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Unfälle und Zwischenfälle | Schlepper brachten dutzende Flüchtlinge per Kleinflugzeug nach Italien  
18. März 2016: Von Fliegerfreund Uwe 

Bei Spiegel Online findet sich ein Bild einer Piper mit deutscher Zulassung die als Schlepper Kleinflugzeug gebraucht wurde und Flüchtlinge nach Italien brachte.

Ohne Worte!!

18. März 2016: Von C. B. an Fliegerfreund Uwe

Ich bin dem Thema gegenüber sehr kritisch eingestellt, aber ist ein Flug von Griechenland nach Italien laut Schengen nicht wie ein Flug von Deutschland nach Frankreich anzusehen? Gewerblicher Transport vermutlich ohne AOC ist natürlich nochmal eine andere Baustelle.

18. März 2016: Von  an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +2.00 [2]

An der Stelle wird mir das Thema mit der sichtbaren Faktenlage zu kompliziert und "Schlepper" ist den spärlichen Informationen nach eventuell auch nichts anderes als eine Verkaufsschlagzeile. In dem im Spiegel geschilderten Fall geht es wohl erst einmal um einen Zusammenhang mit Straftaten, mindestens dokumentierten Drogenhandel und ungenehmigten Waffentransport. Sind nicht innerhalb des Schengen-Raums mit seiner Reisefreiheit Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel allen anderen Einwohner diesbezüglich gleichgestellt, eine Bezeichner "Schlepper" also erst dann gerechtfertigt, wenn Mitflieger ohne z.B. italienischen Aufenthaltstitel an Bord waren?

18. März 2016: Von Wolff E. an 

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, ich habe eine Firma mit Flugzeug und AOC. Ich kann/darf dann Leute innerhalb Schegen kreuz und quer umher fliegen?Ich bin nicht verpflichtet, diese auf einen Aufenhaltsstatus bzw. Berechtigung zum Flug zu überprüfen? Reicht es, wenn diese mir Ihre ID-Karte (Perso, Reisepass) zeigen? Wenn ja, wäre ja Tür und Tor für sowas legal geöffnet.....

Das mit Drogen und Waffen ist natürlich eine andere Sache.....

18. März 2016: Von  an Wolff E.

Natürlich muss man prinzipiell seine Mitflieger daraufhin überprüfen, ob sie an dem Flug auch legal teilnehmen dürfen, immerhin ist man als Pilot vollumfänglich dafür verantwortlich, dass der Flug nach allen rechtlichen Rahmenbedingungen legal durchgeführt wird. Mit entsprechenden Papieren, ohne eingetragene Aufenthaltspflicht an einem bestimmten Ort, sollte die Mitnahme eines Flüchtlings aber doch kein Problem sein, oder?

18. März 2016: Von Wolff E. an 

Mit entsprechenden Papieren, ohne eingetragene Aufenthaltspflicht an einem bestimmten Ort, sollte die Mitnahme eines Flüchtlings aber doch kein Problem sein, oder?

Das ist die Frage, kann man im Auswies sehen, ob derjenige eine Aufenhalstpflicht hat? Oder er hat eine ID-Karte und einen Reisepass und zeigt mitr nur die ID-Karte? Was dann? Handle ich dann richtig?

18. März 2016: Von Olaf Musch an Wolff E.

Der "Business case" für Schlepper ist aber doch der, wenn die Flüchtlinge beispielsweise gerade erst in Griechenland angekommen sind und dort nicht das Asylverfahren durchlaufen wollen, sondern eben erst mal in ihr Wunschland wollen um dort Asyl zu beantragen (den wenigsten Flüchtlingen ist ja das Schengen-Vertragswerk unbekannt, ich hab's auch nicht gelesen).
Und solche Personen zwischen Schengen-Staaten zu befördern, dürfte (ob mit oder ohne AOC) nicht erlaubt sein. Ob das "strafbar" im Sinne des deutschen StGB ist, weiß ich aber nicht, bin ja kein Anwalt.

Ich vermute einfach mal, dass es sich beim vom Spiegel genannten Fall um ein solches Vorgehen handelt.

