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Luftrecht und Behörden | Gefahrgut Luft und Rundflugunternehmen  
11. Januar 2015: Von S. G. 
Guten Abend,
ich habe mal einen Frage an die Fliegerkollegen die in Rundflugunternehmen tätig sind. Aller zwei Jahre ärgere ich mich über die Zeit und die Kosten, die sich im Zusammenhang mit einer durch das Luftamt geforderten Gefahrgutschulung Luft ergeben. Das Amt wünscht, dass der Pilot sich einer Schulung für die Personenklasse 10 unterzieht. Es werden dann für mich als SEP Pilot so sinnfreie Dinge wie z.B. welches Gefahrgut nicht im Flugzeug befördert werden darf, was ein NOTOC ist erörtert. Zum Abschluß kommt eine Prüfung mit einer Schwarte der IATA, anhand der Gefahrgut eingestuft werden muss, in welcher Menge es im Flieger mitgenommen werden darf. Man darf bei allem nicht vergessen, es geht um Rundflüge auf einmotorigen Flugzeugen.
Ein Versuch die ganze Schulung in Eigenregie durchzuführen und das Thema Gefahrgut wirklich im Zusammenhang mit den möglichen Gefahren in einer Einmot zu bringen wurde uns vom Luftamt versagt.
Daher meine Frage in die Runde, ist das überall so, gibt es Wege die ganze Veranstaltung irgendwie so zu gestalten das Sie allen Beteiligten was bringt, nicht nur den Flugschulen die diese Weiterbildungen anbieten. Mir geht es bei der Frage wirklich nur um zugelassen Rundflugunternehmen, nicht um Luftfahrtunternehmen die wirklich ggf. Gefahrgut befördern.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
11. Januar 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an S. G. Bewertung: +1.00 [1]
Hat denn einer der Beamten schon jemals einen Frachtbrief gesehen, auf dem zum Beispiel der Rundflug eines Pakets mit RRY, RFL oder RXS dokumentiert wird?

Hört sich schon etwas absurd an, aber mir wurde vor Jahren auch erklärt, für Luftbildflüge (=Arbeitsflug) bräuchte ich evt. ein AOC da ja der Fotograf ein "Passagier" sei. Auf meine Frage, ob normalerweise der Passagier nicht bezahlt wird sondern zahlen muss und ob ein Installateur für seinen Pritschenwagen dann auch eine Taxikonzession braucht hatte die Dame dann ein Einsehen.

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