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EASA-Regeln: Fliegen ohne Pilotenschein im Beisein eines PICs
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15. März 2017: Von Olaf Musch an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

Soweit, so gut. Eine Frage blieb aber komplett unbeantwortet, man ging garnicht darauf ein: Was ist eigentlich mit den flaechendeckend angebotenen Events "Pilot fuer einen Tag", "Fliegen Sie einen echten Hubschrauber" etc pp. Hier werden Fussgaenger ohne jede Schuelermeldung an das Steuer von Flugzeugen und Helikoptern gelassen.

Das dürften aber in den meisten Fällen VFR/VMC-Flüge sein, die als "Schnupperflüge" doch auch für nicht-PPLer legal und ohne Schülermeldung durchführbar sind (wenn ein entsprechend Klasse/Muster zugelassener FI am Doppelsteuer dabei ist).

Ich als Lowtime-PPL würde NIE auf die Idee kommen, einen Pax ans Steuer zu lassen. Ich bin doch nicht in der Lage, eine (jede mögliche) fremdverursachte unusual attitude rechtzeitig auszuleiten (wenn ich fliege, versuche ich genau diese attitudes zu vermeiden).
Allerdings gibt es in den Helis ein recht einfaches Mittel, solche Versuchungen auch zu verhindern: Doppelsteuer ausbauen. Das ist mit wenigen Handgriffen gemacht, weil die Dinger auch so gebaut werden.

Was anderes ist das, wenn ich mit einem anderen PPL (gleiche Musterberechtigung) unterwegs bin. Dann gerne mit Doppelsteuer, dann kann man auch mal von der "anderen Seite" steuern. Ganz witzig (und anfangs auch ungewohnt).

Olaf

15. März 2017: Von Alexander Callidus an Wolfgang Bardorf

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn Du als PIC fungierst, kannst Du Dich doch bei bestimmten Dingen von einem auf Anweisung handelnden Passagier untesrtützen lassen. Das ist vollkommen legal, es ist Passagieren nicht verboten, die Steuerorgane zu berühren.

15. März 2017: Von Chris _____ an Pascal H.

"Sonst könnte ich meine 5 Jährige Nichte ja auch mit dem Segen des StVA auf der Autobahn mal ein bisschen von rechts lenken üben lassen."

Hm. Wenn du auf der Autobahn für 1min einfach die Hände vom Lenkrad nimmst und die Augen schließt, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits einen schweren Unfall verursacht.

Beim Flugzeug - selbst wenn's nicht gut ausgetrimmt ist - nicht.

Der Vergleich hinkt. Autofahren ist nicht in jeder Hinsicht vergleichbar mit Fliegen. M.E. muss man beim Fliegen weniger gut reagieren können, braucht dafür besseres "Judgment" bevor's überhaupt losgeht.

15. März 2017: Von Erik N. an Chris _____

Der Pilot der Cessna 2013 in Pinneberg dachte auch, er könne das Ding von rechts steuern. Leider war dem nicht so.

15. März 2017: Von Christian Schuett an Olaf Musch

"Das dürften aber in den meisten Fällen VFR/VMC-Flüge sein, die als "Schnupperflüge" doch auch für nicht-PPLer legal und ohne Schülermeldung durchführbar sind (wenn ein entsprechend Klasse/Muster zugelassener FI am Doppelsteuer dabei ist)."

Eben nicht. Laut LBA geht ohne Schuelermeldung garnix.

Chris

28. März 2017: Von  an Erik N.

War das die 172er mit dem 80-jährigen und der 50-jährigen auf der Hinterbank? Hab nur die ersten Artikeltreffer dazu gefunden, ist der Bericht schon raus?

28. März 2017: Von  an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

"Eben nicht. Laut LBA geht ohne Schuelermeldung garnix.

Chris"

Das ist aber in FCL nirgends gefordert (in den AMC mWn auch nicht), hat jemand ad hoc dazu was offiziell Veröffentlichtes parat? Auch von den lokalen Luftfahrtämtern? Dann könnte man mal eine kleine, überflüssige Bürokratisierungsschwelle einfach mal endlich beerdigen.

28. März 2017: Von Peter Luthaus an Christian Schuett Bewertung: +11.00 [11]

Hallo Chris, wolltest Du das LBA testen oder einen IFR Schnupperflug machen? Ich war der Sache ja sehr wohlwollend und hätte es aufgrund der EASA Lage auch gemacht, aber was hättest Du gemacht, nachdem der Interessent bei meiner Aufsichtsbehörde selbst anfragt und ein nein bekommt und mir das schreibt? Darüber kann ich mich nicht hinwegsetzen egal wie die Rechtslage ist.

29. März 2017: Von Lutz D. an Peter Luthaus

Darf ich vorsichtig fragen, Peter, war das jetzt fiktiv oder hat der Forist C. das tatsächlich so gemacht?

29. März 2017: Von Peter Luthaus an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Nicht fiktiv, siehe das Post vom 15. März, 7:45, da schreibt er es selbst.

29. März 2017: Von Mark Juhrig an 

Die "Verpflichtung" einer sofortigen Meldung des Schülers ist vermutlich von den Luftämtern und LBA einfach so beibehalten worden, denn "das haben wir schon immer so gemacht". So ist zum Beispiel die Meldung ein Segelflugschülers bei verschiedenen Luftämtern erst zur Theorieprüfung erforderlich. Auch hierzu findet sich nichts in EU-FCL oder den AMCs. Vor der Meldung beim Luftamt dürfte der Segelflugschüler (mit Flugauftrag) sogar solo fliegen. Möglicherweise gibt es in anderen EU-FCL-Staaten überhauptkeine Schülermeldung und die Lizenzführende Behörde wird erst vor der jeweiligen Prüfung (z.B. Theorie) involviert.

Beste Grüße

Mark

PS: UK ist ein gutes Beispiel. Dort wird die CAA erst zur Ausstellung des Scheins involviert (die Theorieprüfung wird dort von der ATO abgenommen).

Siehe Formular https://publicapps.caa.co.uk/docs/33/SRG1105AIssue02enabled.pdf

29. März 2017: Von Lutz D. an Peter Luthaus

Danke, Peter! Hatte ich überlesen...

23. Juli 2022: Von Tim Slomp an Christian Schuett
Laut NCO.103 b darf ein Schnupperflug nur in VFR durchgeführt werden.

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