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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. August 2014: Von Malte Höltken an Lars Vater
Du kannst die Halterschaft eines Flugzeuges zeitweise an die ATO übertragen, bei der Du den FI-Lehrgang machst. So haben wir unsere Vereins-150er mit zum Lehrgang in Arnsberg bringen können. Lief alles unproblematisch. (Flieger war natürlich zur Schulung zugelassen). Ich kann mal schauen, ob ich das Formular noch finde.

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