Hi Maximilian,
Wenn der LAPL(A) nicht rechtzeitig verlängert wurde, schreibt FCL.140.A das nachholen von 12 Stunden und 12 Landungen unter Aufsicht eines Fluglehrers, oder eine Befähigungsüberprüfung vor. Dazu muß man natürlich fliegerisch Fit sein, aber wenn man die Rechte nur verliert weil man viel UL aber nix anderes geflogen ist, dürfte das in der Regel mit einem kurzen Vertrautmachen mit dem Prüfungsflugzeug ja schnell erledigt sein.
Der PPL(A) an sich läuft nicht ab, nur die Klassenberechtigung. Ist diese abgelaufen ist schreibt FCL.740 ein Auffrischungskurs an einer ATO mit abschließender Befähigungsüberprüfung. Dazu gibt es aber noch eine AMC1, in der die EASA beschriebt, daß es auf die Dauer des Ablaufs ankommt, was die ATO als Training nach einem Evaluierungsflug vorgibt. Unter drei Monaten ist demnach nichts weiter vorgegeben, zwischen drei Monaten und einem Jahr möchte die EASA zwei Trainingseinheiten sehen, zwischen einem und drei Jahren drei Trainingseinheiten, die alle Notfallprozeduren enthält und bei einem Ablauf von mehr als 3 Jahren, was also im schlechtesten Fall fünf Jahre fliegerische Inaktivität bedeutet, muß die komplette Schulung zum Rating durchlaufen werden. Da in den AMC von Rating und nicht License gesprochen wird, würde ich vermuten, daß es ausreicht die Bedingungen für die Klassenberechtigung zu erfliegen, zumindest wäre das ein Vorschlag an die Lizenzführende Behörde wert. Die Inhalte dazu sind in AMC1 FCL.725 aufgelistet.
Du findest die Easy Access Rules for Part-FCL hier.
Man kann jederzeit vom PPL(A) auf den LAPL(A) "downgraden". Details würde ich aber mit der lizenzführenden Behörde besprechen, nur die können Dir eine verbindliche Auskunft geben.