA in der Vergangenheit etwas hätte tun müssen, was nach den geltenden Regeln illegal war (nämlich individuelle Krankenakten einsammeln) oder eben die FAA Regeln hat, die von den deutschen Behörden nicht zu erfüllen sind.

Wenn sich die CA von Kiribati morgen überlegt, dass sie nur noch Lizenzen anerkennt, die in pinker Schrift auf himmelblauen Papier gedruckt sind, würdest Du dann auch sagen, dass LBA ist nicht „Regelkonform“, weil Deine Lizenz ja Schwarz auf Weiss ist?

25. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Deine Ausführungen zur FAA sind doch völliger Unsinn. Haben wir weiter oben bereits erläutert.

Wir könnten als nächstes noch Sprachprüfungen anführen, da ist das LBA auch so ziemlich die einzige Luftfahetbehörde, die ich kenne, die Sprachprüfungen aus anderen Ländern nicht anerkennt. Hast du dafür auch eine Entschuldigung fürs LBA parat?

25. April 2018: Von Johannes König an Olaf Musch

Dann handhabt das wohl jeder Fliegerdoc ein bisschen anders. Wichtig ist, dass man ein Medical hat, auch wenn das LBA die Existenz dessen abstreitet ;-)

25. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch

Da ist wohl fälschlich die fortlaufende Nummer des Formulars (steht auf der Rückseite, meist A mit 6 Zahlen) vom Fliegerarzt in die Spalte geschrieben worden, wo das LBA die personenbezogene LBA-Ref.Nr. drin haben will und die auch vom neuen Onlineprogramm eingesetzt wird, europaweit eher die Lizenznummer. Bei dem PPL H wird wohl die Lizenznummer eingetragen sein, wie es das LBA 2016 für ca. 1 Jahr im Rahmen der Pseudonomisierung haben wollte.


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