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Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
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25. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch

Vor Einführung des Online-Programms EMPIC wurde die LBA Referenznummer den Piloten und dem Fliegerarzt erst nach der Lizenzausstellung auf der Rechnung mitgeteit. Jetzt, seit ca. 4 Monaten, wird online auch bei Erstuntersuchungen die LBA Nummer automatisch generiert und eingetragen.

25. April 2018: Von ch ess an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Wie sagst du so schoen ?

Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig.

Die EASA hat sich das nicht in 2016 ueberlegt sondern Jahre vorher Diskussionen gefuehrt an denen sich das LBA ganz offensichtlich nicht vernuenftig beteiligt hat.

Es war auch lange vorher deutlich, dass die Regulierungshoheit zur EASA transferiert, auch wenn das LBA dies ignoriert hat.

Die EASA mit Kiribati zu vergleichen ist uebrigens eine erhellende Analogie zur LBA-Denke ;-)

Und nein (ich wiederhole mich, aber du deine falschen Thesen auch), das LBA musste keine Medicalunterlagen einsammeln : haben wir oben achon mal geklaert.

Bin jetzt raus - viel Spass in Deiner Welt.

14. Mai 2018: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Achim H.

Einfacher geht es natürlich, wenn man sich an den deutschen Wortlaut von ARA. MED. 130 hält. Denn dieser Wortlaut durfte im Zweifel für die deutschen Fliegerärzte maßgeblich sein.

Der Wortlaut lautet wie folgt:

ARA.MED.130

Das Tauglichkeitszeugnis muss den folgenden Spezifikationen genügen:

a) Inhalt

1. Staat, in dem die Pilotenlizenz ausgestellt oder beantragt wurde (I)

2. Klasse des Tauglichkeitszeugnisses (II)

3. Nummer der Zeugnisses, beginnend mit dem UN-Ländercode des Staats, in dem die Pilotenlizenz ausgestellt oder beantragt wurde, gefolgt von einem Code aus Zahlen und/oder Buchstaben in arabischen Ziffern und lateinischen Schriftzeichen (III)

4. Name des Inhabers (IV)

5. Staatsangehörigkeit des Inhabers (VI)

6. Geburtsdatum des Inhabers: (TT/MM/JJJJ) (XIV)

7. Unterschrift des Inhabers (VII)

8. Einschränkung(en) (XIII)

9. Ablaufdatum des Tauglichkeitszeugnisses (IX) für:

i) Klasse 1 gewerbsmäßiger Betrieb mit Personenbeförderung auf Luftfahrzeugen, die mit nur einem Piloten betrieben werden

ii) Klasse 1 sonstiger gewerbsmäßiger Betrieb

iii) Klasse 2

iv) LAPL

10. Datum der medizinischen Untersuchung

11. Datum des letzten Elektrokardiogramms

12. Datum des letzten Audiogramms

13. Ausstellungsdatum und Unterschrift des AME oder medizinischen Sachverständigen, der das Zeugnis ausstellt hat. Ärzte für Allgemeinmedizin können in diesem Feld ergänzt werden, wenn sie gemäß der nationalen Gesetzgebung des Mitgliedstaats, in dem die Lizenz ausgestellt wird, die Berechtigung zur Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen besitzen.

14. Siegel oder Stempel (XI)

b) Material: Außer im Fall von LAPL bei Ausstellung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin muss das Papier oder sonstige verwendete Material Veränderungen oder Radierungen verhindern oder leicht erkennbar machen. Einträge oder Streichungen im Formblatt müssen von der Genehmigungsbehörde eindeutig autorisiert sein.

c) Sprache: Zeugnisse müssen in der Landesprache/den Landessprachen und in englischer Sprache und denjenigen weiteren Sprachen abgefasst sein, die die Genehmigungsbehörde für zweckmäßig hält.

d) Alle Datumsangaben im Tauglichkeitszeugnis müssen im Format TT/MM/JJJJ gemacht werden

Allerbeste Grüße von D. Janßen

1. September 2021: Von Horst Metzig an Frank Naumann

Mit einer deutscher Lizenz sich ein Leben lang binden, möchte ich so nicht stehen lassen.

Was mir unerklärlich ist, warum das LBA die lückenlosen medizinische Daten nicht übermitteln kann? Weil daran scheitert es wohl an einen Lizenztransfer. Nun frage ich mich, warum es oft in umgekehrter Richtung funktioniert? Hier währe eine Beschwerde bei der europäischen Kommission wohl angebracht?

Wenn dem so ist, und ein Pilot unbedingt ausflaggen möchte, dann gibt dieser seine deutsche Pilotenlizenz ab, und geht zu einer Flugschule eines EASA Staat, und macht die Pilotenausbildung neu. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Das Ende mit Schrecken ist die Bemühung, nochmal neu anzufangen, etwas auf stabileren Grund und Boden zu errichten.

Über Sinn und Zweck des Ausflaggen zu schreiben ist individuell, jeder hat seine Gründe.

Ich habe eine nicht deutsche EASA Pilotenlizenz, und ich bin recht froh darüber, gleich den für meine Verhältnisse richtigen Weg Erstmedical 2 Klasse gewählt zu haben. Dass im LBA Abteilung Flugmedizin inzwischen eine personelle Veränderung durchgeführt wurde, sogar notwendig gewesen ist, währe auch mir damals zum Verhängnis geworden. Nachträglich betrachtet, hätte ich auch in Deutschland meine Fliegertauglichkeitsbescheinigung Klasse 2 bekommen, aber mit Geldbeträgen und Zeitverschwendung jenseits von Gut und Böse.

10. Dezember 2021: Von Horst Metzig an Thomas Grahammer

So stimmt das nicht. Ich kenne eine Fall, tschechische Pilotenlizenz und deutsches Medical.


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