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Luftrecht und Behörden | Es tut sich was mit der ZÜP  
16. Juli 2015: Von Volkmar Salm  Bewertung: +6.00 [6]
aktuell bei n-tv:

Deutschland zu streng bei Vergabe von Pilotenlizenzen

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit Monaten wird über mögliche Verschärfungen bei der Überwachung von Piloten diskutiert. Doch nun fordert die EU sogar eine Lockerung der Regeln.

  • Deutschland ist nach Einschätzung der EU-Kommission zu streng bei der Erteilung von Pilotenlizenzen. Die Brüsseler Behörde bemängelte am Donnerstag, dass Anwärter auf eine Pilotenlizenz eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen müssen.
  • Dabei geht es um zusätzliche Informationen über den Antragsteller, die etwa bei Verfassungsschutz oder Polizei eingeholt werden können. Dieser Sicherheitscheck stelle eine zusätzliche Anforderung dar, die im EU-Recht nicht vorgesehen sei.
  • Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die nationalen Regelungen zu ändern. Andernfalls droht die EU-Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen Verletzung von EU-Recht.
16. Juli 2015: Von RotorHead an Volkmar Salm Bewertung: +1.00 [1]
Das LBA verlangt auch rechtswidrig ein AZF als Voraussetzung für ein IR. In Part-FCL steht kein Wort über AZF usw.

Statt dass das LBA Inhabern von PPL mit älteren IRs das Night Rating wieder eintragen, bekommen die ohne Night Rating ihr IR auf Day Only beschränkt. - Wie will der PPL-Inhaber mit altem IR (also mit Night Rating) im Ausland sein Night Rating nachweisen, falls ein Ramp Check erfolgt?

Einige RPs verlangen von Inhabern einer Lizenz vormalig gem. JAR-FCL einen Antrag auf Umwandlung in eine EU-Lizenz, obwohl diese bereits per EU-Verordnung 1178/2011 ausdrücklich eine EU-Lizenz haben. Für diesen rechtswidrig geforderten Antrag wird auch noch eine Gebühr kassiert.

Es gibt RPs, die zeigen Piloten an, die mit einer nicht widerrufenen, gültigen Lizenz gem. ICAO fliegen. Die Staatsanwälte stellen diese Verfahren dann wieder ein.

Es gibt RPs, die verlangen für eine PPL mehrere Durchflüge durch Kontrollzonen. Mit welchem Recht?

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