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Luftrecht und Behörden | Verlust der PPL bzw. Klassenberechtigung  
27. Februar 2017: Von Maximilian Lupoo 

Liebe Privatpiloten und Luftrechtler,

ich habe mal ein paar theoretische Frage an Euch:

Wenn ein abgelaufenes Class-Rating (SEP) erneuert werden soll, ist ja eine Einschätzung einer ATO notwendig. Kann diese auch zu dem Schluss kommen, dass neben praktischer Aufrischung auch eine Theorieschulung notwendig ist, bzw. dann auch erneut eine Theorie-Befähigungsprüfung abglegt werden muss?

Ist also ein Fall denkbar, in dem die komplette Ausbildung neu gemacht werden muss?

Fiktiver Fall: Der Inhaber einer PPL samt SEP fliegt über Jahre nur noch UL. Alle erflogenen UL-Stunden zählen nicht für das SEP der PPL. Nach Jahren soll dann doch mal wieder eine Echo geflogen werden. Dumm gelaufen?

Ist für diesen Fall dann ein LAPL-Inhaber nicht klar im Vorteil?

Lässt sich ein PPL zum LAPL downgraden?

Danke für Eure Hilfe!

Grüße,

Maxl

28. Februar 2017: Von Malte Höltken an Maximilian Lupoo

Hi Maximilian,

Wenn der LAPL(A) nicht rechtzeitig verlängert wurde, schreibt FCL.140.A das nachholen von 12 Stunden und 12 Landungen unter Aufsicht eines Fluglehrers, oder eine Befähigungsüberprüfung vor. Dazu muß man natürlich fliegerisch Fit sein, aber wenn man die Rechte nur verliert weil man viel UL aber nix anderes geflogen ist, dürfte das in der Regel mit einem kurzen Vertrautmachen mit dem Prüfungsflugzeug ja schnell erledigt sein.

Der PPL(A) an sich läuft nicht ab, nur die Klassenberechtigung. Ist diese abgelaufen ist schreibt FCL.740 ein Auffrischungskurs an einer ATO mit abschließender Befähigungsüberprüfung. Dazu gibt es aber noch eine AMC1, in der die EASA beschriebt, daß es auf die Dauer des Ablaufs ankommt, was die ATO als Training nach einem Evaluierungsflug vorgibt. Unter drei Monaten ist demnach nichts weiter vorgegeben, zwischen drei Monaten und einem Jahr möchte die EASA zwei Trainingseinheiten sehen, zwischen einem und drei Jahren drei Trainingseinheiten, die alle Notfallprozeduren enthält und bei einem Ablauf von mehr als 3 Jahren, was also im schlechtesten Fall fünf Jahre fliegerische Inaktivität bedeutet, muß die komplette Schulung zum Rating durchlaufen werden. Da in den AMC von Rating und nicht License gesprochen wird, würde ich vermuten, daß es ausreicht die Bedingungen für die Klassenberechtigung zu erfliegen, zumindest wäre das ein Vorschlag an die Lizenzführende Behörde wert. Die Inhalte dazu sind in AMC1 FCL.725 aufgelistet.

Du findest die Easy Access Rules for Part-FCL hier.

Man kann jederzeit vom PPL(A) auf den LAPL(A) "downgraden". Details würde ich aber mit der lizenzführenden Behörde besprechen, nur die können Dir eine verbindliche Auskunft geben.

28. Februar 2017: Von Wolff E. an Malte Höltken

Ich habe genau das hinter mir. Mein SEP war abgelaufen (4 Jahre) da ich nur MEP geflogen bin. Peter Luthaus hat das Ganze schnell und unbürokratisch gelöst. https://www.flugschule-marl.de/

28. Februar 2017: Von Johannes König an Maximilian Lupoo

Hallo Max,

den Ausführungen von Malte ist eigentlich wenig hinzuzufügen. Man kann Sie höchstens ein bisscher weniger paragraphenlastig ausführen ;-)

Fakt ist: Dein PPL(A) ist lebenslang gültig. Lediglich die Ratings im PPL(A), z.B. das SEP können verfallen. Du musst also maximal das machen, was jemand, der das Rating noch nie besessen hat, machen muss (z.B. weil er - wie ich - den PPL(A) auf TMG gemacht hat und dann SEP als Rating obendrauf).

Was genau das ist, steht im (genehmigten) Ausbildungsprogramm der ATO. Guter Richtwert sind 5 Stunden Theorie und 5 Stunden Praxis + ein Prüfungsflug (inkl. theoretischem Prüfungsgespräch).

Der Examiner muss übrigens nicht vom Luftamt kommen, das kann jeder freie CRE machen. Mein Tipp: Geh die Sache rückwärts an. Such dir zuerst einen CRE und lass dir von Ihm eine Flugschule in deiner Umgebung empfehlen. Die Prüfer haben meist einen sehr guten Überblick über den Markt.

Viele Grüße

Jo


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