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Flugzeugverkauf - an welchen Papieren hängt die Verantwortung?
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23. März 2015: Von Guido Frey an Michael Kläne
Vielleicht wäre ja auch die Einschaltung eines neutralen Mittelsmannes ein Weg? Im angelsächsischen Bereich wird das oft gemacht. Sprich Geld und Papiere gehen an einen Treuhänder, der beides erst wieder freigibt, wenn er selbst die Umregistrierung korrekt vorgenommen hat.
23. März 2015: Von Michael Kläne an Guido Frey
Hallo Guido,

das mit dem Mittelsmann ist eine gute Idee, wenn es um die dingliche Übergabe von Geld und Flugzeug geht, vielleicht auch gerade wenn eine pre-purchase-inspection ansteht.

Die dingliche Übergabe ist hier nicht das Problem. Das Geld geht per Überweisung ein und ich gebe dem Käufer sofort das Flugzeug, kein Problem!

Jetzt geht es um die Restverantwort des Verkäufers: wenn ich jetzt z.B. ein altes schweres Flugzeug an einen Liebhaber verkaufe und der setzt sich direkt nach der Übergabe ins Flugzeug und will nach Hause fliegen. Unterwegs trifft er leider (Gott bewahre!) dein Haus und deine Frau und deine Kinder sind verletzt. Würdest du nicht alles versuchen, um die Verantwortlichen bluten zu lassen?

Für mich ich ist die Sachlage inzwischen klar: der Eintragungsschein kommt mit der Übergabe in die Post, und zwar in einer Abmeldung oder in einer Ummeldung an das LBA. Ohne Original-Eintragungsschein steht der Flieger. Wir wünschen uns das zwar alle anders, aber so läuft das halt mit der Bürokratie.

Danke für deinen Kommentar!
23. März 2015: Von Malte Höltken an Michael Kläne
Der Eintragungsschein muß im Original zum LBA, sonst kann der Flieger nicht umgemeldet werden. Die Versicherung kann häufig auch einfach übernommen werden, das ist oft nur ein Anruf beim Makler.

Ist der Käufer EU-Bürger?
23. März 2015: Von Lutz D. an Michael Kläne
Um was für einen Flieger geht es denn eigentlich?
23. März 2015: Von Guido Frey an Michael Kläne
Beitrag vom Autor gelöscht
23. März 2015: Von Guido Frey an Michael Kläne
Hallo Michael,
ich meinte, daß der Treuhänder die Umregistrierung selbst vornimmt und erst dann Geld, Papiere und Flugzeug freigibt.
Die Reihenfolge wäre also:
1. Geldeingang beim Treuhänder.
2. Übergabe von Papieren und Flugzeug an den Treuhänder
3. Umregistrierung des Flugzeuges durch den Treuhänder auf den Käufer
4. Übergabe des Flugzeuges durch den Treuhänder an den Käufer
5. Auszahlung des Geldes durch den Treuhänder an den Verkäufer
Das würde die von Dir erwähnten Risiken ausschließen (Vertrauen in den Mittelsmann vorausgesetzt).
Wenn Du allerdings einen anderen Weg gefunden hast, der das ganze schneller erfüllt, umso besser.

Viele Grüße,

Guido
23. März 2015: Von Michael Kläne an Guido Frey
Hallo Guido,

vielen Dank an dich und an alle, die ihren Hirnschmalz mit in die Suppe gerührt haben. ;-)

Ich habe jetzt ein klares Procedere vor Augen. Das müßte jetzt sicher über die Bühne gehen.

Danke auch an Herrn Brill, der diesen Gedankenaustausch möglich gemacht hat.
23. März 2015: Von B. Quax F. an Guido Frey
Nette Idee, aber da kann ja der Treuhänder auch mit dem Geld und den Papieren abhauen :-)
23. März 2015: Von Guido Frey an B. Quax F.
Deswegen schrieb ich ja auch: "Vertrauen in den Treuhänder vorausgesetzt"...
In Amerika ist das ein übliches Verfahren. Dort gibt es ganze Unternehmen, die nichts anderes als einen solchen "Escrow-Service" anbieten.
23. März 2015: Von  an Guido Frey
Dafür gibt's Notare.

Ich habe vor zwei Jahren einem Betrüger ein Flugzeug für € 230.000 abgekauft. Hätte ich das anders als über einen Notar abgewickelt wäre das Geld weg gewesen. So hatte ich es eine Woche später wieder.

Die Vereinbarung war: An dem Tag an dem das Flugzeug auf meinen Namen zugelassen ist, bekommt er vom Notar das Geld.
23. März 2015: Von Alexander Callidus an 

Wo kann überhaupt ein Haken sein?

1. Als Käufer, daß das Flugzeug nicht frei von Rechten Dritter oder ganz geklaut ist?

2. Als Verkäufer, daß nach der Überweisung zurückgebucht werden kann?

3. Erstaunlich häufig kommt es ja vor, daß der frischgebackene Flugzeugbesitzer auf dem Überführungsflug tödlich verunglückt (Bedienung, Quirks des speziellen Exemplars etc.). Reicht dafür eine Formulierung wie bei Autos aus: "wie besichtigt und probegeflogen unter Ausschluß jeder Gewährleistung", wobei natürlich grobe Fahrlässigkeit und bewußte Täuschung damit nicht abgedeckt sind? Ist das ein "Gefahrenübergang"?


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