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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. August 2015: Von Achim H. an 
Es ist hierbei nur das Flugzeug, nicht der Eigentümer zu betrachten. Das Flugzeug ist eine Ware, außer es befindet sich nur vorübergehend (und das heißt kurzfristig) im Zollgebiet (analog zum Auto, mit dem man am Wochenende zum deutschen Supermarkt fährt).

In Deinem Fall müsste es also mit Zoll (0%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%) belegt werden.

HB-reg ist keine gute Registrierung innerhalb der EASA, die sind am wenigsten halterfreundlich von allen.

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