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30. Juli 2015: Von Name steht im Profil an Achim H.
Wie ist denn jetzt die Lage wenn das obige nicht ausgedruckt ist aber nachvollziehbar elektronisch dabei?

Da wird Dir niemand einen Strick drehen können. Jeder der es versucht, würde spätestens im Gerichtssaal gestoppt aber so weit kommt es nicht.

Hallo,
ich habe das einfach so gelöst: Mein altes iPad habe ich nicht verkauft oder weggeworfen, sondern als Backup behalten. Quasi alle Apps (Navigation, W&B, Charts etc) gibt es frei oder als Multi Lizenz. Die Apps laufen auf beiden iPads. Mit dem neuen fliege ich, das alte ist in der Tasche.
Die "offizielle" Absegnung kam von einem LBA Examiner den ich direkt darauf angesprochen und gefragt hatte. Als er das zweite iPad funktionstüchtig und mit Updates sah: "Na dann ist ja alles in Butter. So sind sie absolut clean!"
Das einzige Dauerargument gegen elektronische Medien ist der Ausfall des Geräts. Das ist damit tot. Zumindest hat sich noch keiner getraut zu fragen was ich machen würde, wenn das zweite gleichzeitig stirbt. Ich hätte dann gesagt: das selbe was der Pilot gemacht hätte, dem es die Papierkarte ausversehen durch den Lüftungsschlitz nach draußen gezogen hat.

Gruß
Thomas
30. Juli 2015: Von Achim H. an Name steht im Profil Bewertung: +5.00 [5]
Natürlich ist die Lösung mit dem doppelten iPad sehr gut und sicherlich unangreifbar, ich störe mich aber etwas an dieser Formulierung:

Die "offizielle" Absegnung kam von einem LBA Examiner den ich direkt darauf angesprochen und gefragt hatte.

Grundlage ist das Gesetz, das hat das LBA nicht geschrieben (schon gar nicht der Examiner, der einfach nur eine Privatperson ist, die einen Vertrag mit dem LBA hat). Das Gesetz spricht von "Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Flugs von Bedeutung sind" und das erlaubt mir als PIC zu entscheiden, was von Bedeutung ist. Sollte jemand der Meinung sein, ich hätte dies nicht ausreichend getan, müsste er mir das nachweisen und trüge die Beweislast. Niemand kann "absegnen" was ich mache, wenn der LBA-Examiner sagt "bei schönen Wetter braucht man keine Unterlagen", dann kann ich mich auch nicht darauf berufen. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen und fehlenden einschlägigen Urteilen gibt es keine 100%ige Sicherheit.

Selber denken, selber entscheiden, niemandem Untertan sein.
30. Juli 2015: Von Name steht im Profil an Achim H.
Hallo Achim,
100% Zustimmung. Deshalb habe ich die " am Wort "offiziell" benutzt. Mir ist schon klar
was ein LBA Examiner ist, mich hatte trotzdem seine Meinung interessiert.
Gruß
Thomas

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