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Luftrecht und Behörden | Doppelte Nutzung eines Fluggeländes möglich?  
15. Mai 2015: Von Christian Weidner 
Moin,

wir fragen uns gerade, ob es möglich ist, auf einem und demselben Fluggelände zwei verschiedene "Arten" von Flugplatz zu betreiben.
Ein kleiner Verkehrslandeplatz mit RMZ und IFR- Infrastruktur hat seit Jahren ziemlich restriktive Öffnungszeiten, so daß leider viele Mitglieder der ansässigen Luftsportvereine abwandern, aufgeben, oder einfach weniger fliegen. Die Idee, außerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten Betrieb für die Vereine und am Platz stationierten Flugzeuge in Eigenregie durchzuführen, ist anscheinend aufgrund der Betriebsgenehmigung des Platzes (Verkehrslandeplatz) nicht zu genehmigen. Begründung: Man könne ja für die anderen Zeiten PPR beantragen. (Das ist für den Platzbetreiber meist nicht kostendeckend, aber für den durchschnittlichen privaten Nutzer der GA kaum zu bezahlen, da hat keiner was von)
Ob es wohl möglich wäre, einen Teil der Betriebsfläche des Flughafens (Grasbahn und Segelflugschleppstrecke) zusätzlich als "Sonderlandeplatz" zu betreiben? Also tagsüber gehört das Gelände während der Öffnungszeiten zum Verkehrslandeplatz, und abends wird es zum Sonderlandeplatz, betrieben durch die Vereine.
Hat jemand ne Idee, ob das möglich ist, oder soll ich mit meinen Visionen lieber zum Arzt gehen?

Viele Grüße,

Christian
15. Mai 2015: Von Tobias Schnell an Christian Weidner
Also bevor Ihr über so was nachdenkt, würde ich mir erst mal die Betriebsgenehmigung des Flugplatzes anschauen und prüfen, was für Restriktionen sich wirklich daraus ergeben. Zum Beispiel: Kommen die Einschränkungen in den Öffnungszeiten tatsächlich vom Betreiber oder sind sie Teil der Genehmigung?

Wenn die Betriebszeiten luftrechtlich nicht beschränkt sind ist es sicher einfacher, Vereinsmitglieder als Flugleiter zu qualifizieren als irgendwelche Teilumwidmungen anzustreben. Es gibt etliche Verkehrslandeplätze, die zumindest am Wochenende von Vereinen "bemannt" werden.

Hier klingt es so, als ob der Betreiber (aus welchen Gründen auch immer) kein Interesse an Eurem Vorhaben hat - dann wird es natürlich schwierig...

Tobias
15. Mai 2015: Von Achim H. an Christian Weidner
Schwäbisch Hall hat so einen abgestuften Betrieb. Am Wochenende gibt es z.B. keine METAR/TAF, da das ausgebildete Personal fehlt.

Einfach den Betrieb außerhalb der Öffnungszeiten durch Vereinsmitglieder durchführen zu lassen. Gehört ja nicht allzu viel dazu um Flugleiter in Aushilfe zu werden.
15. Mai 2015: Von Christian Weidner an Tobias Schnell
Hi,

die Einschränkungen der Öffnungszeiten sind wohl dem Kostendruck geschuldet, hat mit der Betriebsgenehmigung nichts zu tun.
Kann natürlich sein, daß da die Politiker hinter den Kulissen dafür sorgen, daß bei uns nicht länger geflogen wird, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Interessant, daß es an anderen Plätzen geht, werde mir das Beispiel Schwäbisch-Hall mal genauer ansehen.
Vielen Dank
15. Mai 2015: Von Tobias Schnell an Christian Weidner
Um welchen Platz geht es denn?

Tobias
16. Mai 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Christian Weidner
Das musst du zuerst halboffiziell mit Herrn Salzmann von der Luftfahrtbehörde besprechen. Der wird möglich machen was möglich ist. Wenn es um Formalien und Genehmigungsfragen geht in Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Hildebrandt, der wiederum alles von der DFS absegnen lässt und das kann ein halbes Jahr dauern.

Entscheidend dürfte aber sein ob ein OK von der Stadt Kiel als Platzbetreiber zu kriegen ist, die sich seit Jahren unbeschreiblich bescheuert verhält. Politiker ... Wenn das Thema in der grün verstrickten Öffentlichkeit landet sind die Chancen gering.

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