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Luftrecht und Behörden | Frage zum Thema License Conversion  
24. Juli 2013: Von Daniel Gebhardt 
Hallo Zusammen,

folgender etwas exotischerer Sachverhalt, ich bin aktuell Halter einer deutschen PPL-A nach JAR-FCL, noch gültig bis 2015 und Klassenberechtigung bis Ende 2014. Aktuell bin ich beruflich einige Jahre im Ausland (Singapur bzw. Malaysia), und um in Malaysia fliegen zu könnnen brauche ich eine malaiische Lizenz. Prinzipiell wohl kein größeres Problem, ich muss vor Ort ein paar Theorieteile neu machen (Air Law, ein paar andere Kleinigkeiten), und die Prüfung neu ablegen, aber der Großteil der Theorie und die Flugstunden werden anerkannt. Zur Anmeldung für die Student Pilot License muss ich meine deutsche Lizenz und einen "Letter of Authentication of Foreign License" vorlegen. Vom der deutschen Behörde habe ich das jetzt bekommen, allerdings einen "INFORMATION FORM FOR THE TRANSFER OF A JAR-FCL LICENCE", mit dem Hinweis, dass meine deutsche Lizenz eingezogen werden soll, sobald ich die lokale Lizenz erhalte.

Hat jemand mit einer ähnlichen Konstellation schon Erfahrung gemacht, hält evtl. mehr als eine Lizenz, und kann mir sagen, ob das der richtige Weg ist und so sein muß? Ich würde eigentlich gerne meine deutsche Lizenzen behalten, um auch bei Aufenthalten in Deutschland D-registriert fliegen zu können, die Klassenberechtigung zu verlängern und Ärger nach der Rückkehr zu vermeiden.


Vielen Dank für sachdienliche Hinweise,

Daniel Gebhardt
24. Juli 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Daniel Gebhardt
Hallo Daniel,

das klingt nach einem Missverständnis. Du hast wohl einen Transfer-Antrag erhalten, der eine JAR FCL Lizenz z.B. von Deutschland nach UK übertägt. Dabei wäre es richtig, dass Du, sobald die britische Lizenz ausgestellt wird, Deine deutsche Lizenz zurückgeben müßtest.

Aus meinem Verständnis heraus - in Analogie zur FAA Validation - müßte eigentlich die malaiische Luftfahrtbehörde einen Amtsvorgang zur Verifikation der deutschen Lizenz beim LBA anstossen. Hierfür solltest Du von der malaiischen Behörde ein entsprechendes Formular erhalten und ausfüllen. Dann nimmt die ausländische Luftfahrtbehörde mit dem LBA Kontakt auf und läßt sich Deine Angaben bestätigen.

Mein Tip: frag nochmal bei den Malaien nach, ob dieser Verifikationsprozess über die malaiischen Behörde läuft oder ob Du das tatsächlich selbst direkt mit dem LBA klären mußt.

Grüße,
Michael

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