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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | Benötigte Unterlagen digital mitführen  
29. Februar 2016: Von Johannes König 
Hallo zusammen,

als TMG-Pilot bewegt man sich ja - vor allem zu zweit und bei längeren Strecken - immer sehr nah im Bereich des MTOW. Ich versuche daher stets, nur notwendige Dinge im Flieger mitzuführen.

Bei unserer Dimona sind die Handbücher ein ziemlicher Brocken, bestehend aus Handbuch für das Flugzeug selber + Handbuch für das GNS 430. Nun ist es so, ich das Handbuch sowieso noch nie in Papier in die Hand genommen habe, sondern eigentlich nur das PDF auf der Diamond-Website durchgehe, wenn ich Dinge nachschauen will. Außerdem haben wir die wichtigen Punkte auf einer kleinen folierten Checkliste zusammengefasst (inkl. Notverfahren).

Mir kam daher die Idee, die Handbücher nur noch als PDF auf dem iPad mitzuführen. Im Notfall hätte ich da auch einen schnelleren Zugriff als auf das Papier-Buch.

Hat jemand damit Erfahrungen, ist vielleicht sogar schonmal bei einem Ramp-Check damit konfrontiert worden?

Zur rechtlichen Abgrenzung: Flugzeug und Pilot D-Reg, Zielländer Deutschland und angrenzende (A, CH, F, ...)

Viele Größe
Jo
29. Februar 2016: Von Name steht im Profil an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]
Es gibt kein intelligentes Argument gegen elektronische Ausgaben von solchen Unterlagen. Was gerne gezogen wird beim Ramp Check (ist mir passiert): "was machen sie, wenn das Tablet kaputt geht oder die Batterie leer ist!"
Ich habe schlicht mein altes Tablet bei der Anschaffung eines neuen behalten und als Backup in der Tasche. Damit ist man 100% safe**.

Gruß
Thomas

PS: **gilt natürlich nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen in Papierform vorzuweisenden Dokumente (Urkunden etc). Der Rest wie z.B. Karten, W&B, Wetter, NOTAM, POH ist vollkommen OK
29. Februar 2016: Von Johannes König an Name steht im Profil
Hallo Thomas,

für die Karten habe ich als Backup noch die AirMillion. Und fürs doppelt digitale gibts ja schließlich das iPhone.
Vielen Dank für deine Einschätzung.

Grüße
Jo
29. Februar 2016: Von Hubert Eckl an Johannes König
In Kassel haben sie beim Rampcheck die Anflugkarte digital akzeptiert.
29. Februar 2016: Von Lennart Mueller an Name steht im Profil Bewertung: +3.00 [3]
"was machen sie, wenn das Tablet kaputt geht oder die Batterie leer ist!"
Im Flug natürlich das gleiche, als wenn der Papierhaufen nass geworden ist, das Flugzeug kaputt geht oder der Treibstoff leer ist:
1. Dumm aus der Wäsche schauen.
2. Don't Panic.
3. Improvisieren.
29. Februar 2016: Von Bernhard T. an Johannes König
Meines Wissens musst du DAS gültige POH mitführen, inkl aller Revisionen. Ob das prinzipiell digital erlaubt ist weis ich nicht, aber ausschließlich ein "Allgemeines POH" ohne Revisionen ohne tatsächlicher Emptymass/Schwerpunkt mitzuführen halte ich für problematisch.
1. März 2016: Von Johannes König an Bernhard T.
Hallo Bernhard,

die letzte Wägung ist als Einlegeblatt im Bordbuch vorhanden und wird meines Wissens auch nicht im Handbuch hinterlegt. Das mit den letzten Revisionen werde ich mal prüfen, wenn ich das nächste mal am Flugplatz bin. Die Anzahl an Revisionen ist aber - zumindest im Falle der HK36 - sehr überschaubar. Bei 50 Jahre alten Mustern schaut das sicherlich anders aus...

Grüße
Johannes
4. März 2016: Von Manfred Schulz an Johannes König
Wir haben unser flugzeugspezifisches Handbuch eingescannt da wir als Haltergemeinschaft allen das eingehende Studium nahelegen. Und unterwegs ist neben dem Tablett sowieso der eBook-Reader dabei, der stellt *.pdf einigermaßen dar und ist ein wunderbar langlaufendes Backup-Gerät (wäre es ein Kobo und ich hätte Langeweile, dann wäre schon der Umbau zum Navigationsgerät passiert, bei Segelfliegern gerne verwendet wegen traumhafter Laufzeiten ohne ext. Stromversorgung). Wenn das nicht reicht kann man wirklich nur noch abwinken.

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