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Luftrecht und Behörden | Fluglehrerausbildung auf Vereinsflugzeugen  
15. August 2014: Von Lars Vater 
Guten Abend,


ich habe eine Frage zur Fluglehrerausbildung. Muss das Flugzeug in einer ATO gemeldet sein, bei der ich die Ausbildung mache, oder kann ich auch außerhalb Stunden Sammeln (mit entsprechendem Fluglehrerlehrer natürlich).

Ich habe ja ein Ausbildungsnachweis und bin auch als Schüler gemeldet die Frage ist nur ob ich es nur innerhalb einer ATO machen kann (wie beim CPL/IFR bisher) oder wie beim neuen IFR auch mit dem entsprechenden Lehrer.


Ich freue mich über eine Antwort, möglichst mit Beleg,

Lars
15. August 2014: Von Malte Höltken an Lars Vater
Du kannst die Halterschaft eines Flugzeuges zeitweise an die ATO übertragen, bei der Du den FI-Lehrgang machst. So haben wir unsere Vereins-150er mit zum Lehrgang in Arnsberg bringen können. Lief alles unproblematisch. (Flieger war natürlich zur Schulung zugelassen). Ich kann mal schauen, ob ich das Formular noch finde.

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