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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | EASA-FCL  
25. April 2013: Von Peter Schneider 
Es geht doch noch was!

Frisch gedruckt, mit level 6 Eintrag für deutsch und englisch, in kürzester Zeit (5 Arbeitstage) vom BYLAN umgeschrieben. Die Nummer der Lizenz bleibt erhalten, es kommt lediglich DE.FCL. davor, wie bereits im Forum erwähnt. Damit ist eine erneute US-validation überflüssig (ich werde es einfach mal so versuchen).
25. April 2013: Von Julian Koerpel an Peter Schneider
Da würde ich mich nicht drauf verlassen, die Regeln der FAA sind da (im Gegensatz zu den europ.) sehr eindeutig.
Ändert sich z.B. die Gültigkeit der Lizenz, hat die FAA schon nicht mehr das damals vom LBA initial bestätigte Dokument vorliegen.
Somit ist nach Aussage diverser FAA Inspectors eine neue Validation zu beantragen !

Ich will garnicht wissen, wieviele Piloten in Deutschland (Europa) mit einer FAA Validation durch die Gegend fliegen, ohne die einschlägigen und eindeutigen FAA Regularien zu kennen, wie z.B. die Verpflichtung auch bei Validations das bi-annual zu haben, sowie ein Radio Operators permit etc.
26. April 2013: Von Peter Schneider an Julian Koerpel
Die Validation hat mit dem Biannual nix zu tun. Das gültige Biannual muß ich in USA nachweisen, bevor ich z.B. mit einer gecharterten Maschine einen Flug dort antrete. Es wird in mein Flugbuch mit CFI-# eingetragen und gilt 2 Jahre. Wer in Europa mit US-validation fliegt, für den ist das Biannual das die rules in USA abdeckt unzutreffend, vielleicht aber formal erforderlich. Die Radiotelephone license ist Bestandteil des JAR-FCL oder jetzt EASA-FCL und damit auch Bestandteil der Validation, da die Original-license zusammen mit der US-Plastikkarte ja mitzuführen ist.
Welche Regeln soll es konkret noch geben, die nicht beachtet werden?
26. April 2013: Von Joerg Geschke an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]
USA, hier (D) oder RdW (Rest der Welt):

FAA auf N-reg ...

Validiertes (piggy back) oder "stand alone" Certificate

"It is important to note, holders of U.S. Private Pilot Certificates issued under FAR 61.75, must comply with all U.S. pilot-in-command currency regulations."

1.
Flight Review (61.56)
- das Wort "biennual" oder "BFR" gibt es schon lange nicht mehr

2.
FCC Restr. Radio Oper. Cert.
- muss auf allen Flügen (N-reg) außerhalb der kontinentalen U.S. mitgeführt werden

3.
61.57/58 ist zu beachten

4.
61.3 ist zu beachten, da weder das U.S. noch das JAA/EASA Ticket ein Lichtbild
enthält

5.
Wenn basierend auf z Bsp D (hier JAA / EASA) Lizenz: den notwendigen
Nachweis über diese Berechtigungen - d.h. die "Basislizenz", welche als
Fudament der Validierung dient (siehe Rückseite FAA Zertifikat unter
"Limitations")
26. April 2013: Von Julian Koerpel an Joerg Geschke
Danke, Jörg, genau so isses.
Stimmt, Flight Review umgangssprachlich sage ich immer noch biannual :-)
17. Juni 2013: Von  an Joerg Geschke
An alle, die es betreffen mag:

https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/AOPA-Letter/2013/Letter_03-2013.pdf

es könnte also doch auf dem einfachen Weg passieren, daß man sein neues blaugrünes Kärtchen ohne umständliche Validierung und mit dem Vermerk "English proficient" erhält. Ich werde es bald sehen und berichten.

Btw, es gibt "BFR" schon noch, zumindest, da wo ich demnächst aufschlage, nur eben in der offiziellen FAA-Sprache nicht: https://www.jetwarbird.com/discounts.html.

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