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Luftrecht und Behörden | PUF Artikel gesucht - PPL Schulung als "Freelance FI"  
25. November 2017: Von Michael Kimmel 

Kann sich irgendjemand an den Artikel in der PUF zu Beginn des Jahres erinnern, wo etwas darüber stand dass die EASA jetzt auch PPL Schulungen freiberuflichen Fluglehrern ausserhalb einer ATO gestattet?

Ich möchte Anfang 2018 die Ausbildung zum FI machen und evtl. durch die Schulung neue Vereinsmitglieder für unseren finanziell etwas belasteten Verein gewinnen.

Die andere Möglichkeit wäre, das innerhalb des Vereins zu machen - kann mich jemand auf die entsprechenden Quellen verweisen, wo ich Infos bekomme unter welchen Vorraussetzungen ein Verein Schulung betreiben darf?

Ich dachte ich bin gut in der Internet Recherche aber bei der EASA finde ich so gut wie gar nichts...

Vielen Dank,

Michael

25. November 2017: Von Philipp Tiemann an Michael Kimmel Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Michael,

du meinst wohl Ausgabe 2016/11. Dort ging es um PPL- und LAPL-Ausbildung außerhalb von ATOs. Aber komplett außerhalb einer Flugschule, das wird es in Europa nicht geben. Da kommt die DTO ins Spiel. Die sollte erst RTO heißen, später BTO, und wird nun wohl DTO heißen (soll keiner sagen, dass die sich bei der EASA keine Gedanken machen...). Diese DTOs sollen (so die Hoffnung) so einfach anzumelden/zu genehmigen sein, dass auch ein einzelner (z.B. nebenberuflicher) Fluglehrer mit Flugzeug so eine DTO mit vertretbarem Aufwand starten und betreiben kann. Daher die Assoziation der "Freelance-Ausbildung". Der Begriff ist aber ohnehin schlecht; schließlich sind auch bei großen Flugschulen die meisten Fluglehrer "Freelancer".

Nun ja, und während es damit wohl 2018 tatsächlich losgehen soll, so hat eigentlich kaum einer Zweifel, dass zumindest in Deutschland es die Damen und Herren in den Ämtern mit ihrem Auslegungen doch irgendwie hinkriegen werden, die Anforderungen (z. B. an Schulungsräume, Dokumentation, QM, Flugzeug(e), Lizenzen, etc.) so tricky werden zu lassen, dass das so "nebenbei" kaum einer machen wird. Dabei werden die Behörden die Chefs der ATOs auf ihrer Seite haben...

Es handelt sich im Prinzip einfach um die Wiedereinführung der RFs aus Zeiten von JAR-FCL.

IFR schulen wird nach bisherigem Stand in den DTOs ebenfalls nicht möglich sein.

25. November 2017: Von Malte Höltken an Michael Kimmel Bewertung: +4.00 [4]

Herzlichen Glückwunsch erstmal zur Entscheidung, Fluglehrer werden zu wollen; gerde am Anfang ist das eine wirkliche Horizonterweiterung für die eigene Fliegerei. Man lernt extrem viel, wenn man sich darauf einlässt :-)

Zum Thema: Was Du suchst ist Opinion 11/2016, mit der dei EASA vorstellt, daß Fluglehrer im Rahmen einer "Declared Training Organisation" im Einmannbetrieb und minimalen Bürokratischen anforderungen tätig sein können. Ob das im Verein, wenn man eine Vereinsflugschule aufmachen möchte, im einzelnen so sinnvoll ist, kommt auf den Verein an, aber die Möglichkeit wird kommen. Das entsprechende Amendment zur 1178/2011 ist allerdings noch nicht da.

Die Übersicht für aktuelles Recht bekommst Du übrigens recht übersichtlich unter https://www.easa.europa.eu/regulations. Dort gibt es für viele Themen auch die "Easy Access Rules", die das direkte Recht (Implementing Rules) mit den Acceptable Means of Compliance und dem Guidance Material sortiert zur Verfügung stellt. Für Flugschulen sind (kaum verwunderlich) in erster Linie die Teile FCL, ARA und ORA interessant.

Wo möchtest Du denn schulen? Es gibt ja auch jenseits einer eigenen Flugschule Möglichkeiten. So ist es beispielsweise denkbar, daß Du an Deinem Verein eine Außenstelle einer anderen, befreundeten (Vereins-)ATO aufmachst. Viele jetzt eigenständige Vereinsflugschulen, die ich kenne, sind auf diese Weise angefangen, bevor dann die kritische Größe erreicht wurde, eine eigene Flugschule auf die Beine zu stellen. Auch einige Landesverbände des DAeC unterhalten eigene Fluschulen, die überregional aufgestellt sind, und unter deren Schirm man eine Außenstelle aufbauen kann. Man ist dann allerdings oft leider an die jeweiligen Softwarelösungen der "Hauptstelle" gebunden.

25. November 2017: Von Michael Kimmel an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

danke, genau den Bericht meinte ich! Naja, ist ja mal wieder klar dass den guten Ideen Steine in den Weg geworfen werden, während der GA schädliche Veränderungen ohne weiteres passieren (ich denke z.B. an die gleichzeitige Nutzung von Fliegern in AOC und ATO - übrigens in Spanien kein Problem!).

Mal sehen was an Anforderungen kommt, motiviert bin ich dennoch, schon alleine wegen meiner eigenen Weiterbildung und fliegerischen Entwicklung. IFR schulen habe ich erstmal nicht vor...

VG

Michael

25. November 2017: Von Michael Kimmel an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Malte,

auch Dir danke für den Links! Und danke für die Ermutigung...

Ich habe zunächst nur aus dem Grund, mich ständig fliegerisch weiterbilden zu wollen, den Entschluss gefasst. Ich habe schon während meiner Studienzeiten festgestellt dass man am besten lernt wenn man lehrt. Dabei hatte ich mir zunächst keine Gedanken darüber gemacht, ob und wo ich schulen werde, aber heute habe ich bei einem Vereinstreffen erfahren dass wir dringend fliegerischen Nachwuchs brauchen. Da ich einige Fussgänger Freunde habe, die gerne PPL machen würden, dachte ich mir, es wäre eine gute Idee für einen Verein, neue Mitglieder zu bekommen und auch das Durchschnittsalter etwas zu verringern (obwohl ich auch schon 45 bin). So eröffnen sich manchmal neue Möglichkeiten wenn man persönliche Entscheidungen trifft :-)

Ich möchte PPL schulen, will aber für mich auf jeden Fall auch (CB)-IFR machen, das wäre dann der nächste Schritt in meiner "fliegerischen Karriere".

Das ist eine klasse Idee, mit der Schulung unter dem Schirm des DAeC oder einer Vereins ATO, Ich fliege in Neuenahr und in Hangelar, mein Verein in EDRK schult, der in EDKB nicht, d.h. ich könnte mal versuchen da etwas zu verknüpfen.

VG

Michael


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