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Luftrecht und Behörden | Fahrzeug Sitzplatz-/Insassen Unfall Versicherung  
28. Januar 2016: Von Alfred Obermaier  Bewertung: +1.00 [1]
Kia Ora,
Eine solche Police hat als Trigger den Tod, (dauerhafte) Invalidität oder Tagegeld für die bezifferten Summen, ohne Prüfung einer Schuldfrage. "Erfolgsfall" ist also der Tod etc der Person auf dem Sitz im Fahrzeug.
Diese vom Versicherer gezahlten Summen / erbrachtenü Leistungen werden auf den vom Verursacher zu erbringenden Schadenersatz vollständig angerechnet.

Imho eine unnötige und unvollständige Versicherung eines fremden Risikos, weil der zu versichernde Bedarf des Insassen schlicht unbekannt ist. Was sollen dann also 5/10/20/50/100.000€, die im Bedarfsfall ohnehin nach bestimmten Kriterien aufgeteilt werden.

Sehr viel sinnvoller ist es das Risiko aus der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Führer, etc von Fahrzeugen in ausreichender Höhe zu versichern. Was wäre denn ausreichend? Imho sicherlich ein zweistelliger Mio Betrag aufwärts als Combined Single Limit.

My 2 Cents.
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Danke Alfred.
Und den Vorteil der Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit siehst Du nicht? Das scheint ja die große Sorge vieler Piloten zu sein, dass Ihnen Ihr Handeln nicht nur als schuldhaft und rechtswidrig, sondern auch als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte.
28. Januar 2016: Von Tee Jay an Alfred Obermaier
Den einen Fall mit dem Kunstflieger hast Du bestimmt im Nachbar-Thread schon gelesen. Hier mal ein anderes Beispiel, wo eine Versicherung in Gänze - also wirklich nichts - gezahlt hat, weil der Pilot formal eine nicht genehmigte Flugbewegung durchgeführt hat. Zum Glück gab es bei diesem Fall nur Bruch und ein wenig beschädigten Stolz. Nicht auszudenken was wäre, wenn ein Passagier oder Passant am Boden betroffen wäre ...


P.S. Den Blogbeitrag habe ich noch vor der neuen LuftVO geschrieben, daher kann es sein, daß einige Verweise mittlerweile ins Leere laufen und auch die genannten 2000 Fuß sind obsolet. An der grundsätzlichen Aussage hat sich aber nichts geändert.

Wir sind halt alle irgendwo die Nachkommen der eher übervorsichtigen Urzeitmenschen...
28. Januar 2016: Von Alfred Obermaier an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Lutz, Danke für den Hinweis.

.../Unfall Police zahlt immer, unabhängig von Schuldfrage. Hilfreich wäre imho hier eine Summe in 6stelliger Höhe um die Bedarfe der Insassen auch nur annähernd zu erfassen. Letztlich keine Lösung.

"Grobe" Fahrlässigkeit verstehe ich als "Unfall wahrscheinlich, zwar nicht erwartet aber in Kauf genommen". Das muss aber doch erstmal vom Anspruchsteller oder vom Staatsanwalt bewiesen werden. Keine Frage bei Alkohol, invalider Lizenz, Betreiben des Fliegers außerhalb des Envelops, etc.
behördliche Vorschriften und Auflagen sind natürlich auch immer einzuhalten damit die CSL Police valide ist.

"Vorsatz" imho nur nachweisbar wenn entsprechende belastbare Indikatoren vorliegen (wie Abschiedsbrief. Etc).
My 2 Cents
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Ja, das ist ein gutes Beispiel. Hier kann man ja - wie das OLG es sieht - durchaus Vorsatz unterstellen.

Es gibt überhaupt nach meiner Ansicht nur sehr sehr wenige schwere Unfälle, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich pflichtverletzend verursacht werden.

Beispiele, in denen die Verischerung sicher zahlt können eigentlich nur reine Flugfehler sein, z.B. ausbrechen beim Startlauf, schlechte Landetechnik, Rollschäden, base-to-final Abkippen, etc.

Aber Überladung, Treibstoff, bewusste Rechtsverstöße, Alkohol, Lizenzverstöße etc. - da ist die Versicherung zu recht schnell draußen. Diese Unfälle haben aber einen hohen ANteilen an den schweren Unfällen, habe ich den Eindruck.

Zum Absturz der SIAT - ich glaube nicht, dass die Haftpflicht die Zahlung verweigert hat - allerdings behebt die wohl nur den Flurschaden. Ob eine CSL bestand oder in ausreichender Höhe bestand, geht aus dem Urteil ja nicht hervor. Ebensowenig, ob sie zahlungswillig war, so sie bestand.

Insofern kann man Alfred wohl zustimmen: Hohe CSL-Versicherung - und brav bleiben.

28. Januar 2016: Von Lutz D. an Alfred Obermaier
@Alfred Danke!

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