Herzlichen Glückwunsch erstmal zur Entscheidung, Fluglehrer werden zu wollen; gerde am Anfang ist das eine wirkliche Horizonterweiterung für die eigene Fliegerei. Man lernt extrem viel, wenn man sich darauf einlässt :-)
Zum Thema: Was Du suchst ist Opinion 11/2016, mit der dei EASA vorstellt, daß Fluglehrer im Rahmen einer "Declared Training Organisation" im Einmannbetrieb und minimalen Bürokratischen anforderungen tätig sein können. Ob das im Verein, wenn man eine Vereinsflugschule aufmachen möchte, im einzelnen so sinnvoll ist, kommt auf den Verein an, aber die Möglichkeit wird kommen. Das entsprechende Amendment zur 1178/2011 ist allerdings noch nicht da.
Die Übersicht für aktuelles Recht bekommst Du übrigens recht übersichtlich unter https://www.easa.europa.eu/regulations. Dort gibt es für viele Themen auch die "Easy Access Rules", die das direkte Recht (Implementing Rules) mit den Acceptable Means of Compliance und dem Guidance Material sortiert zur Verfügung stellt. Für Flugschulen sind (kaum verwunderlich) in erster Linie die Teile FCL, ARA und ORA interessant.
Wo möchtest Du denn schulen? Es gibt ja auch jenseits einer eigenen Flugschule Möglichkeiten. So ist es beispielsweise denkbar, daß Du an Deinem Verein eine Außenstelle einer anderen, befreundeten (Vereins-)ATO aufmachst. Viele jetzt eigenständige Vereinsflugschulen, die ich kenne, sind auf diese Weise angefangen, bevor dann die kritische Größe erreicht wurde, eine eigene Flugschule auf die Beine zu stellen. Auch einige Landesverbände des DAeC unterhalten eigene Fluschulen, die überregional aufgestellt sind, und unter deren Schirm man eine Außenstelle aufbauen kann. Man ist dann allerdings oft leider an die jeweiligen Softwarelösungen der "Hauptstelle" gebunden.