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Luftrecht und Behörden | Das Christkind bringt (Er-) Kenntnis – Frankreich und Airport Of Entry  
27. Dezember 2013: Von frank ernst 

Tach zusammen,

habe vom Christkind ein Ringbuch mit lauter nützlichen Infos rund um „Cross Border Information“ erhalten. Schnell mal durchgeblättert, kennt man eh alles. Einreisebestimmungen Frankreich:

- Mitglied EU – klar

- Schengener Abkommen – auch klar

- Grenzkontrolle nicht erforderlich – weiß ich

- Zoll nicht erforderlich – sowieso nicht

- Airport of Entry – quatsch; huch, da steht Ja!!

Einen Blick in die AIP riskiert und tatsächlich: 1.2-5 GEN: „Moreover, the first landing and the last take off of any non commercial flights must be made at an airport open to international traffic”

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/aip/enligne/uk/..%5CPDF_AIPparSSection%5CAIP%20FRANCE%5CGEN%5C1%5C1401_GEN-1.2.pdf

Wenn man sich dann mal in AD 1.3-3 die Airports raussucht, die nen INTL stehen habe, stellt man fest, dass übliche Verdächtige wie Troyes oder Auxerre nicht dazugehören und nur in NTL eingruppiert sind:

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/aip/enligne/uk/..%5CPDF_AIPparSSection%5CAIP%20FRANCE%5CAD%5C1%5C1401_AD-1.3.pdf

Jetzt die Frage: wenn ich also nach Arcachon will, muss ich erst mal nach Mérignac? Bin ich irgendwo falsch abgebogen?

27. Dezember 2013: Von Achim H. an frank ernst
AIPs haben leider oft keinen besonders hohen Qualitätsstandard. Sie sind auch keine Rechtsquelle, sondern sollen das geltende Recht nur in einem international einheitlichen Format zusammenfassen. Das macht dann der Praktikant nebenher.

Wenn man die deutsche AIP wörtlich auslegt, darf ein EU-Ausländer keinen VFR-Nachtflug bei uns betreiben. Stimmt natürlich nicht.

Die genannte Einschränkung gibt es nicht. Nur Griechenland legt nach wie vor Wert darauf, dass alle Ein- und Ausflüge über Ports of Entry stattfinden.

Bei genauerer Betrachtung bezieht sich die von Dir zitierte Passage auf Flugzeuge, die nicht in einem ICAO-Mitgliedsstaat zugelassen sind.
27. Dezember 2013: Von Bernd Almstedt an frank ernst
Hallo Frank,

Das ist ein Fehler im Buch "Cross Border Information", den ich der DFS auch schon mitgeteilt habe.
Das wird in einer der nächsten Auflagen wohl korrigiert werden aber sowas kommt vor.

Der Fließtext zu Frankreich ist korrekt, die Übersicht leider nicht... - im Zweifelsfalle sollte man sich halt immer noch mal die AIP des betreffenden Landes anschauen.

Also, für private Flüge aus Deutschland nach Frankreich brauchst Du keinen Port of Entry.
27. Dezember 2013: Von frank ernst an Achim H.
Achim, ich glaube du liegst richtig. Der komplette Text heißt:

Non commercial flights

Overflights, technical stops, private flights and flights by
Government owned aircraft are deemed non commercial flights.

- Aircraft registered in ICAO member countries:

Non commercial flights made by civil aircraft registered in an
ICAO member country are solely required to file a flight plan with
the competent authority in charge of air traffic.

However, this procedure is applicable only to aircraft registered
in countries which also accept non commercial flights by French
aircraft simply upon filing of a flight plan.

Filing of a flight plan is mandatory for every flight crossing a bor-
der of metropolitan France, even if flying according to visual
flight rules.

- Other cases
In any other case, an authorization must be requested as indicated for
commercial flights.
Moreover, the first landing and the last take off of any non commercial
flights must be made at an airport open to international traffic.

Non commercial flights made by civil aircraft registered in a country not
a member of ICAO, or by Government owned aircraft, are subjected to
previous authorization by the ministerial departments concerned


Der zweite Spiegelstrich ist auf gleicher Ebene wie der erste, der sich ja auf Aircraft registered in ICAO member countries bezieht.

Ich hatte mich dadurch verwirren lassen, dass im letzten Absatz nochmals separat auf Non-ICAO aircrafts eingegangen wurde; dass die von der DFS herausgegebenen Cross Border Information schreiben:

"Aus Deutschland kommend muss ein internationaler Flugplatz in Frankreich angeflogen werden, wo es Polizei, Zoll und Gesundheitskontrolle gibt. Ebenso kann man nur von einem solchen Flugplatz das Lander wieder verlassen"

hat es auch nicht besser gemacht. :-)

27. Dezember 2013: Von frank ernst an Bernd Almstedt
"im Zweifelsfalle sollte man sich halt immer noch mal die AIP des betreffenden Landes anschauen. "

das hatte ich ja versucht, habe mich aber auf eine falsche Fährte locken lassen, s. Eintrag darüber :-)

"Also, für private Flüge aus Deutschland nach Frankreich brauchst Du keinen Port of Entry."

hab's jetzt auch geschnallt. Sorry für die gestiftete Verwirrung!

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