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Luftrecht und Behörden | Flugzeug mit CH-Imatrikulation in Deutschland stationieren.  
21. August 2015: Von  
Beitrag vom Autor gelöscht
21. August 2015: Von  an 
EU-Bürger oder CH-Bürger? Mit EU Pass sieht das ganz schlecht aus, auch eventuell schon für Flüge in die EU - ein EU Bürger, der in der CH-Immatrikulation als Halter eingetragen ist und dann in der EU in eine Kontrolle kommt, könnte schnell schon mal an die Kette gelegt werden, bis geklärt ist, ob der Flieger auch ordnungsgemäß verzollt worden ist.Ob das auch für CH Passinhaber ein Problem sein kann, müssen die Kollegen aus dem Alpenraum kundtun.
21. August 2015: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
21. August 2015: Von Achim H. an 
Es ist hierbei nur das Flugzeug, nicht der Eigentümer zu betrachten. Das Flugzeug ist eine Ware, außer es befindet sich nur vorübergehend (und das heißt kurzfristig) im Zollgebiet (analog zum Auto, mit dem man am Wochenende zum deutschen Supermarkt fährt).

In Deinem Fall müsste es also mit Zoll (0%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%) belegt werden.

HB-reg ist keine gute Registrierung innerhalb der EASA, die sind am wenigsten halterfreundlich von allen.
21. August 2015: Von E. Jung an 
Achim hat 100% Recht + der Zoll kontrolliert permanent die Hangars - ich denke Du schaust gerade bei EDTG oder EDTD rein.

Bitte Deinen umgekehrten Fall jetzt auch nochmals beleuchten: Du wohnst in der Schweiz und kaufst angenommen ein Flugzeug aus den USA. Du stationierst in der EU-Zone (EDTG) = +19% UST und fliegst jetzt als Schweizer ins Birrfeld. (als Deutscher mit Wohnsitz in der EU passiert jetzt nix - aber als Schwiiizer).

Damit wird jetzt sofort in der Schweiz zusätzlich zur deutschen UST 8% CH UST + 25CHF pro 100 KG Flugzeug fällig. D. h. Du bist 2* dran!!!



Auch aufpassen, wenn Du einen Flieger EU verzollst kaufst (und im EU Land stationierst), bist Du beim Einflug in die Schweiz immer fällig - auch wenn Du den Flieger nur leihst.....

Das nennt man Globalisierung aus Schweizer Sicht -

Achja - erstattet werden kann einmalig entrichtete UST bei Wiederausfuhr von den Eidgenossen nicht....

Hatte schon riessiges Geschiss im Birrfeld deswegen.....inkl. Androhung der Beschlagnahme
22. Oktober 2016: Von Michael U. an E. Jung

Hallo,

folgende Situation: Ich bin EU Staatsbürger, wohne und lebe in der Schweiz, keine Steuerpflicht in der EU.

Kaufe nun ein N Maschine in den USA, N regestriert, Standort wird definitv Schweiz sein.

Die Maschine wird auf jeden Fall in die Schweiz importiert und wegen Haftung in eine Gesellschaft (SARL, ich bin der Inhaber) eingebracht. Gesellschaft ist dann der Halter der Maschine.

Folgende Überlegungen:

  1. Weiterhin N belassen - Hohes Risiko des Einfuhrsteuerthemas in die EU
  2. Auf HB umregestrieren - Geringes Risiko des EU Einfuhrsteuerthemas in die EU

Seht ihr das auch so oder ist durch die Gesellschaft als Halter der Maschine das EU Einfuhrthema komplett erledigt? Ich würde N Registrierung bevorzugen.

Michael

P.S. Übrigens verkaufe ich meine aktuelle Maschine (Cirrus SR22 T) hier: https://www.aircraft24.de/singleprop/cirrus/sr22-g3-gts-turbo--xi126450.htm


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