Was mich verwundert: Mit 7 Paxen ist die Lance (PA32R-301T, wenn ich richtig gesucht habe) doch "ein wenig" eng gepackt, oder?
Als Pilot riskiert man da ja ggf. sogar sein eigenes Leben (und man kann nicht, wie bei manchen Booten passiert, einfach in ein anderes Lfz wechseln und die Flüchtlinge ihrem Schicksal überlassen).

Olaf

18. März 2016: Von  an Olaf Musch

In Deutschland gab es im letzten Herbst die Diskussion über eine mögliche Starfbarkeit des Handelns von Angela Merkel nach § 96 AufenthaltsG im Bezug auf die Flüchtlingswelle. Was ist daraus eigentlich geworden?

Ist denn die Lance wirklich das beschlagnahmte Flugzeug, oder doch nur ein Presseplatzhalter für "Kleinflugzeug"?

18. März 2016: Von Erik N. an Olaf Musch

Also, die Typen haben: a) gegen Entgelt, b) mehrfach, c) gewerblich, d) die Einreise ermöglicht von Personen ohne Aufenthaltstitel, also e) Menschen geschleust, desweiteren f) Drogen und g) Munition besessen. Wahrscheinlich haben sie obendrein h) keine CPL gehabt, und i) die Weight and Balance der Piper missachtet, und eventuell j) keinen Flugplan aufgegeben. Ts ts ts....

18. März 2016: Von Olaf Musch an 

Was aus der Diskussion geworden ist, weiß ich nicht, aber wenn ich mir (als juristischer Laie) den Paragraphen so durchlese, dürfte das wohl allerhöchstens wegen Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe b irgendwelche Aussichten haben. Aber auch da: "anstiften" heißt ja mehr, als zu sagen: "Europa muss Flüchtlinge willkommen heißen".
Da mögen sich die Juristen streiten...

Zum Foto: Bei SPON steht "Beschlagnahmtes Flugzeug der Schmuggler" unter dem Bild. Das sollte also so sein.

Olaf

18. März 2016: Von Pascal H. an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]

Schön fand ich, dass mir mitten in dem SpOn-Artikel Werbung für "Wingly, die Mitflugzentrale für JEDERMANN" gezeigt wird ; )

18. März 2016: Von Norbert S. an C. B.

" ist ein Flug von Griechenland nach Italien laut Schengen nicht wie ein Flug von Deutschland nach Frankreich anzusehen?"

Hallo, wo fliegt Ihr in Euerer Freizeit denn herum? Griechenland war in Bezug auf die GA nie Schengenland, was ich immer als unverschämt empfand.

Schengen beitreten, Subventionen kassieren aber die GA über Gebühr behindern, indem Schengen nicht gilt.

Einflug und Ausflug nur über internationale Flugplätze mit Passkontrolle (z.B. Korfu).

18. März 2016: Von Aristidis Sissios an Erik N.

und eventuell j) keinen Flugplan aufgegeben. Ts ts ts....

In Griechenland alles was über die Platzrunde geht (auch zum Nachbarplatz) braucht man einen Flugplan. Ohne wird nicht geflogen. Wie haben die das geschafft???

18. März 2016: Von Lutz D. an Aristidis Sissios Bewertung: +2.00 [2]

...in einem failed state sind Vorschriften nicht wirklich Leitplanken des Handelns.

18. März 2016: Von M.... Dr.... an Pascal H.

du weißt schon, daß Dir diese Werbung nur angezeigt wurde, weil du mal nach wingly gesucht, bzw. die wingly seite besucht hast?

Personalisierte Werbung durch cookie-Auswertung....

21. März 2016: Von Pascal H. an M.... Dr....

Klar. Lustig wars trotzdem.

21. März 2016: Von Stefan Jaudas an Pascal H.

... zum Piloten steht da nichts in dem Artikel. Was der für einen Schein hatte.

Aber in EASA- Zeiten braucht man ja keinen D-Schein mehr, um D-xxxx zu fliegen.

Aber muss sich gelohnt haben. 4.500 bis 7.500 Euro pro Kopf für den kleinen Hopser?

Außer dem dann noch 34.000 Euro Bargeld, 700 Gramm Cannabis und Munition. Wie ist das möglich in Zeiten der ZÜP???

Edit: Ironie, wem Ironie gegeben ...

22. März 2016: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Was hat das mit der der ZÜP zu tun?

Die ZÜP ist gänzlich untauglich und in Italien eh icht nötig.


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