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Reise | Samedan - Einweisung auch bei Cat. A  
4. Mai 2012: Von Philipp Tiemann 

Samedan kann jetzt auch mit Cat.-A Flugzeugen nur noch nach vorherigem Einweisungsflug angeflogen werden.!

Einziger Trost: Sämtliche Fluglehrer sind davon ausgenommen bzw. können den Einweisungsflug vornehmen. Auch Besitzer des Schweizer (bzw. zukünftig EASA?-) Mountain-Raitings sind ausgenommen.

https://www.aeroclub.ch/downloads/BAZL%20Verfuegung%20Einweisungspflicht%20Samedan%20Kat.A%20-%20Helikopter.pdf

4. Mai 2012: Von joy ride an Philipp Tiemann
endlich noch ein praktischer grund, FI rating zu machen ;-)
4. Mai 2012: Von Max Sutter an joy ride
Man muss sich schon fragen, was einen FI, der seine ganze fliegerische Sozialisation zum Beispiel im Raume zwischen Billund und Schipol erlebt hat, besonders befähigt, Anderen zu zeigen, wie man in Samedan fliegt. Aber offenbar gilt immer noch, ein deutscher Offizier kann alles (Zitat Gert Fröbe im "those magnificient men in their flying machines")

7. Mai 2012: Von Willi Fundermann an Philipp Tiemann

Stimmt so nicht ganz: Ausgenommen bei CAT A sind generell lediglich die Inhaber eines Mountain-ratings. Andere Ausnahmen gibt es bei Flugzeugen keine, auch nicht für Fluglehrer (nur bei Hubschraubern ist keíne praktische Einweisung nötig).

Ansonsten gilt für alle Piloten (CAT A), die noch nie - oder in den letzten 24 Monaten nicht - in LSZS gelandet sind: Einweisung mit einem FI oder CRI der "LSZS current" ist.

Ich empfehle einen Blick auf die Homepage des "Engadin Airport", da steht alles offiziell. Außerdem muss man über diese Seite zunächst sein theoretisches "Briefing" absolvieren und den Test bestehen bevor man überhaupt hinfliegen darf.

7. Mai 2012: Von Philipp Tiemann an Willi Fundermann

OK, dann flieg' halt auch ich nie wieder nach Samedan...;-)

P.S. Habe mir die Currency-Chart auf der Website

https://www.engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

angeschaut...sehe ich das richtig, dass die Requirements für Cat. A sogar strenger sind als für Cat. B und höher??? Das würde ja noch klarer (als bisher ohnehin schon) offenlegen, was man dort von Cat. A Flugzeugen hält...

Was dort geschieht ist ganz einfach: Da entzieht sich effektiv - unter dem Deckmantel der Safety - eine öffentliche Infrastruktureinrichtung der Betriebspflicht für Cat. A. Bei Verkehrsflughäfen ist es ja nichts Neues, dass Kleinflugzeuge - meist mittels überhöhter Gebühren - ausgeschlossen werden. In Samedan geschieht es nun sowohl über die Gebühren als auch über operationelle Beschränkungen, mit dem feinen Unterschied, dass Samedan kein Verkehrsflughafen sondern ein GA-Flugplatz ist!


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